„Bitte nehmen Sie Kontakt zu warehouse2.de auf, damit ich mein Geld zurück erhalte. Es geht immerhin um 1899,22 Euro.“
Herr Tim R. schrieb uns am 12.5.19:
Betreff: warehouse2 hat Kaufbetrag nicht zurückerstattet nach akzeptierter Stornierung
meldet die Internetseite: warehouse2.de
Liebes Verbraucherschutz-Team,
folgende Situation: Am 10. Januar 2019 habe ich einen PC bei „warehouse2.de“ online zusammengestellt und bestellt. Lieferzeit 10-15 Tage (*falls alle Teile verfügbar). Nachdem diese Zeit verstrichen war, musste ich selbst nachfragen, um zu erfahren, dass eine Komponente nicht verfügbar war. Einvernehmlich wurde ein Ersatz festgelegt (12. Februar). Es folgte ein Lieferversprechen des Unternehmens „zur kommenden Woche“ (in einer Mail vom 22. Februar). Danach geschah nichts mehr: Keine Lieferung, keinerlei Reaktionen auf meine Mail-Anfragen oder Anrufversuche. Am 15. März habe ich angekündigt zu stornieren, falls innerhalb von 2 Wochen keine Reaktion erfolgt. Nach diesen weiteren 2 Wochen war keine Reaktion erfolgt, daher habe ich eine Bewertung auf Trustpilot veröffentlicht, die den Sachverhalt detailiert schildert und andere Kunden warnt. Daraufhin erfolgte am 1. April eine Antwort seitens warehouse2 (nach anderthalb Monaten Funkstille!), dass sich der Kundenservice mit mir in Verbindung setzen werde. Ich habe ein paar Tage gewartet, wieder ist nichts geschehen. Darauf habe ich am 5. April meine Bestellung storniert, und unter Angabe der Kontonummer um Rückerstattung in der üblichen Frist von 14 Tagen gebeten. Die Stornierung ist absolut berechtigt, da das Unternehmen die beworbene Leistung innerhalb von 3 Monaten nicht erfüllt hat (ohnehin schon sehr großzügig, wenn es eigentlich 10-15 Tage dauern sollte). Die Stornierung wurde am gleichen Tag akzeptiert (per Mail und im Login-System der Website), allerdings wurden keine weiteren Bemerkungen gemacht bzgl. Rückerstattung.
Am Montag (6. Mai) war das Geld immer noch nicht zurück erstattet, daher schrieb ich eine weitere Mail mit Zahlungsaufforderung innerhalb der betreffenden Woche, mit der Ankündigung, den Verbraucherschutz einzuschalten und mir rechtliche Schritte vorzubehalten. Es erfolgte wie schon so oft keine Reaktion und kein Geldeingang.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Verhalten seitens des Anbieters rechtlich äußerst bedenklich ist. Ich selbst bin am Ende meiner Möglichkeiten angelangt, daher bitte ich um Ihre Hilfe. Bitte nehmen Sie Kontakt zu warehouse2.de auf, damit ich mein Geld zurück erhalte. Es geht immerhin um 1899,22 Euro. Ich werde Sie auf dem laufenden halten, sollte eine Rückerstattung bei mir eingehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim R.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 14.5.19 an ‚[email protected]‘ und schrieben Herrn R. am 18.6.19:
Sehr geehrter Herr R.
wir hatten Ihre Anfrage weitergeleitet und erhielten die nachstehende Information:
„Ein Schreiben für den Vorgang R. habe ich heute von seiner rechtlichen Vertretung ( Herrn Hofauer) erhalten und wird somit diese Woche erledigt.“
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn das Geld eingegangen ist.
Herr R. schrieb am 8.7.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen. Leider ist das Versprechen aus Ihrer letzten Mail nicht eingehalten worden. Meine rechtliche Vertretung hat daher nun ein Verfahren eingeleitet. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim R.
Wir fragten Herrn R. am 11.11.19, ob er sein Geld zurück bekommen hätte. Herr R. schrieb uns am 11.11.19:
Hallo Frau Lauckenmann,
nein, ich habe mein Geld leider immer noch nicht zurück, die Angelegenheit läuft noch.
Ich habe über meinen Anwalt ein Mahnverfahren durchgeführt und einen Schuldtitel gegen den Betreiber des Unternehmens erwirkt.
Mein jetziger Stand ist, dass der Betreiber nicht in der Lage ist, das Geld direkt / in voller Höhe zurück zu erstatten (ich bin nur einer von mehreren Betroffenen). Der Betreiber hat um eine Tilgung in Raten gebeten.
Ich kann also zur Zeit nicht absehen, wann oder ob ich mein Geld wiederbekomme. Wenn alles gut geht, dann evtl in 12 Monaten (üblicher Tilgungszeitraum). Wenn es aufgrund des Schuldenbetrags vorher zu einer Insolvenz kommt, dann gar nicht oder nur teilweise.
Vielen Dank, dass Sie sich noch einmal zurück gemeldet haben. Ich kann Ihnen aber leider noch keine „Entwarnung“ oder „Fall gelöst“-Nachricht geben.
Ich hoffe, dass dieser Alptraum irgendwann endet.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim R.
Ging mir genauso.
Was nützt mir ein Titel der 30 Jahre vollstreckbar ist, wenn ich bei jedem Versuch das ausstehende Geld einzutreiben den Gerichtsvollzieher erstmal bezahlen muss. Ist dan immer noch keine Bonität vorhanden, bleibe ich auch auf diesen -weiteren- Kosten sitzen.
Also Leute – NIE NIE NIE bei warehouse2 kaufen
Leider musste ich ähnliche Erfahrungen machen. Das Problem ist, dass bei Herrn H. amtlich anerkannt „nichts zu holen ist“, er aber dennoch seine Geschäfte weiterführen darf. Es laufen oder liefen wohl strafprozessuale Maßnahmen gegen Herrn H., da meine Betrugsanzeige gem. §154Abs.1StPO eingestellt wurde(kann gemacht werden, wenn die zu erwartende Strafe für diese Tat neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt).