„Warehouse2.de schrieb uns: Es stellte sich ein gelöster Stecker für die Spannungsversorgung der CPU heraus. Die Gutschrift an Herrn K. wird dennoch direkt nach diesem Schreiben und “vorab” der Gutschriften unserer Distribution eingeleitet.“
Dennis K. schrieb uns am 23.03.2017: Liebes Verbraucherschutz Team, am 29.11.2016 habe ich für einen Freund auf der o.g. Website einen Pc zusammenstellen lassen. Da einige Einzelbauteile nicht vorrätig waren und der Liefertermin immer wieder nach hinten geschoben wurde, kam der Pc erst am 02.03.2017 bei ihm an. Als er ihn freudig ausgepackt und angeschlossen hatte, musste er feststellen das der Prozessor defekt war und der Pc somit einen Teildefekt vorwies. Noch am selben Tag ging der Rechner an die Firma zurück, die Sendungsnummern wurden dem Unternehmen mitgeteilt. Nach tagelanger Prüfung des Pc’s wurde dann die Rückabwicklung versprochen. Am 15. März hieß es dann , dass innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage das Geld auf dem angegebenen Konto zurückgebucht wird. Leider reagiert das Unternehmen derzeit weder auf Email Kontaktanfragen, noch auf Telefonanrufe. Der Kundenservice ist derart schlecht und unausgereift, man sieht es scheinbar nicht mal ein den Käufer zurückzurufen. Ich habe dem Unternehmen schon zwei mal eine Frist gesetzt, aber momentan äußert sich niemand auf meine Belange.Das Geld wurde noch immer nicht zurücküberwiesen und ich rechne damit, dass sich das in den nächsten zwei Wochen auch nicht ändern wird. Auf Facebook haben viele Nutzer ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht. Viele mussten bis zu 6 oder 8 Wochen mit der Rückerstattung warten, gesetzlich hat das Unternehmen allerdings die Rückzahlung sofort nach Erhalt der Ware einzuleiten, spätestens aber nach 14 Tagen. Warehouse2 befindet sich somit schon lange in Verzug. Ich hoffe Sie können mir bei dem Problem behilflich sein und etwas bewegen, denn mir als Verbraucher fehlen einfach nur noch die Worte. Mit freundlichen Grüßen, Denis K.
verbraucherschutz.de leitet die Anfrage am 29.03.2017 an Markus Harmening, warehouse2.de, weiter, erhielt aber keine Antwort.
Dennis K. schrieb uns am 12.04.2017: Sehr geehrter Verbraucherschutz, Ich wollte mich bei Ihnen einmal erkundigen was das Ergebnis ist von meiner Anfrage von vor 2 Wochen. Sie hatten geschrieben sie würden Kontakt mit dem Inhaber der Internetseite warehouse2.de und hatten ihnen auch eine Frist gesetzt. Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen, weil diese Angelegenheit schon ein gewisse Zeit in Anspruch genommen hat.
Herr Harmening von Warehouse2 antwortete am 14.04.2017:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei möchte ich Sie über den genauen Ablauf des von Ihnen veröffentlichten Berichts
verbraucherschutz.de/warehouse2-de-zahlt-kaufpreis-fuer-mangelhaften-rechner-nicht-zurueck/
informieren.
Der Kunde Herr K. hat einen Rechner nach Kundenwunsch ( Kundenspezifische Zusammenstellung ) bei uns bestellt hat.
Diese wurde durch nicht lieferbare Artikel leider mit einer Verzögerung an den Kunden versendet.
Der Kunde musste bei Abschluss der Bestellung folgenden Punkt “vor” Abschluss der Bestellung abhaken :
damit eine Bestellung überhaupt aufgegeben werden kann.
Unter anderen erfolgt die Kenntnisnahme zu finden in unseren AGBS, im Widerrufrecht und auf der Seite des eigentlichen PC Service, dass der Kunde bei Kundenspezifischen Zusammenstellungen die nach seinen Bedürfnissen erfolgen bzw. gefertigt werden “Kein Widerrufsrecht”.
Der Kunde hatte sich bezüglich eines defektes bei Anlieferung des Computers gemeldet und als Fehler eine defekte CPU angegeben.
Wir haben dem Kunden angegeben diesen Computer doch bitte an uns zurückzusenden.
Darauf kam wie folgt eine Rückmeldung von einem Herrn S.:
Vorname: Kevin
Nachname: S.
Firmendaten:
Telefon: …………..
Handy: …………
Bestellnummer: 31261
E-Mail-Adresse:……….
Ihre Nachricht: Liebes Warehouse2 Team,
wäre es für beide Parteien nicht am sinnvollsten, wenn ich als Kunde/Verbraucher die Kosten für den Rückversand zahle und der komplette Rechner an sie zurückgeht und Herr K. im Austausch dazu sein Geld wiederbekommt. Ich weiß das wäre eine reine Kulanzaktion, da sie vorrangig das Recht auf Nachbesserung haben.
Dieser gibt wie selbst an das eine Rücknahme erbittet wird , da kein genereller Widerruf möglich sei. Diesem Wunsch sind wie “vorbehaltlich” und aus “Kulanz” nachgegangen.Die Rücksendung wurde von Herrn K. eingeleitet, der Computer wurde nach Empfang geprüft und es stellte sich ein gelöster Stecker ( 4/8Pin ) für die Spannungsversorgung der CPU heraus. In diesem Sinne also “kein defekt” !
Gerne können wir Ihnen Fotos von der Rücksendung zu kommen lassen. Es kann dadurch ebenfalls ein verdacht Aufkommen, das somit ein defekt gemeldet wurde um eine Rückgabe vollziehen zu können. Andernfalls kann dies durch den Transport erfolgt sein, ich behalte mir da weitere Spekulationen frei.
Wir bitten daher zu beachten das die Rücknahme aus Kulanz erfolgt ist, mit der Angabe das ein Rückbau erfolgt, die eigens für den Kunden zusammengestellten Hardware Artikel an unsere Distribution zurückgesendet werden und bei Eingang der Gutschrift , der Kaufpreis “vollständig” aber aus Kulanz erfolgen wird. Das dieser Vorgang etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann, ist u.a. auch in unserem Widerrufsrecht angegeben. Zu verstehen gilt, das hier weder das Widerrufsrecht noch eine andere Regelung greift, die Rücknahme aus reiner Kulanz erfolgt ist mit den oben genannten Ablauf.
Sofern Herrn K. eine Angabe von 2-3 Werktagen angegeben wurde, was selbst ich noch nicht geprüft habe, ist dies eine Angabe bei normalen Widerrufsrecht. Das wurde sofern die Angabe schriftlich an Herrn K. gesendet wurde , nicht beachtet und war somit nicht richtig.
Die Gutschrift an Herrn K. wird dennoch direkt nach diesem Schreiben und “vorab” der Gutschriften unserer Distribution eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Harmening
Hallo Herr Peter,
können Sie bitte eine Bestellnummer an die [email protected] senden, damit der Vorfall eingesehen werden kann.
Hallo Frau Mosheimer,
es wäre nett gewesen abschließend damals hier eine Klarstellung zu hinterlegen, das Sie die Erstattung im vollen Maße erhalten haben.
Hallo Frau Schmitt,
können Sie bitte eine Bestellnummer an die [email protected] senden, damit der Vorfall eingesehen werden kann.
Hallo Herr Henrique,
wir haben Ihnen bereits die Avis zugesendet mit der bitte um Einreichung bei Ihrer Luxemburgischen Hausbank.
Bestellnummer 31749
Mein Sohn hat sich am 3.2.17 bei Warehouse 2 einen Rechner für 650,-€ bestellt. Als die Lieferzeit länger als angegeben war, hat er die Bestellung storniert. Soweit kein Problem, er sollte seine Bankverbindung angeben. Von dem Zeitpunkt an, gab es keinerlei Reaktionen seitens der Firma, Negative Bewertung, Anzeige bei Polizei noch Malerin direktes Anschreiben alles ohne Erolg. Mein Sohn ist Azubi mit 370,-€ Lohn. Er fühlt sich betrogen.