Die Kleinanzeigen Online S.L., Calle Buenos Aires, Num. 3, 35002 Las Palmas geht derzeit unter der Bezeichnung „Gewerbe Anzeigen“ auf Kundenfang.
Hierfür bedient man sich der sehr beliebten Masche des Trickanrufs. Hierbei soll ein telefonischer Vertrag geschlossen werden, für den dann ein stattliches Entgelt zu zahlen ist.
Die Masche der Kleinanzeigen Online S.L.
Mittels telefonischer Kaltakquise werden Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler telefonisch kontaktiert. Zunächst wird eine Legende vorgegaukelt, indem man mitteilt, dass ein bereits bestehender Vertrag nicht gekündigt worden sei und sich deshalb automatisch verlängert habe. Man wolle dem Angerufenen aber entgegen kommen und biete ihm die kürzestmögliche Laufzeit von sechs Monaten an, wonach der Vertrag dann automatisch erlöschen soll.
Selbstverständlich besteht zwischen der Kleinanzeigen Online S.L. der behauptete Altvertrag nicht. Diese Story dient nur dazu, den Angerufenen zu einem Zugeständnis zu bewegen, so dass ein kostenpflichtiger Vertrag konstruiert werden kann.
Das Portal „Gewerbe Anzeigen“
Wie die meisten Abofallenbetreiber betreibt auch die Kleinanzeigen Online S.L. ein Internetportal, welches unter der Domain gewerbe-anzeigen.com zu finden ist. Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass dieses Portal im Vergleich zu anderen Branchenportalen völlig unmaßgeblich ist und dem Angerufenen keinen einzigen Vorteil bringen dürfte.
Rechnung der Kleinanzeigen Online S.L.
Geht der Angerufene dem Trickanruf auf den Leim, so erhält er postwendend eine Rechnung der Kleinanzeigen Online S.L. Hier wird dann ein Betrag von meist 269 € für den Neueintrag eingefordert. Zudem wird in der Rechnung darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht nicht vorgesehen hat, wenn beide Vertragspartner in ihrer Unternehmerfunktion handeln.
Culpa Inkasso tritt auf den Plan
Zahlt man die Rechnung nicht, wird die Culpa Inkasso GmbH, Schockenriedstraße 8b, 70565 Stuttgart mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Mit en Inkassokosten erhöht sich der zu zahlende Betrag dann schnell auf knapp 400 €. Die Culpa Inkasso GmbH droht sodann mit der Einleitung zivilrechtlicher Verfahren und der Durchführung der Zwangsvollstreckung. Spätestens bei dem Tätigwerden eines Inkassobüros ist eine Reaktion dringend geboten. Die Forderung sollte zur Vermeidung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. Rechtssicher zurückgewiesen werden.
Erfahrungen mit „Gewerbe Anzeigen“ und „Kleinanzeigen Online S.L.“
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Unternehmen wie „Gewerbe Anzeigen“ und „Kleinanzeigen Online S.L.“. Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden. Das spiegelt sich im übrigen auch in den Klickzahlen und der großen positiven Resonanz wider, welche unsere Warnungen hervorrufen.
Abwehr der Forderungen von „Gewerbe Anzeigen“ und „Kleinanzeigen Online S.L.“
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten, so auch gegen „Gewerbe Anzeigen“ und „Kleinanzeigen Online S.L.“
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