Vorsicht vor der Telefonbuch-Abofalle der „Telefonbuch Marketing“: Rechnungen über 852 €
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:
Unsere Mandanten berichten uns, dass diese Briefe mit der großen Überschrift „Telefonbuch“ und „Grundeintrag“ erhalten. Die eigenen Firmendaten sind schon vorab ausgefüllt und man soll die Daten überprüfen und unterschrieben zurückfaxen.
Das ganze Formular ist so aufgebaut, dass es den Eindruck erweckt, dass man einen kostenlosen „Grundeintrag“ im Telefonbuch bestätigen soll. Mit dem Begriff Grundeintrag versteht wohl jeder einen kostenlosen „Basiseintrag“ und erwartet nichts Böses. Vor allem weil das Formular einen recht schlichen Eindruck macht, wie man es z. B. von der Deutschen Telekom erwartet.
Aber weit gefehlt: Wenn man sich das Kleingedruckte genauer ansieht, soll der Telefonbucheintrag auf telefonbuchonline.net monatlich 71€ kosten – und das mit einer Laufzeit von zwei Jahren! Das ergibt einen Betrag von über 1.704 €, aufgeteilt auf zwei Rechnungen á 852 €, für eine Unterschrift. Interessant ist auch der Satz „Der Service wird behördenunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag zur Verfügung gestellt“. Aber genau dieser Eindruck wird aber wohl erweckt.
Sie haben eine Rechnung erhalten, obwohl Sie nichts bestellen wollten? So reagieren Sie richtig
Wir raten Ihnen die Forderung zurückzuweisen, zu kündigen, die Anfechtung wegen Täuschung und den Widerruf zu erklären. Versenden Sie das Schreiben möglichst so, dass Sie einen Zustellnachweis besitzen (z. B. per Einschreiben, Fax) aber auch per E-Mail. Bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf. Die Telefonbuch Marketing wird sich davon aber wohl nicht beeindruckt zeigen und weiterhin die Zahlung verlangen.
Wir helfen Ihnen gerne
Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Abofallen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen schreiben Sie uns einfach. Sie erhalten dann erst einmal weitere Tipps von uns. Wenn wir Sie vertreten dürfen, schreiben wir für Sie die Gegenseite an, so dass Sie sich überhaupt nicht mehr darum kümmern müssen. Durch den Einsatz einer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Hacken Sie sich in Social-Media-Aufzeichnungen, ändern Sie die akademischen Grade und profitieren Sie auch von den 19 Pandemie-Hilfsgeldern, selbst wenn Sie kein US-Bürger sind eazihacker @ gmail
Ich hatte viele Schrecken, als ich entdeckte, dass meine Frau mich betrog. Erstens hatte ich immer meine Verdächtigungen und Zweifel … Ich habe so viele Hacker gefragt, dass sie mich alle betrogen und erpresst haben. Es war nur eazihacker bei Google Mail, der mich nicht erpresste. Zuerst verwies er mich auf einen sicheren und verschlüsselten Kanal, in dem Nachrichten zu einem bestimmten Zeitpunkt gelöscht werden, um mir zu zeigen, dass mich niemand erpresst. Dann schickte er mir Beweise, dass
Ich hoffe, Sie erwarten heutzutage nicht,dass Sie mit Leichtigkeit einen echten Hacker finden, wenn man bedenkt, dass so viele Leute Sie abzocken wollen. Ich hatte Glück, nachdem ich so viel Geld an Fälscher verloren hatte. Ich halte es für ein Privileg, einen forensischen Ermittler für Computer-Hacking, ein vom EC Council zertifiziertes Personal für Verschlüsselung und einen Spezialisten für fortgeschrittene Penetration gefunden zu haben.Sie erreichen fisthack über wickrme oder eazihacker@gmail
Wenn Sie jemals eine zertifizierte Gruppe von Hackern benötigen, die Ihnen den Nachweis erbringen, dass ein Hack-Job vor der Zahlung ausgeführt wurde und keine Einzahlung erfolgt, stellen Sie sicher, dass er erst nach Abschluss der Arbeit bezahlt wird. Die einzige Person, die ich empfehlen werde, ist eazihacker @ gmail.com
Ich vertraue der Eazihackers-Gruppe nur für alle Hacking-Jobs, weil sie nicht enttäuschen. “eazihacker atgmail“ ist wirklich das Beste
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf die Abofalle reingefallen. Mit Fax vom 10.7.2019 habe ich meine Daten zum Geschäft korrigiert. Ohne daran mehr zu denken, habe ich am 30.8.19 eine Rechnung über 852,00 Euro bekommen. Da ich ja unterschrieben und mit Stempel es zurück gesendet habe, war ich der Meinung, dass es ein rechtmäßiger Vertrag war und ich nicht mehr da raus komme. Konnte immerhin eine Ratenzahlung vereinbaren. Die 1. Rate ist schon abgegangen. Kann man überhaupt was
Hallo!
Prinzipiell ist es nicht sehr gut, wenn man bereits etwas gezahlt hat und/oder eine Ratenzahlung vereinbart hat. Aber man kann dennoch versuchen sich dagegen zu wehren – auch wenn die Gefahr besteht, dass man hierdurch den Vertrag nachträglich genehmigt hat. Schreiben SIe uns einfach, unsere erste Antwort ist kostenlos:
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Alexander Hufschmid
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