Herr Dirk S. schrieb uns:
Ich bin in eine Abofalle geraten. Was kann man da machen? Ich erhielt dieses Schreiben von den Anwälten von flirtfever per Mail:
Sehr geehrter Herr S.
wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Prebyte Media GmbH, Baumkirchnerstr. 4, 81673 München vertreten.
Sie haben das Onlineangebot www.flirt-fever.de in Anspruch genommen.
Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetrag
i.H.v. EUR 120,82. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Sie
sich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten und
Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab!
Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,
soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalt der Frist bei uns eingeht.
Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenen
Forderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutzt
verstreichen lassen.
Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie!
Mit freundlicher Empfehlung
Auer, Witte, Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung
Bayerstraße 27, 80335 München
Verbraucherschutz. de schrieb an Herrn S.:
bevor eine Sache an einen Anwalt oder ein Inkassobüro abgegeben wird, schreibt die Firma Sie ja normalerweise mehrfach an. Haben Sie vor diesem Schreiben vom RA keine weiteren Schreiben bekommen?
Herr S. schrieb uns:
Nein ich bin nicht mehrmals angeschrieben worden, bekam gleich Post von einem Anwalt.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Anwälte Auer, Witte Thiel weiter und bat um eine Stellungnahme:
Sehr geehrter Herr Auer,
den nachstehenden Schriftverkehr führten wir mit Herrn S.
Wir möchten Sie bitten, Herrn S. mitzuteilen, woraus sich Ihre Forderung ergibt.
Wann und wie soll Herr S. die Seite von flirt-fever genutzt haben?
Herrn S. bitten wir hiermit uns zu informieren, wenn das Inkassobüro sich mit ihm in Verbindung gesetzt hat.
Mit schützenden Grüßen
Verbraucherschutz.de erhielt keine Antwort. Herr S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Inkassobüro hat bis jetzt noch keines mit mir in Verbindung gesetzt.
jetzt und vorher nicht.
mit freundlichen Grüßen
Kündigungsschreiben Helfen hier nichts, auch Zahlungen an die Firma in voller höhe nicht wie ich leider zu meiner Enttäuschung feststellen musste, Mahnungen flattern JEDES JAHR aufs neue ein das ist immer wieder ein sehr ärgerliches unterfangen immer der selbe betrag ohne Mahnzuschläge so plump.
Schönen guten Morgen , ich hab hier gerade leider diese Zeilen gelesen und musste feststellen das ich es durch meine Kaotische Buchführung völlig übersehen hab das ich damals das ich vom unternehmen selbst keine Mahnungen bekommen hab und gleich das Anwaltsschreiben zu mir nachhause kam Ich hab aber festgestellt das ich mitlerweile 4-5 verschiedene Aktenzeichen bei diesen Herrschaften hab und das für ein Rechtsanwaltsunternehmen recht kurios ist