warehouse2.de: „Bestellung vom 28.12.2018 bisher nicht geliefert, Geld auch nicht zurückgezahlt“
Frau Tamara C. schrieb uns am 11.6.19:
Betreff: Rückerstattung für stornierte Bestellung überfällig
meldet die Internetseite: warehouse2.de
Am 23.05.19 habe ich eine Bestellung, auf die ich zu dem Zeitpunkt bereits mehrere Monate gewartet hatte, storniert. Die Bestätigung erfolgte auch prompt. Eine Rückzahlung (es handelt sich um eine Bestellung im Wert von über 1.300 €) habe ich jedoch bis heute nicht erhalten – nach Ablauf der gesetzlichen Erstattungsfrist von 14 Tagen. Auf meine Nachrichten mit Bitte um Klärung habe ich auch keine Antwort mehr erhalten.
Zeitlicher Ablauf der Bestellung:
28.12.2018 – 16:47 – Offen
28.12.2018 – 16:58 – Auftrag eingegangen
31.12.2018 – 08:55 – Offen
31.12.2018 – 08:56 – In Bearbeitung / Reservierung
02.01.2019 – 10:06 – Ihre Zahlung ist eingegangen, der Auftrag wird weiter bearbeitet
21.01.2019 – 13:46 – laufende Artikelreservierung
15.02.2019 – 09:55 – Reservierung abgeschlossen, Fertigung erfolgt in Kürze
16.03.2019 – 14:00 – in Prüfung
23.05.2019 – 11:52 – Storniert
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.6.19 an warehouse2.de weiter und erhielt am 17.6.19 die nachstehende Antwort.
Der Vorgang C. ist nach aktuellen Stand noch kein Schreiben eingegangen , aber bereits letzte Woche angefragt worden, siehe Verlauf letzte Woche.
Wir schrieben:
Hallo Herr H.
was ist das denn für eine Antwort?:
Was für ein Schreiben ist von C. noch nicht eingegangen???
Es gibt keinen Verlauf der letzten Woche! Meine Anfrage vom 12.6.19 war meine erste Anfrage zum Vorgang C.
Wann wird hier nun erstattet?
Bitte um eine konkrete Antwort mit Zahlungsbeleg bis zum 19.6.19 um 15:00 Uhr.
Am 21.6.19 erinnerten wir Herr H. schrieb am 21.6.19:
Hallo Frau Lauckenmann,
die Kundin Frau C. hat von uns eine Rückmeldung erhalten, in derer wir die Abwicklung nochmals erklärt haben und eine Buchung der Erstattung zum 24.06.2019 zugesagt.
“
Hallo Frau C.,
die Erstattung wird am 24.06.2019 auf das uns bekannte Konto gebucht, wir haben mittlerweile die Gutschriften erhalten ( Distribution ) !
Bezüglich Ihrer Aussage das wir über die gesetzlichen Widerrufsrechtlinien liegen, können wir so nicht bestätigen.
Da ein Widerruf hier nicht gilt, diesem wird einvernehmlich bei Abschluss der Bestellung eines kundenspezifischen PC´s eingestimmt.
Auszug :
“
Bitte zusätzlich beachten :
Grundsätzlich steht Ihnen als Verbraucher auch bei Erbringung dieser Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wenn Sie jedoch im Rahmen des Online-Bestellvorgangs dem Beginn der Ausführung der beauftragten Dienstleistung ausdrücklich zustimmen, verlieren Sie mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung dieses Widerrufsrecht
“
Ihre Bestellung wurde storniert und nicht widerrufen ! Da hier bei kundenspezifischen Zusammenstellung die Rückabwicklung über unsere Distribution läuft , sind wir hier auf die Gutschriften derer angewiesen, was “leider” teilweise bis
zu 4 Wochen benötigen kann. Diesen Hinweis geben wir u.a. in den AGB´s bekannt
Auszug aus den AGB´s :
“ Bitte beachten Sie,das die Erstattung erst nach Rückabwicklung durch uns und der Distribution bis zu 2-4 Wochen in Anspruch nehmen kann,sofern die Fertigung bereits begonnen hat, dies gilt ausschließlich und nur bei Abschluss eines für den Kunden explizit zusammengestellten Auftrages ( siehe dazu: PC Service oder PC Konfigurator Artikelnr. w29999 und w299995 ). “
Selbstverständlich würden wir diese schneller abschließen und möchten den Kunden auch nicht verärgern, sind aber wie bereits geschrieben an diese Abläufe gebunden.
Das was Sie bezüglich der 14 Tage ( Widerrufsrecht )nach § 357 Abs. 1 BGB meinen, trifft auf normale Lieferungen wie z.b. Grafikkarten, Mainboard etc. ohne Zusammenbau zu, hier gilt auch das Widerrufsrecht inkl. der 14 Tägigen Erstattungspflicht.
“
Grüße W2-Team Markus
Frau C. schrieb uns am 25.6.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihren Einsatz.
Die unten zitierte Nachricht habe ich von warehouse2 ebenfalls erhalten; eine Zahlung ist bei mir jedoch bisher nicht eingegangen. Der versprochene Termin gestern ist also nicht eingehalten worden. Sollte die Erstattung heute oder im Laufe der nächsten Tage doch noch auf meinem Konto verbucht werden, lasse ich Sie das natürlich wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara C.
Wir schrieben Herrn H. am 25.6.19:
Hallo Herr H.
die nachstehende Zuschrift erhielten wir von Frau C.
Bitte lassen Sie mir den Überweisungsbeleg zukommen.
Frau C. schrieb uns am 3.7.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich melde mich noch mal in der Angelegenheit warehouse2.
Der 24.6. ist nun ja schon seit einer Weile verstrichen, von meinem Geld ist jedoch weiterhin nicht ein Cent bei mir gelandet.
Bisher habe ich noch zwei mal beim Händler nachgefragt worauf man mir beide Male mitteilte, man würde mein Anliegen sofort weiterleiten, da die Erstattung von Seiten der Distribution hätte erfolgen sollen. Mehr ist in der Zwischenzeit jedoch nicht passiert und ich ziehe es in Erwägung, einen Anwalt einzuschalten. Wie würden Sie mir denn raten, weiter vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Tamara C.
Wir schrieben am 4.7.19:
Sehr geehrte Frau C.,
Herr H. antwortet mir nicht mehr.
Es gibt auch noch andere Verbraucher, die ihr Geld nicht zurück bekommen haben.
Sie sollten Anzeige erstatten und ein Mahnverfahren einleiten.