Web.de storniert die Clubmitgliedschaft
Herr Thomas S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren, am 22. April 2013 hat mir Web.de eine Rechnung in Höhe von 15,00 Euro für die Web.de Clubmitgliedschaft geschickt. Es handelt sich hierbei um Rechnungs-Nr.200011504693 und Kunden-Nr. K30523323. Das dahinter stehende Unternehmen ist die 1&1 Mail & Media GmbH, Zweigniederlassung Karlsruhe. Davon bin ich völlig überrascht, denn eine Clubmitgliedschaft habe ich nie abgeschlossen. Ich habe Web.de über den Sachverhalt schon per E-Mail angeschrieben, es kam aber bisher keine Antwort. Selbstverständlich werde ich die Rechnung nicht bezahlen. Hiermit beschwere ich mich bei Ihnen über das Unternehmen 1&1 Mail & Media GmbH, da mir dieses Unternehmen eine Rechnung über die de jure und de facto nicht bestehende Web.de Clubmitgliedschaft geschickt hat. Ich bitte Sie, dass Sie diese Beschwerde an das Unternehmen weiterleiten. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen, Thomas S.
Verbraucherschutz.de leitete die Beschwerde am 24.4.13 an Web.de weiter und schrieb: Sehr geehrte Herren Matthias Ehrlich, Markus Huhn, Jan Oetjen, nachstehende Beschwerde erhielten wir von Herrn S. Das Beschwerdeaufkommen zu Ihrem Unternehmen steigt nicht nur bei uns immens an. Wir bitten um Stellungnahme bis zum 26.04..2013. Sollten wir bis zum genannten Termin keine Stellungnahme erhalten, werden wir diesen E-Mailverkehr am 26.04. 2013 unter der Rubrik WARNUNGEN veröffentlichen.
Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr: (2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen. (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. (4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Herr S. ließ uns nachstehenden seinen Schriftverkehr mit Web.de zukommen.
Sehr geehrter Herr S. vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von der Verbraucherschutz.de zur Bearbeitung übergeben wurde. Ich bedaure, dass Sie mit Ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden sind. Gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen, um Ihnen den Vorgang transparenter zu machen. Am 22.10.2012 haben Sie den Vertrag WEB.DE Club online bestellt. Anschließend haben wir Ihnen eine E-Mail mit den Vertragsbedingungen und der Widerrufsbelehrung zugesendet. Es tut mir sehr leid, dass das Angebot für Sie nicht transparent genug war und Missverständnisse dadurch entstanden sind. Ihre Zufriedenheit ist mir wichtig. Ihren Vertrag WEB.DE Club habe ich mit dem heutigen Datum für Sie gekündigt. Auf die Forderung verzichte ich in Ihrem Fall. Ich hoffe, dass Sie sich künftig bei uns wieder rundum wohl fühlen. Mit freundlichen Grüßen Ihr WEB.DE Kundenservice Sehr geehrte Frau P., zunächst vielen Dank für die Klärung und folgerichtige unverzügliche Handlung. Ich weise hiermit nochmal ausdrücklich darauf hin, dass ich niemals eine Willenserklärung zu einem Vertrag gegeben habe. Mithin ist niemals ein Vertrag zustande gekommen. Bitte gestalten Sie in Zukunft Ihre Angeobte und die Abläufe, die zu Bestellungen führen, für den Verbraucher transparent. Wann wird mein Account auch technisch wieder auf normales „freemail“ umgestellt? Mit freundlichen Grüßen, Thomas S.
Am 29.4.13 schrieb uns Herr S.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, besten Dank für Ihre schnelle und unkomplizierte Hilfe!! Sie hat gewirkt!! Am Samstag, den 27.04.2013 hat mir web.de Kundenservice noch auf meine selbst an den web.de Kundenservice gesendete E-Mail geantwortet, dass der Vertrag rechtmäßig sei und man mir den Vertrag erst zum 21.04.2014 kündigen würde. Heute kam dann aber eine Rückmeldung von web.de, die durch Ihre Aktion ausgelöst wurde. Der Vertrag wird mit dem heutigen Datum gekündigt und auf eine Forderung verzichtet (Siehe weitergeleiteten E-Mail Verkehr). Mit freundlichen Grüßen, Thomas S.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
eikora.de erstattet den Kaufpreis nach Widerruf der Bestellung
smilesecret.de bietet 40% Erstattung aus Kulanz für das Phonebleaching X
irobot.de verschickt die Rechnung
einfachdabei.eu storniert das telefonisch abgeschlossene Gewinnspiel
karaca.com erstattet nach Retoure
atlasformen.de erstattet nach Retoure
Mode-Stern.com / High Matrix Ltd. erstattet den Kaufpreis für die minderwertigen Schuhe
offwave.com erstattet ohne Rücksendung der Ware nach China
de.commercewealth.com zahlt das Geld aus dem Bit Coin zurück
11teamsports.com: Falsch gelieferte Ware wird erstattet
ebay stellte aus Kulanz Einkaufsgutschein aus.
trimzy.de erstattet den Kaufbetrag für die Hygieneartikel
kult-beauty.de erstattet den Kaufbetrag kommentarlos über PayPal
amedical.de erstattet den Kaufpreis nach Nichtlieferung der Ware
lebkuchen-schmidt.com erstattet den Kaufpreis nach Nichtlieferung der Ware
web.de storniert das ungewollte ABO
myticket.de schickt den Gutschein nach Konzertausfall
gossby.com erstattet das Geld für die Tassen
usarmy-store.de erstattet nach Widerruf
brickdisplay.de: DHL findet nach vier Monaten das Paket und liefert aus
tausendkind.de erstattet nach Retoure
arbeitsschutz-sigel.de erstattet das Geld zurück
reederei-riedel.de erstattet die Doppelbuchung
Booking.com erstattet den irrtümlich abgebuchten Reisepreis
Chala.de repariert die Schuhe und legt eine Wiedergutmachung bei
backmarket.de erstattet den Kaufpreis für das iPhone 8 nach Retoure
usarmy-store.de erstattet den Kaufpreis nach Nichtlieferung der Ware
design-c.shop: Minderwertige Ware aus China, aber Kaufpreis wurde erstattet
cvfees.com: Probeabo wird zum Jahresabo wenn es nicht gekündigt wird
tronicaltune.com erstattet nach Nichtlieferung
CAMPZ.DE erstattet nach Retoure
Beitragsservice ARD verrechnet das Guthaben
Yefa.de erstattet nach Retoure
Corona: Ticketmaster.de erstattet den Ticketpreis
bamur.de erstattet den ausstehenden Betrag
Reise wegen Corona abgesagt, Sunweb.de erstattet den Reisepreis
Fake Shop super-s.shop.de: Geld aber über Paypal zurück erhalten
Barmenia Versicherungen storniert den Vertrag
AurumTours erstattet die Reisekosten
Dyson.de erstattet nach Retoure
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