Vorsicht! schlossauf.de/ist jetzt ein Fake Shop und verkauft Fitflops!!
Gökhan Bayram: „abgerechnet wurde jedoch bei einer Türöffnung, die selbst in Sekundenschnelle bewerkstelligt wurde, ein WUCHERPREIS von 402,22 Euro, wobei sonst keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.“
Herr Winfried K. schrieb uns am 19.3.19:
An: [email protected]; [email protected]; Gunda Lauckenmann ; [email protected]; [email protected]; [email protected]
Betreff: Abzocke und Wucher des Schlüsseldienstes Gökhan Bayram, Gladbecker Straße 239 – 45326 ESSEN — vermittelt über: schlossauf.de
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren des Verbraucherschutzes,
durch eine außergewöhnliche Aneinanderreihung von misslichen Zufällen und Ereignissen bin ich (Saarland) am letzten SONNTAG(!), 17.3.2019 das Opfer eines abzockenden Schlüsseldienstes aus Essen (NRW) geworden, der in betrügerischer Weise über schlossauf.de/ beauftragt worden war, die „Abzocke“ in penetranter Weise vorzunehmen ( blacklist-schwarzeliste.de/schluesseldienst-saarbruecken.html ).
Laut UVM – Preisempfehlung für Notöffnungen beträgt die Türöffnungspauschale 167,60 Euro (Sonntag!), abgerechnet wurde jedoch bei einer Türöffnung, die selbst in Sekundenschnelle bewerkstelligt wurde, ein WUCHERPREIS von 402,22 Euro, wobei sonst keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ursächlich war, dass ich nicht selbst den Schlüsseldienst auswählen und beauftragen konnte, sondern meine Schwester dies über eine 0800er-Telefonnummer getan hatte…
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radziwill.info/de/Schl%C3%BCsseldienst-zockte-ab-Geld-kann-zurueck-verlangt-werden
Das Amtsgericht Essen (AG Essen, Urteil vom 11.01.2017 – 14 C 189/16) entschied, dass eine Vergütung, die doppelt so hoch ist, wie üblich, sittenwidrig ist. 500,00 € muss ein schwarzes Schaf zurückzahlen.
Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein besonders grobes Missverhältnis besteht und die hierdurch begründete tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Vertragspartners von diesem nicht widerlegt wird. Für die Annahme eines besonders groben Missverhältnisses genügt bereits, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der der Gegenleistung (Palandt-Ellenberger § 138 Rn34a).
Bei der Bestimmung des objektiven Wertes der hier streitgegenständlichen Türöffnung hat das Gericht im Rahmen der ihm zukommenden Schätzungsbefugnis (§ 287 ZPO) die Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall (BVM) zugrunde gelegt.
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Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Sache insoweit Hilfestellung leisten können, ob es Sinn macht, in dieser Angelegenheit einen Rechtsbeistand zu beauftragen, die Kriminalpolizei zu informieren oder andere Schritte zu unternehmen, um wenigstens etwa die Hälfte der 239%-Abrechnung zurückzuerhalten?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus recht herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Winfried K.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr K.
wir möchten Sie bitten, unbedingt Anzeige zu erstatten.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung sollten Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz wenden, der bereits sehr viele Prozesse gegen diese unseriösen Notdienstbetreiber gewonnen hat:
verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
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Bitte lassen Sie mir die Rechnung per Mail zukommen, damit wir den Vorgang veröffentlichen können.