„das Inkassoverfahren wurde eingestellt und Web de hat die Rechnungen storniert.“
Frau gerda B. schrieb uns am 4.2.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe auf Ihrer Homepage bereits recherchiert.
Was mir aber nicht klar ist, wie wir in unserem Fall weitermachen sollen.
Mein Sohn hat einen Brief vom Inkassounternehmen über eine Forderung von 100 Euro bekommen.
Er wohnt gar nicht mehr bei mir.
Ich habe den Eindruck, hier wird auf Zeit gesetzt. Soll ich die Forderung überweisen? Ich will nicht, dass auf meinen Sohn noch mehr Zahlungsverpflichtungen zukommen.
Wie sollen wir uns dem Inkassounternehmen gegenüber verhalten?
Wir wären Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung.
Anbei der E-Mail-Verkehr.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Gerda B.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Bitte richten Sie Ihr Anliegen / Kündigung der Clubmitgliedschaft mit Hilfe des nachstehenden Gesetzestextes direkt an gmx/web.de:
1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung München
Sapporobogen 6-8
D-80637 München
Betrifft: Vertragsnummer: ………………….
Sehr geehrter Herr Einhellinger,
ich habe keine Club Mitgliedschaft bei Ihnen abgeschlossen.
Mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung fordere ich Sie hiermit auf, den oben genannten Vertrag von Beginn an zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe des Musterbriefes der Verbraucherzentrale Ihre Clubmitgliedschaft zu kündigen:
www.vz-nrw.de/mediabig/218141A.pdf
Sollte dieses auch nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Angelegenheit an die Verbraucherzentrale, da diese bereits seit Februar in dieser Sache gegen Web.de klagt.
Frau B. schrieb uns am 9.2.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
das Inkassoverfahren wurde eingestellt und Web de hat die Rechnungen storniert.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die großartige Unterstützung! Es ist toll, dass es sowas wie den Verbraucherschutz gibt.
Das dürfen Sie gerne veröffentlichen.
Beste Grüße
Gerda B.
Ich bin wiederholt von Web.de in die Falle gelockt worden.Ich nutze mein Web.de Webmail viel via Handy.Das Login ist so gestrickt, daß man initial einen Hinweis für die Web.de Clubmitgliedschaft angezeigt bekommt. Wenn man das „weiter“ verfehlt bzw. versehtlich das ganzflächige Bild auch nur einmal kurz antippt, hat man bereits die kostenfplichtige Clubmitglied abgeschlossen, über die man 2 Hinweismails erhält und aus der man nur über kostenpfl. Hotline wieder rauskommt. Frechheit!
Guten Tag,
leider sind auch wir von WEB.de abgezockt worden. Ein Geburtstagsgruß (nehmen wir an) wurde als Falle missbraucht.
Gibt es neue Erkenntnisse über die Vorgehensweise? Bisher haben wir nur die Zahlungsaufforderung beim Login. Können wir den o.g. Brief nutzen? Sollten wir die Mails sichern? Für eine kurze Hilfestellung wären wir sehr dankbar.
Sollte man den Text oben ausdrucken und per Post schicken, oder geht es über E-Mail?
Ist hier mit der Vertragsnummer die Kundennummer mit „K(Zahlenreihe)“ gemeint?
Ich habe aktuell ein ähnliches Problem. Ich wollte meine Emails abrufen, da öffnet sich das Fenster, dass ich erst meine Forderungen inkl. Mahngebühren rund 30€ begleichen soll. ich habe nie eine Clubmitgliedschaft abgeschlossen. Ich habe nun die Gesetzesauszüge kopiert und das Schreiben geht heute per Einschreiben raus. Hilfe…kann ich sonst noch etwas unternehmen? Wie kann ich den Account bei web.de löschen? Ich kann mich nicht einloggen ohne zu zahlen!!
Guten Tag,
leider habe ich heute bereits ein schreiben von der Inkasso Firma die im Auftrag von web.de arbeitet bekommen.
Nachdem ich bei der Inkasso Firma angerufen habe um zum Ausdruck zu bringen das ich diesen Vertrag nicht abgeschlossen habe wurde die Dame auf der anderen Seite sehr unfreundlich und ließ mich nicht einmal mehr ausreden.
Sie sagte ich muss zur Polizei zu gehen und dort eine Anzeige gegen unbekannt zu machen das die IP Adresse zurück verfolgt werden kann.