Die Orkantiefs „Elon“ und „Felix“ hat Deutschland weitestgehend überstanden, doch zeigte sich wieder einmal die Angreifbarkeit der Logistik unter diesen extremen Wetterbedingungen.
Hier erfahren Sie, was sie tun können, wenn Ihr Zug Verspätung hat oder sogar ausfällt. Auch wenn Sie gegenüber solcher Unwetter machtlos sind, haben Sie Rechte in Bezug auf Reklamation oder Preisnachlass, die sie wahrnehmen sollten.
Sei es ein ausgefallener -, oder ein verspäteter Zug, für derartige Verzögerungen durch Stürme kann die Bahn meistens nichts. Der europäische Gerichtshof sah das am 26. September 2013 genauso, doch entschied dieser, dass der Kunde ein Recht auf eine angemessene Entschädigung besitzt. Sie haben durch den Erwerb Ihrer Fahrkarte nämlich Anspruch auf eine Dienstleistung erhalten, welche letztlich aber nicht erbracht wurde. Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nach der Wartezeit.
Sollten sie beispielsweise erfahren, dass eine Verspätung Ihres Zuges am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist, haben sie das Recht, einen anderen Zug zu nutzen, der diesen Bahnhof ansteuert. Sie müssen hierbei aber unbedingt beachten, dass diese keine reservierungspflichtige Bahn ist und dass sie keine stark ermäßigte Fahrkarte erworben haben. Beispiele hierfür sind unter anderem die „Schönes-Wochenende-Tickets“ oder die „Länder-Tickets“
Bei einer am Zielbahnhof zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich eine sinnlos gewordene Fahrt mit geringen Kosten zu sparen. Sind Sie noch am Startbahnhof und beschließen, die Reise abzubrechen, haben Sie das Recht auf die Erstattung des vollen Fahrpreises. Sollten sie bereits unterwegs sein, können sie auch zurückfahren, und sich die dafür entstandenen Kosten zurückzahlen lassen. Die dritte Möglichkeit ist, die Reise zu einem bestimmten Zeitpunkt abzubrechen und das Geld für den nicht genutzten Teil der Reise zurückzufordern.
Manchmal nützt Alles nichts und man muss wohl oder übel diese Verspätungen in Kauf nehmen. Wenn der Zug aber mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof angekommen ist, können sie für eine einfache Fahrt 25% des Fahrpreises zurückfordern. Bei 120 Minuten sind es sogar 50%! Wenn sie eine Fahrkarte gekauft haben, die die Rückfahrt mit einschließt, richtet sich die Entschädigung nach der Hälfte des entrichteten Fahrpreises. Außerdem entfällt bei ICE-Sprintern der Aufpreis für einen solchen Zug schon ab 30 Minuten Verspätung. Hier kann der Kunde zwischen einem Gutschein und der Auszahlung wählen.
Selbst wenn sie eine Zeitfahrkarte besitzen, sind sie in der Lage, ein wenig Geld zurückzufordern. Die Höhe des Betrags ist aber starkt abhängig von dem Wert Ihrer Karte. So haben Sie bei einer Zeitkarte im Nahverkehr der 2. Klasse Recht auf 1,50,-Euro bis hin zu einer Bahncard 100 der 1. Klasse auf 15,- Euro Ermäßigung. Dies gilt pauschal ab einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten.
Sie sollten unbedingt beachten, Ihre Fahrkarten im Falle einer Verspätung gut aufzubewahren. Sie ist ein handfester Beweis für die eigentliche Fahrzeit des Zuges. Nutzen Sie die Möglichkeit , sich die Verspätung oder den Ausfall eines Zuges bestätigen zu lassen und fragen sie im Zug nach einem Fahrgastrechte-Formular. Sollten Sie und der Vertrieb keinen gemeinsamen Nenner finden, hilft Ihnen diese Website eventuell weiter: http://soep-online.de/ Dies ist eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
Verbraucherschutz.de wünscht allen eine gute Fahrt und drückt die Daumen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise.