Unter dem Deckmantel Deutscher Online Verlag/M&I Marketing und Werbung UG werden derzeit zahlreiche Freiberufler und Gewerbetreibende angerufen.
Die jeweiligen Anrufer melden sich häufig nicht im Namen einer Gesellschaft, sondern verweisen lediglich auf das Portal Deutscher Online Verlag. Den Angerufenen wird dabei vorgegaukelt, dass bereits ein kostenloser Eintrag bei dem Portal deutscheronlineverlag.com besteht, der sich nunmehr mangels ordentlicher Kündigung in einen kostenpflichtigen Eintrag verwandelt hat.
deutscheronlineverlag.com
Das Portal deutscheronlineverlag.com wirbt damit, dass angeblich mehr als 3 Millionen Menschen jeden Monat ihre Branchenbücher benutzen. Weiterhin stellt man sich als moderne Plattform dar, die es Verbrauchern ermöglichen soll, bessere Kaufentscheidungen zu treffen und durch gemeinschaftliches Engagement Markttransparenz zu schaffen.
Telefonmasche des „Deutscher Online Verlag“
Die Kontaktaufnahme durch den Deutscher Online Verlag erfolgt normalerweise mit zwei Anrufen. In einem ersten Anruf wird die oben beschriebene Legende erzählt, und meist in einem zweiten – dem Kontrollanruf – ein Mitschnitt angefertigt, in welchem der Angerufene möglichst häufig mit „Ja“ antwortet und damit einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Portal Deutscher Online Verlag eingehen soll.
Das Problem bei solchen cold calls besteht darin, dass sich der Angerufene in einer Alltagssituation befindet und nicht mit einem solchen Anruf rechnet. Aus diesem Grund handelt der Angerufene meist irrational und ist sich nicht über die Tragweite seiner Antworten bewusst. Hinzu kommt, dass die Anrufer des Portals Deutscher Online Verlag entsprechend geschult sind, um den Angerufenen zu überrumpeln.
Rechnung Deutscher Online Verlag
Fällt man auf diese Masche herein, erhält man meist innerhalb weniger Tage eine Rechnung der hinter dem Portal Deutscher Online Verlag stehenden Gesellschaft für einen kostenpflichtigen Eintrag in deren Branchenbuch.
Der Gegenwert, den dieser Eintrag liefert, dürfte marginal sein.
Es sollten keine voreiligen Zahlungen an das Portal Deutscher Online Verlag oder die jeweilige Betreibergesellschaft geleistet werden. In jedem Einzelfall sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht.
Verbraucherschutz.de rät dazu, die Forderungen nicht ungeprüft zu zahlen. Es gibt beste Argumente, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen.
Hier kann Ihnen die Kanzlei LL-ip aus München behilflich sein, die bereits viele hundert Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber erfolgreich geführt hat:
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
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