Warteschleifen bei Sondernummern sind seit dem 01. Juni kostenfrei. Dabei ist es egal, ob ein Telefonat aus dem Festnetz oder dem Mobilfunknetz erfolgt. Verbraucherschutz.de informiert Sie über die wichtigsten Details der neuen Regelung.
„Ein Ärgernis“, nennt Verbraucherministerin Ilse Aigner die kostenpflichtigen Warteschleifen. Die Verbraucher müssten zahlen, obwohl noch gar keine Gegenleistung vorliege. „Man stelle sich vor, beim Bäcker nicht erst für das Brot, sondern schon vorher für das Warten zahlen zu müssen“, so Aigner.
Seit dem 01. Juni ist diese Widersinnigkeit aus der Welt: Das Warten auf einen Servicemitarbeiter muss kostenlos sein. Dies gilt auch für nachgelagerte Warteschleifen – also dann, wenn der Verbraucher bereits mit jemandem gesprochen, aber noch einmal weitergeleitet wird. Ausnahmefälle sind Ortsnetzrufnummern, normale Handynummern oder bei einem Festpreis, der für den Anruf gilt. Hier dürfen auch in Zukunft Warteschleifen eingesetzt werden.
Die Bundesregierung hatte den Unternehmen eine Übergangsphase gewährleistet, in denen sie sich auf die Neuerungen ein- und ihre Technik umstellen konnten. Vom 01. September 2012 bis zum 31.Mai 2013 galt diese Frist. Nun erwartet Ministerin Aigner, dass „zum Stichtag 01.Juni die teuren Warteschleifen verschwinden“. Verstößen gegen das neue Gesetz soll die Bundesnetzagentur notfalls mit Bußgeldern entgegenwirken.