Wir hatten bereits im letzten Monat über die Trickformulare der Datenschutzauskunft-Zentrale berichtet, die Anfang Oktober massenhaft per Fax versandt worden sind:
verbraucherschutz.de/daz-datenschutzauskunft-zentrale-geht-mit-trickformularen-auf-kundenfang/
Im Kleingedruckten befindet sich eine Zahlungsklausel, wonach der Unterzeichnende knapp 500 € pro Jahr für einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren zahlen soll. Insgesamt wäre damit ein Betrag von 1.500 € fällig.
Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale
Wie die Kanzlei LoschelderLeisenberg nun berichtet, hat die Datenschutzauskunft-Zentrale damit begonnen, massenhaft Rechnungen an diejenigen Selbständigen und Gewerbetreibenden zu verschicken, die das Fax unterschrieben und zurückgesandt haben:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/daz-datenschutzauskunft-zentrale
Forderungsabwehr ist möglich
Nach Aussage der Rechtsanwälte ist eine Forderungsabwehr möglich. Die Kanzlei hat dazu im vergangenen Monat auch bereits eine Einstweilige Verfügung gegen die Datenschutzauskunft-Zentrale erwirkt. Dort hat das Gericht bereits ausgeführt, dass die versendeten Formulare einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit darstellen.
Betroffene sollten die Rechnung jedenfalls nicht ungeprüft zahlen, sondern entsprechenden Rat einholen. Denn die Zahlung auf ein maltesisches Konto dürfte nur sehr schwer rückgängig zu machen sein.
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
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