Vorsicht vor Forderung von Susanne Schober wegen Google Fonts.
Abmahnungen wegen Google Fonts machen derzeit die Runde. Es müssen Tausende Abmahnungen sein, die in den letzten Tagen und Wochen ausgesprochen wurden. Die Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg rät den Firmen, die Forderung nicht zu bezahlen. Dadurch würde solchen Geschäftsmodellen nur weiter Vorschub geleistet. Nach Meinung der Kanzlei LoschelderLeisenberg stellt das ganze Verhalten hier einen Rechtsmissbrauch dar, weswegen sie sich nicht vorstellen können, dass die Ansprüche erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden können.
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
verbraucherschutz.de/abmahnung-rechtsanwalt-kilian-lenard-wegen-google-fonts-was-tun/
Frau Angelika K. schrieb uns am 24.8.22:
Betreff: Susanne Schober <[email protected]>
Internetseite: –
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der oben genannten Emailadresse erhielt ich ein Email, ich sollte bis 2. Sept. 100,- € an sie zahlen, da auf meiner Webseite angeblich Google Fonts eingebunden wären, die vor ihrer Cookie-Bestätigung schon die Daten meldet (soweit ich das verstanden habe. Ich leite gerne die Email an Sie weiter, wenn ich ihre Emailadresse bekommen habe).
Mein Webmaster hat mir bestätigt, dass alles ordnungsgemäß ist auf meiner Seite und dies eine ungerechtfertigte Forderung ist.
Ich habe selbst an diese Adresse zurückgeschrieben, dass ich gerne wüsste, wer sie sei und in welchem Namen sie diese Forderung an mich stellen würde. Darauf habe ich keine Antwort erhalten bis jetzt.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.8.22 an [email protected] weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Guten Tag Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich, dass sich der VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V. dem Thema des Umgangs mit dem Datenschutz auf Webseiten annimmt.
Da der technische Hintergrund nicht trivial ist eine kurz Erklärung – Sie finden das aber natürlich auch online von Menschen, die besser erklären können als ich:
Jede Webseite die Schrift anzeigt nutzt eine Schriftart(=Font). Google bietet viele verschiedene Schriftarten kostenfrei zur Nutzung an. Ein Webseitenbetreiber kann nun die Schriftart von Google entweder lokal von seinem eigenen Server laden oder direkt von einem Google Server laden. Wird die Schriftart von einem Google Server geladen, holt sich der Nutzer diese Schriftart beim Aufrufen der Seite von Google. So weiss Google die IP Adresse des Nutzers. Das ist nicht DSGVO konform.
Die Aussage von Frau K. und ihre Fragen kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn:
In meiner E-Mail befand sich bereits ein Nachweis über die Einbindung der Google Fonts durch das Laden über Google Server. Wenn Frau K. mir per E-Mail bestätigt, dass ich den Nachweis für ihre Domain auch an Sie weiterleiten darf, dann tue ich das gerne. Es reicht die Nennung der Domain und ein kurzes ok.
Frau K. fragt weiterhin unten wer ich bin und in welchem Namen ich meine E-Mail versandt habe. Beides stand in meiner E-Mail bereits drin. Gerne bestätige ich auch Ihnen, dass es sich bei mir um Susanne Schober handelt. Auch war bereits meine Adresse: Kronstadter Str. 4 81677 München genannt.
Was mich sehr freuen würde ist, wenn auch der VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V. ein Zeichen setzen würde und auf seiner Webseite die genutzten Google Fonts Montserrat und Open Sans DSGVO-konform laden würde. Einen Nachweis, dass es aktuell nicht DSGVO konform von Google geladen wird, finden Sie anbei.
Es ist ja mit das Ziel der DSGVO, dass Verbrauchen/innen auf Webseiten gehen können in dem Vertrauen, dass ihre personenbezogenen Daten nicht ohne ihre Einwilligung an Dritte gehen – noch dazu zu Google / die USA.
Wenn Sie selbst das Laden der Schrift vom Google Server auf www.verbraucherschutz.de in wenigen Schritten nachvollziehen wollen, finden Sie unten eine kurze Anleitung. Je nachdem, welchen Internetbrowser Sie in welcher Version nutzen, sind die Wege hierfür unterschiedlich:
Google Chrome / Microsoft Edge:
1. Öffnen Sie Chrome
2. Klicken Sie rechts oben auf die drei Punkte 3. Klicken Sie „Neues Inkognitofenster / Neues InPrivate-Fenster“ 4. Klicken Sie mit der rechten Maustaste mittig in das Fenster 5. Klicken Sie auf „Untersuchen“ 6. Es öffnet sich rechts oder unten die Entwicklerleiste 7. Klicken Sie in der Entwicklerleiste auf „Quellen / Sources“ 8. Öffnen Sie ganz oben in der Adressleiste Ihre Webseite 9. Nun sehen Sie im linken Bereich der Entwicklerleiste die Google Domain „fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com“
Apple Safari:
1. Öffnen Sie Safari
2. Klicken Sie links oben auf „Safari“
3. Klicken Sie auf „Einstellungen“
4. Klicken Sie in den Einstellungen auf „Erweitert“ 5. Setzen Sie ganz unten den Haken bei „Menü Entwickler in der Menüleiste anzeigen“ 6. Schließen Sie das Fenster Einstellungen links oben mit dem roten X 7. Öffnen Sie nun in Safari Ihre Webseite 8. Klicken Sie oben auf „Entwickler“ 9. Klicken Sie in der Mitte auf „Seitenquelltext einblenden / Show Page Source“ 10. Es öffnet sich rechts oder unten die Entwicklerleiste 11. Klicken Sie in der Entwicklerleiste auf „Quellen / Sources“ 12. Klicken Sie links „Nach Pfad / Sort by Path“ 13. Nun sehen in der Entwicklerleiste die Google Domain „fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com“
Wie solch ein Datenschutzverstoß beseitigt werden kann, hängt allerdings ganz erheblich von den Systemen ab, die Sie verwenden. Ich bitte Sie also, sich mit Ihrer speziellen Homepage konkret zu informieren und gegebenenfalls einen Webentwickler einzuschalten, der mit dem angelegten Screenshot sofort wissen müsste, worum es geht. Warum ein Webentwickler als Profi trotz eines Nachweises Frau K. sagt, es läge kein Verstoß vor, ist mir völlig unverständlich. Wie geschrieben, sende ich auch Ihnen gerne den Nachweis durch.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schober
Susanne Schober
Büroanschrift
Kronstadter Str. 4
81677 München
Kontakt zur Anwaltskanzlei LoschelderLeisenberg:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
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