Frau Luisa S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch einen Mahnbescheid habe ich erfahren, dass ich angeblich in den WEB.DE Club eingetreten sein soll. Da ich mir sicher bin, dass ich dies nicht getan habe, habe ich am 22.04. folgenden Brief an WEB.DE verfasst:
”Sehr geehrte Damen/Herren,
am 17.04. habe ich per E-Mail eine
Rechnung vom WEB.DE Club bekommen. Da ich, meiner Meinung nach, nie in diesen Club eingetreten bin, habe ich dieses E-Mail für einen Fake gehalten und nicht beachtet. Nun wurde ich erneut auf ausstehende Zahlungen hingewiesen und habe daher gestern Ihren Kundenservice (Hr. Hecht) kontaktiert.
Hier wurde mir erläutert, dass ich bereits im Oktober in den WEB.DE Club eingetreten bin und ein halbes Jahr kostenfrei Mitglied war. Da ich während dieses Zeitraums meine Mitgliedschaft nicht gekündigt habe, bin ich nur für ein Jahr kostenpflichtiges Mitglied.
Folgende Anmerkungen meinerseits zu diesem Sachverhalt:
1)Ich bin niemals bewusst in den WEB-DE Club eingetreten. Ihr Mitarbeiter hat mir erläutert, dass zum Beitritt nicht nur ein einfacher Klick (der ggf. versehentlich passieren kann) notwendig ist, sondern ich verschiedene Angaben hätte machen sowie die AGBs akzeptieren müssen. Da mir so etwas nicht „aus Versehen“ oder unbemerkt passiert, bin ich mir sicher, dass ich niemals in den WEB.DE Club eingetreten bin.
2)Meiner Mitgliedschaft (die ich, wie oben erläutert, stark bezweifele) war ich mir zu keinem Zeitpunkt bewusst. Sie können sicherlich aus Ihren Daten/Trackings ersehen, dass ich keine Leistungen, die mit dem WEB.DE Club in Verbindung stehen, in Anspruch genommen habe. Ich weiß nicht einmal, welche Leistungen durch den Club zur Verfügung gestellt werden.
Ich bitte Sie dringend den Sachverhalt schnellstmöglich zu überprüfen, da ich mir sicher bin, dass Ihrerseits ein Fehler vorliegt.
In jedem Fall kündige ich hiermit meine Mitgliedschaft in dem WEB.DE Club per sofort.
Vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung & freundliche Grüße
Luisa S.”
In den vergangenen Tagen habe ich mich mehrfach nach dem Bearbeitungsstatus meines Schreibens erkundigt. Heute wurde es dann endlich bearbeitet. Jedoch erhielt ich folgende unbefriedigende Antwort:
”Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Leistungen im WEB.DE Club. Gerne informieren wir Sie ausführlich.
Der WEB.DE Club ist die Premiumversion des Testsiegers WEB.DE FreeMail und bietet mit dem stark erweiterten Kommunikationspaket viele Extras für E-Mail, SMS, Fax, Voice-Box und mehr.
Im WEB.DE Club profitieren Sie zudem vom WEB.DE VIP-Status. Das All-in-one-Paket in Sachen Kommunikation beinhaltet z. B.:
– Einen erweiterten Speicherplatz für Ihre Kommunikation
– 4 zusätzliche email.de-Adressen
– Eine persönliche 032-Wunschrufnummer
– 15 weitere [email protected] E-Mail-Adressen
– Vergünstigte Tarife für den SMS-, MMS- und Faxversand
– Den PC-Virenschutz
– WEB.DE Online-Speicher XL
– Exklusive E-Mail Komfort-Funktionen
Alle Informationen rund um die WEB.DE Club-Mitgliedschaft finden Sie unter folgendem Link:
digitaledienste.web.de/Clubv2/popup/info_club/?si=sspTo.1u3MXn.1UbATv.1T*
Unsere FreeMail-Nutzer erhalten die Angebote für den WEB.DE Club automatisch. Natürlich haben Sie ober- und unterhalb der Angebotsseite über den Button ”Weiter zum Postfach” die Möglichkeit, zu Ihrem ”Posteingang” zu gelangen, ohne einen Vertrag abzuschließen.
Ihr WEB.DE Club Vertrag wurde online am 17.10.2012 über Ihr FreeMail-Postfach ……@web.de abgeschlossen.
Zum Abschluss des WEB.DE Club-Testvertrages kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen zu bestätigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt.
Das EU-Buttongesetz ist seit dem 01.08.2012 in Kraft. WEB.DE hat sich selbstverständlich daran gehalten und die gesetzliche Vorgabe umgesetzt. In den Angeboten weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass sich der Vertrag kostenpflichtig verlängert, wenn die Testphase nicht gekündigt wird. Ein erfolgreicher Vertragsabschluss ist ausschließlich durch eine Betätigung der Schaltfläche ”Jetzt kaufen” möglich.
Das erfolgreiche Freischalten der Leistung wurde Ihnen automatisch per E-Mail noch am selben Tag an Ihr WEB.DE Postfach bestätigt. In dieser Bestellbestätigung informierten wir ebenso über die jeweiligen Widerrufs- und Kündigungsbedingungen.
Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der Seite agb.web.de/Club/AGB.
Die erste Laufzeit für Ihren WEB.DE Club-Vertrag beträgt 6 Monate. Danach verlängert sich dieser um weitere 12 Monate wenn Sie nicht innerhalb der ersten 6 Monate schriftlich oder telefonisch kündigen. Ihre Testphase lief am 16.04.2013 aus.
Selbstverständlich haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin vermerkt. Ihr Vertrag mit der Vertragsnummer 41419471 endet zum 16.04.2014.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach einer vorzeitigen Kündigung nicht entsprechen können.
Der Club-Beitrag für 12 Monate beträgt 60,- EUR bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise von 15,- EUR. Die Gebühr wird nutzungsunabhängig erhoben.
Überweisen Sie bitte 15,- EUR unter Angabe der Vertragsnummer als Verwendungszweck auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger: 1&1 Mail & Media GmbH
Darüber hinaus nutzen Sie die WEB.DE Club-Vorteile bereits durch das Einloggen. Sie genießen die Werbefreiheit innerhalb des Postfaches sowie viele weitere Funktionen, wie beispielsweise:
– den Premium Spamschutz
– den unbegrenzten Speicherplatz
– die Versendung von E-Mails bis zu einer Größe von 50 MB
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Unser Team steht Ihnen unter der unten aufgeführten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
WEB.DE Kundenservice”
Da ich mir ganz sicher bin, dass hier ein Versehen vorliegt, wäre ich überglücklich, wenn Sie mir helfen könnten!
Herzlichen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!
Viele Grüße
Luisa S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 7.5.13 an web.de und 1&1 weiter und sandte die nachstehenden Gesetzestexte mit:
Nachstehende finden Sie den Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr:
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt
Noch am selben Tag schrieb Frau S.:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich bin sehr froh, der Ärger hat endlich ein Ende! Der Web.de Kundenservice hat mich informiert, dass mein Vertrag per sofort gekündigt ist und sämtliche Forderungen abgegolten sind. Ich danke Ihnen vielmals!
Viele Grüße
Luisa S.
Gesendet: Dienstag, 07. Mai 2013 um 15:55 Uhr
Von: [email protected]
An: ……[email protected]
Betreff: Ihr Anliegen vom 07.05.2013
Sehr geehrte Frau S.,
ich beziehe mich auf die E-Mail vom 07.05.2013, die mich über Verbraucherschutz.de erreicht hat. Ich bedaure, dass Sie mit Ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden sind. Gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen, um Ihnen den Vorgang transparenter zu machen.
Wie ich aus Ihrer Kundendatei erkennen kann, wurden Sie bereits über den Vertragsabschluss durch unseren Kundenservice ausführlich informiert.
Es tut mir sehr leid, dass das Angebot für Sie nicht transparent genug war und Missverständnisse dadurch entstanden sind. Ihre Zufriedenheit ist mir wichtig. Ihren Vertrag WEB.DE Club habe ich mit dem heutigen Datum für Sie gekündigt. Auf die Forderung verzichte ich in Ihrem Fall.
Ich hoffe, dass Sie sich künftig bei uns wieder rundum wohl fühlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WEB.DE Kundenservice
Genau das ist mir vor 10 Minuten auch passiert .
Dabei war das Fenster mit dem Button noch nicht einmal aufgebaut, als ich den Klick getätigt habe.
Ich habe auf mein Postfach geklickt und in diesem Moment erscheint ein Fenster „Ihre Bestellung wird bearbeitet“ und schon habe ich 3 Verträge abgeschlossen. Telefonischer Widerruf ist unproblematisch (hoffe ich) aber alles sehr ärgerlich und nervig.
WEB.de hält sich mit 100%iger Sicherheit nicht an das Button-Gesetz. Denn mir ist dieser Quatsch vorhin schon zum zweiten Mal passiert.
Wenn man sich in seinen Account einloggt, dann kommt oft noch vor dem Eintritt in das Postfach die Werbung dazwischen gesprungen. Bei dieser reicht ein versehentlicher Klick auf kaufen und man hat den Vertrag. Ohne zusätzliche Bestätigungen oder Nutzerprüfung.