Mehr Rechte für Telefonkunden: Das Bundeskabinett hat sich am 2. März darauf verständigt, dass Telefon-Warteschleifen an den Service-Hotlines spätestens ab dem nächsten Jahr kostenlos werden. “Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden.”, kommentierte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zufrieden.
Die Regierung hatte sich bereits im September 2010 auf eine Regelung für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz verständigt, allerdings hatte die Branche technische Probleme bei der Umstellung der 0180-Servicenummern geltend gemacht. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung (ein Jahr nach Verabschiedung der Novelle durch Bundestag und Bundesrat) sieht eine Übergangslösung vor, dass die ersten beiden Minuten in der Warteschleife bei den kostenpflichtigen Service-Nummern nichts kosten.
Von einem großen Gewinn für die Verbraucher sprach Rainer Brüderle (FDP) auch mit Blick auf die Neuregelung zum Anbieterwechsel von Telefon und Internet. Dieser soll künftig reibungslos möglich sein und im Festnetz nicht länger als einen Kalendertag dauern. Zudem kündigte Brüderle mehr Kundenrechte bei einem Umzug an: “Wird am neuen Wohnort die gleiche Leistung angeboten, darf das Telekomunternehmen mit dem Umzug keinen Neubeginn der Vertragslaufzeit verlangen”, erläuterte er. Werde die Leistung nicht angeboten, erhalte der Kunde ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht.