Vorsicht vor dem Schlüsseldienst A.R.A.
Frau Beate N. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Am 21.11.2012 benötigte ich einen Schlüsseldienst, da mein Haustürschloss sich nicht öffnen lies.
Der Schlüsseldienst Pauly ( Lizenznehmer der Firma ARA in Bremen), welchen wir angerufen haben hat seinen Sitz in Königstein. Wir wohnen in Kronberg- Anfahrtszeit gegen 20:30 Uhr i.d. R. ca 15:00 Min. Die An-und Abfahrtkosten für 20 Min. wurden 2x berechnet.Der Spätzuschlag wurde für Aw und WW ebenfalls 2X berechnet. Das Türschloß wurde erneuert. Kosten hierfür € 237,00. Gesamtrechnung über 549,60. Am Samstag suchten wir die Firma Weber in Kronberg auf und sprachen mit dem Inhaber. Er war bestürzt über diese Rechnung. Er sagte uns. dass der Notdienst incl. Schloss i.d.R. nicht mehr als € 250,00 kosten dürfte. Die Firma ARA in Bremen ist telefonisch nicht zu erreichen. wir bitten um Ihre Mithilfe. Vielen Dank. PS: Wir haben per EC- Karte bezahlt. Kann ich den Betrag zurückbuchen lassen? Mit freundlichen Grüßen.
Verbraucherschutz.de leitete die Beschwerde am 28.11.12 an den Schlüsseldienst weiter und erhielt am 10.12.12 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Email vom 28.11.2012.
Der Kundin wurden am Telefon unsere Berechnungsgrundlagen genannt. Je angefangene 20 Minuten An- und Abfahrtswert 25,50 €, je angefangene 20 Minuten Arbeitswert 28,90 € sowie ein 100%tiger Nachtzuschlag.
Als unser Vertragshandwerker vor Ort ankam, legte er der Kundin die Auftragsbestätigung vor. Auf dieser hatte die Kundin noch einmal Einsicht in die Berechnungsgrundlagen. Diese wurde vorbehaltslos und ohne Beanstandung unterschrieben.
Sodann machte sich unser Vertragshandwerker an die Arbeit.
Nach Beendigung aller Arbeiten erstellte er die Rechnung und legte diese der Kundin vor zur Genehmigung, Unterschrift und Bezahlung. Die Rechnung wurde unterschrieben und vor Ort gezahlt.
Die Kundin meldete sich schriftlich bei uns, dass das Schloss harkt und sie um Reklamation bittet. Wir haben das Anliegen an den zuständigen Vertragshandwerker weitergeleitet. Dieser wird sich bei der Kundin melden.
Mit freundlichen Grüßen
A.R.A. Sicherheitstechnik GmbH
Mahndorfer Heerstr. 101
28307 Bremen
Verbraucherschutz.de leitete die Antwort an Frau N. weiter und schrieb:
Sehr geehrte Frau N.,
die nachstehende Information erhielten wir von ARA.
Bitte lassen Sie mir die Rechnung zukommen, oder führen Sie mir genau die Positionen der Rechnung auf, da ich sonst nicht nachvollziehen kann, was Frau ….. dort geschrieben hat.
Und bitte lassen Sie mich wissen, was für ein Türschloss eingebaut wurde, und nennen mir bitte die handelsüblichen Preise für so ein Schloss.
Frau N. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
zunächst vielen Dank, dass Sie sich unserer Beschwerde angenommen haben.
Anbei die PC-Rechnung für den Einsatz des Notdienstes, die ein paar Tage nach dem Auftrag bei mir einging.
Es ist nicht richtig, dass mir die Berechnungsgrundlagen am Telefon genannt wurden. Erst bei Nachfragen meinerseits wurde mir gesagt, für solch einen Einsatz könnte ein 3-stelliger Betrag zusammen kommen.
Im übrigen ist die Bezeichnung des Schlosses auf der Rechnung (Wilka PR 109)eine andere als auf dem Schlüsselkästchen, was mir mit dem Schlüssel ausgehändigt wurde (Wilka Primus VX).
Das Schloss und somit auch die Schlüssel sind nachweislich alt, es harkt, so dass wir Bedenken hatten, bald erneut vor dem gleichen Problem zu stehen und unsere Haustür nicht mehr öffnen zu können.
Wir haben der Firma ARA eine Frist gesetzt, das Problem zu beheben. Wir erhielten lediglich eine Mitteilung, der Subunternehmer wäre informiert. Dieser hat sich bis zum heutigen Tage nicht bei uns gemeldet. Die Frist ist somit verstrichen ohne dass der Mangel behoben wurde.
Wir haben nunmehr einen „seriösen“ Schlüsseldienst beauftragt, ein neues Schloss einzubauen. Dies ist mit dem heutigen Tage geschehen. Das neue Schloss hat 134,90 EUR netto gekostet. Die Rechnung können wir Ihnen gerne zukommen lassen.
Die Firma ARA kann ihr ausgebautes, altes Schloss bei uns abholen. Im Gegenzug erwarten wir unser Geld zurück. Außerdem war es nicht berechtigt, den 2-fachen Satz sowohl für die Hinfahrt als auch für die Abfahrt zu berechnen. Ich habe bei einem Schlüsseldienst in Königstein angerufen, der ohne mein Wissen eine Firma aus Frankfurt beauftragt hat. Eine Königsteiner Firma wäre in etwa 15 Minuten an unserem Wohnort gewesen, was mir bei meinem Anruf auch gesagt wurde. Diese dadurch mehr entstandenen 51 EUR möchten wir ebenso zurück erstattet haben.
Im übrigen ist der Nachtzuschlag von fast 160 EUR kein handelsüblicher Preis, was uns auch der ortsansässige Schlüsseldienst bestätigte.
Es ist richtig, dass ich nach dem Eintreffen des Schlüsseldienstes den Auftrag unterschrieben habe. Ich gab mein Einverständnis, damit dieser die Tür öffnen konnte. Es wurde aber kein 100% Nachtzuschlag genannt. Zudem forderte der Monteur den Arbeitspreis in bar. Als ich sagte, ich hätte kein Bargeld zu Hause, wollte er zumindest einen Teilbetrag in bar.
Ich habe nach der Türöffnung den vollen Betrag per EC-Karte bezahlt. Da ich meine Geheimnummer angeben musste, konnte ich das Geld am nächsten Tag durch die Bank auch nicht zurück holen.
Ich möchte noch anmerken, dass ich mich in einer Notlage befand, war total durchgefroren und musste diesen „Notdienst“ beanspruchen. Dieser hat meine Situation ausgenutzt. Es wurde uns ein altes nicht voll funktionsfähiges Schloss zu einem horrenden Preis verkauft. Als Konsequenz haben wir diesen Vorfall auch der Polizei vorgetragen , die uns geraten hat, Strafanzeige gegen die Firma ARA zu stellen. Dies haben wir dann auch getan.
Es wäre schön, wenn Sie uns dabei helfen könnten, einen Teil des überhöhten Rechnungsbetrages zurück zu bekommen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Verbraucherschutz.de leitete diese Zuschrift am 2.1.13 an den Schlüsseldienst weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Der verbaute Zylinder war Neuware. Dies kann nachgewiesen werden. Somit war dies eine Fehleinschätzung die nicht zu unseren Lasten geht. Frau N. hätte uns eine angemessene Frist setzen müssen, um eventuelle Mängel zu beheben.
Gern kann ein Abholtermin vereinbart werden, wir werden dann einen Teilbetrag für den Zylinder erstatten. Der Zylinder war nunmehr in Gebrauch und kann nicht weiter verwendet werden.
Wir weisen darauf hin, dass es bei diesem Angebot bleibt, und dann keine weiteren Ansprüche mehr bestehen.
Am 11.8.13 schrieb uns Frau N.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
heute wende ich mich noch einmal an Sie, da ich mit der Firma ARA Schlüsseldienst nicht weiterkomme. Sie hatten in diesem Fall bereist einmal interveniert wie Sie dem Schriftwechsel entnehmen können. Die Sache ist mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft, die auch bereits ermittelt hat. Diese hat mit allerdings mitgeteilt, dass ich auf zivilrechtlichem Wege meine Ansprüche geltend machen muss, um an mein Geld zu kommen. Dies kann ich über meine Rechtsschutzversicherung allerdings nicht tun, da ich eine Selbstbeteiligung habe und sich das für mich nicht rechnet.
Die Firma ARA hat mir mittlerweile 3 (!) Mal schriftlich zugesichert, dass sie mir bei Abholung des Schlosses einen Teilbetrag erstatten wird. Über die Höhe äußert sie sich nicht. Nur ist es bei diesen Schreiben geblieben. Auf weitere Schreiben von mir zwecks Terminabsprache und Mitteilung meiner Handynummer reagiert diese nicht.
Wäre es möglich, dass Sie sich noch einmal der Sache annehmen und die Firma ARA dazu auffordern, dass Schloss abzuholen und mir einen angemessenen Betrag zurückzuerstatten? S. hierzu mein Schreiben AW Rechnung Nr. 2051586(letzter Anhang).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Verbraucherschutz.de schrieb an ARA:
Sehr geehrte Frau van den Ende,
Frau N. teilte uns mit, dass Sie ihr bereits dreimal zugesichert haben, dass Schloss abzuholen, und einen Teilbetrag zu erstatten.
Bitte teilen Sie mir mit, wann Sie sich diesbezüglich mit Frau N. in Verbindung setzen werden.
Am 28.8.13 schrieb uns Frau N.:
Guten Morgen Frau Lauckenmann,
seit Ihrem Schreiben an die Firma ARA ist nun schon wieder eine Zeit vergangen. ARA hat sich nicht bei mit gemeldet.
Ich glaube mittlerweile, das da auch keine Reaktion mehr kommt.
Haben Sie einen Vorschlag, was man hier noch unternehmen könnte?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Beate N.
Verbraucherschutz.de schrieb: Bitte lesen Sie unseren Artikel:
http://verbraucherschutz.de/blog/fordern-sie-ihr-geld-fur-uberhohte-schlossoffnungen-zuruck
habe den schlüsseldienst a.r.a, sicherheitstechnik GmbH, Mahndorfer Heerstr. 101, 28307 Bremen
beauftragt an einem sonntagmorgen und ich dachte der wäre aus unserer nähe man sagte mir auch monteur wäre vorort (aber noch über 1 std gewartet) dann kam monteur mit mainzer autonummer ich wohne nähe bad dürkheim, zuerst füllte er den service-vertrag aus was die meiste zeit in anspruch nahm, „sie müßen wissen das es sich bei mir um eine einfache türöffnung “ handelte diese war dann auch in 1 minute erledigt….. Dann ging es zur rechnungsstellung (auf meine 3 malige nachhfrage bei anruf der firma sagte mir die dame die kosten seien überschaubar)
dann verlangte der monteur von mir 261,80 €.
Ich sagte das ich soviel geld nicht da hätte und des weitern es als abzocke empfand, zahlte 100€ die ich zur hand hatte,ich schrieb dann dieser firma diese antwortete mir das es rechtens ist und ich bezahlen müße.
Das war im oktober ich dachte das sich erledigt hätte bis ich am samstag 26.1. 2013 einen brief von einem anwalt bekamm wo ich aufgefordert wurde zu zahlen, da die firma mich ja desöftern gemahnt hätte (/stimmt nicht genau 1 schreiben ) desweitern wirft man mir vor ich hätte das vorsätzlich mit der absicht nicht zu zahlen gemacht.Bin im moment etwas hilfslos weiß nicht was ich machen soll bin leider hartz4 empfängerin,besteht eine möglichkeit bei ihnen einen anwalt (kostenkünstig) zu bekommen der mir zur seite steht ? Ich sehe nicht ein das man diese firmen durch stillschweigen und zahlen der überhöhten kosten es weiterhin einfach macht leute abzuzocken.
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