Web.de storniert die Club Mitgliedschaft
Frau Sandra K. schrieb uns am 1.7.13:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
im Internet bin ich auf Ihr Forum gestoßen, da auch ich laut web.de eine angebliche Club-Mitgliedschaft (Vertrags.Nr.:………abgeschlossen haben sollte.
Bei mir lief es wie folgt ab:
Am 22.06.2013 öffnete ich mein Email Postfach, dabei erschien ein Fenster mit der Aufforderung/Sperrung meines web.de Zugangs. Ich solle doch für eine angebliche Club-Mitgliedschaft bei web.de 5€ pro Monat zahlen und 60€ für das komplette Jahr überweisen.
Ich war über den Erhalt dieses Fensters sehr perplex, da ich niemals, auch nicht probeweise, eine web.de Club-Mitgliedschaft gewünscht, nicht beantragt und auch nicht auf irgendwelche Buttons (z.B. „Jetzt kaufen“etc.) gedrückt habe. Daher kann ich mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass ich jemals auf ein Angebot, auch nicht auf die bekannten Lockangebote wie Geburtstagsgeschenk-Aktionen, eingegangen bin.
Am 22.06.2013 rief ich gleich die Telefonhotline an, da ich natürlich den Sachverhalt klären wollte und ich bis dato der Meinung war dass hier eine Verwechselung stattfindet. Der Herr am Telefon konnte mir leider nicht weiterhelfen, ich solle doch alles schriftlich klären. Dies tat ich. Nun Bitte ich seit dem 23.06.2013 web.de um Dokumente/Protokolle um mir nachzuweisen, dass ich wirklich eine Mitgliedschaft abgeschlossen habe. Jedoch vertröstet mich Web.de jedes Mal erneut, dass man mir keine Dokumente herausgeben dürfe, nur an Behörden dürft man welche übermitteln. Auch auf meine Frage, warum dies so sei, da man angeblich mit mir ein Vertrag eingegangen ist und ich ein Anrecht auf Dokumente haber, verweiset web.de auf das Telekumminikationsrecht.
Bis zum heutigen Tag kann mir web.de nicht schriftlich nachweisen wie, wo und wann ich ein Vertrag eingegangen sein sollte. Jedoch weicht web.de von der Zahlungsaufforderung nicht ab.
Bislang war ich jahrelang zufriedener Nutzer von web.de Freemail. Durch diese Aktion habe ich allerdings mein Vertrauen in den Anbieter verloren. Die Internetrecherche hat mir gezeigt, dass viele Nutzer von web.de Freemail ähnliches erlebt haben.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Beschwerde an web.de weiterleiten und mir in der für mich sehr ärgerlichen Angelegenheit weiter helfen könnten.
Vielen Dank im Voraus
Sandra K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.7. an Web.de weiter und schrieb:
Sehr geehrte Herren Matthias Ehrlich, Markus Huhn, Jan Oetjen,
die nachstehende Beschwerde erhielten wir von Ihrer Kundin, Frau K..
Da wir diesen Vorgang auf unserer Seite veröffentlichen werden, geben wir Ihnen bis zum 05.07.2013 um 15:00 Uhr die Möglichkeit, uns eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Frau K. möchten wir hiermit bitten, uns zu informieren, wenn Web.de oder 1&1 sich mit ihr in Verbindung gesetzt hat.
Nachstehende finden Sie den Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr:
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Frau K. leitete uns die Antwort von web.de vom 3.7. weiter:
Sehr geehrte Frau K.
vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mich von der Verbraucherschutz.de erreicht hat. Ich bedauere sehr, dass Sie über den aktuellen Tarif verärgert sind.
Wie ich aus Ihrer E-Mail raus lesen kann, ist Ihnen der Vertragsabschluss bekannt. Demnach gehe ich nicht weiter auf den Vertragsabschluss ein.
Frau K., mir ist wichtig, dass Sie sich bei WEB.DE wohlfühlen. Daher habe ich den Vertrag WEB.DE Club mit dem heutigen Datum für Sie gekündigt und auf FreeMail umgestellt. Auf die offene Summe von 15,- EUR verzichte ich in Ihrem Fall.
Ich freue mich, wenn ich Sie weiterhin als zufriedenen FreeMail Kunden begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WEB.DE Kundenservice
Frau K. schrieb:
Guten Abend Frau Lauckenmann,
heute hat mich dieses Schreiben erreicht und leite es Ihnen gleich weiter.
Ich bedanke mich sehr für Ihre Hilfe und Ihr Einschreiten. Wie kann ich mich bei Ihnen bzw. dem Verbraucherschutz.de diesbezüglich erkenntlich zeigen?
Mit dankbaren und freundlichen Grüßen
Sandra K.
Auch ich habe eine ungewollte Web.de Clubmitgliedschaft.Immerhin konnte ich mit dem Gesetzestext per mail erreichen, dass meine Clubmitgliedschaft auf die halbe Laufzeit reduziert wird. 30€ statt 60€ lautet das Angebot von web.de. Ich will aber garnicht zahlen, denn ich wollte die Mitgliedschaft ja nie. Was tun? Ich beabsichtige den Musterbrief per Einschreiben zu schicken. Das ist zwar innhaltlich der gleiche Text, aber am Sachverhalt hat sich ja nichts geändert. Für Tipps bin ich dankbar.
Hallo,
ich hatte das gleiche Problem, habe mich im Internet und auch hier schlau gemacht und eine E-Mail mit dem obigen Gesetzestext an web.de geschrieben. Bekam daraufhin am nächsten Tag eine Mail, dass die Bearbeitung ein paar Tage dauern würde, und heute wurde der Vertrag mit dieser Mail storniert:
„… vielen Dank für Ihre Geduld. Ich bedaure, dass Sie mit Ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden sind. Gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen, um Ihnen den Vorgang transparenter zu machen.
Am 24.06.2013 wurde der Vertrag WEB.DE Club online über Ihr Postfach bestellt. Anschließend haben wir Ihnen eine E-Mail mit den Vertragsbedingungen und der Widerrufsbelehrung zugesendet.
Es tut mir sehr leid, dass Ihnen solche Unannehmlichkeiten dadurch entstanden sind. Ihre Zufriedenheit ist mir wichtig. Ihren Vertrag WEB.DE Club habe ich mit dem heutigen Datum für Sie gekündigt. Auf die Forderung verzichte ich in Ihrem Fall.
Ich hoffe, dass Sie sich künftig bei uns wieder rundum wohl fühlen.
Mit freundlichen Grüßen“
Ich bin mir eigentlich auch zu 100 Prozent sicher, dass ich keine Clubmitgliedschaft beantragt habe, da ich immer gleich zum Postfach weitergehe. Mein Geburtstag ist es nicht, aber es könnte ein Jahrestag der Postfachanmeldung gewesen sein. Die Werbemails von web.de lösche ich grundsätzlich, deshalb kann es durchaus sein dass ich die Widerrufsbelehnung übersehen habe.
Jedenfalls vielen Dank für die Infos hier, das hat mir sehr geholfen. Ich drücke allen die Daumen, dass es bei ihnen auch so problemlos klappt.
Mit freundlichen Grüßen
Außerdem schrieb Web.de: “[…] Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Anliegens ausschließlich an die BFS Risk & Collection GmbH[..]“. Ich bin mir nach wie vor sicher nie diesen Vertr€ ag abgeschlossen zu haben, wie kann ich nun weiter vorgehen? die Forderungen des Inkassobüros belaufen sich mittlerweile auf über 100€, wäre es Möglich das Ihr euch in meinem Namen an Web.de wendet bzw. an das oben genannte Inkassobüro? In jedem Fall Danke im Vorraus!
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, da diese seit Februar wieder gegen Web.de klagt.
Hallo,
wie oben von Euch vorgeschlagen habe ich mich mit dem Musterbrief an Web.de gewandt. Folgendes antwortete Web.de: “[..] Zum Abschluss des Web.de Club-Testvertrages kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Betätigung der Schaltfläche “Jetzt kaufen” abgeschlossen werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt. […]“.
Außerdem schrieb Web.de: „[…] Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Anliegens ausschließlich an die BFS Risk & Collection GmbH[..]“. Ich bin mir nach wie vor sicher nie diesen Vertr€ ag abgeschlossen zu haben, wie kann ich nun weiter vorgehen? die Forderungen des Inkassobüros belaufen sich mittlerweile auf über 100€, wäre es Möglich das Ihr euch in meinem Namen an Web.de wendet bzw. an das oben genannte Inkassobüro? In jedem Fall Danke im Vorraus!
Hallo,
wie oben von Euch vorgeschlagen habe ich mich mit dem Musterbrief an Web.de gewandt. Folgendes antwortete Web.de: „[..] Zum Abschluss des Web.de Club-Testvertrages kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Betätigung der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ abgeschlossen werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt. […]“.
Hallo liebes Verbraucherschutzteam,
ich habe ebenfalls ein ungewolltes Web.de-Club-Abonnement. Da ich meiner Meinung nie mein Einverständnis dazu gegeben habe, habe ich auch die Rechnungen und Mahnungen von Web.de nicht beachtet. Mittlerweile wurde mein E-Mail-Account gesperrt und heute erhielt ich einen Brief von einem Inkassobüro mit einer Forderung über fast 100€. Wie ist nun die beste Vorgehensweise? Muss ich im Musterbrief auf die Inkassoforderung eingehen?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Würde es auch nicht helfen, wenn Sie meine Anfrage weiterleiten? Werden Ihre Forderungen ebenfalls abgelent? Das die VZ eine Klage eingereicht hat ist mir bekannt, aber welche Möglichkeiten bieten sich dadurch? Könnten die Anfragen der VZ ebenfalls im Gießkannenverfahren abgelehnt werden? Wäre es dann besser das Geld heute zu überweisen oder verliere ich damit sämtliche Möglichkeiten? Bei de VZ bekomme ich leider kurzfristig keinen Termin
Werte Frau Lauckenmann,
dieses Szenario ist vor einigen Wochen auch bei mir eingetreten. Auch ich hatte mich verzweifelt auf verschiedenen Wegen an Euch gewanndt und leider keine Rückmeldung erhalten. Ich hatte bereits mehrere Musterbriefe (auch den von der NRW-VZ) und die Gesetzestexte verschickt – alles ohne Erfolg! Selbst die Kostenteilung wollte mir man nicht geben. Werde das Geld zeitnah überweisen, um keine weiteren Inkassogebühren zu erhalten und würde mich daher über ein Feedback freuen
Lieber Rocky, wir wissen inzwischen überhaupt nicht mehr nach welchem „Gießkannenprinzip“ Web.de Verträge storniert oder auch nicht.
Viele Verbraucher haben mit diesen Gesetzestexten oder dem Brief der VBZ Erfolg gehabt, andere wieder nicht. Ich möchte Sie bitten, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, denn diese hat im Februar erneut Klage gegen web.de eingereicht.
Bitte schreiben Sie web.de mit diesen Gesetzestexten an, und bestehen Sie auf Stornierung des Vertrages!:
Nachstehende finden Sie den Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr:
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt
oder schreiben Sie mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale:
http://www.vz-nrw.de/mediabig/218141A.pdf
Hallo liebes Verbraucherschutzteam,
obiges Szenario ist vor einigen Wochen auch bei mir eingetreten.
Unmittelbar nach der ersten Mahnung habe ich mich via E-Mail an euch gewanndt weil ich nicht mehr weiter wusst, vor 3 Tagen ist nun erneut ein Schreiben – diesesmal vom Inkassobüro bei mir eingegangen. Leider habe ich von euch noch keine Rückmeldung erhalten, ich hoffe ich erreiche euch nun auf diesem Weg.
Vielen Dank & Viele Grüße.