Schlüsseldienst „Zidane Dovonou“ und MK Notservice: „ohne Rechnungsnummer vom 14.04.2019 über 942,36 €“
Herr Marco S. schrieb uns am 16.6.19:
Betreff: Einen Schlüsseldienst „Zidane Dovonou“ und MK Notservice als Vermittler, welcher zu hoch abgerechnet hat und weder Stellung nimmt, noch den zu viel bezahlten Betrag zurück überweist.
Nachrichtentext:
Ich kopiere Ihnen am besten einfach meine Schreiben:
MK Notservice GmbH
Herr Maik Kilias
Sachsenstraße 18
D-02730 Ebersbach-Neugersdorf
19.04.19
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per E-Mail an: [email protected]
Auftrag vom 14.04.2019
Ihre Rechnung Nummer: ohne Rechnungsnummer vom 14.04.2019 über 942,36 €
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Rechnung
Rückforderung des bereits bezahlten Rechnungsbetrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung mit der Rechnungsnummer (ohne Angabe) vom 14.04.2019 über 942,36 €.
Es handelte sich bei der Rechnung um die folgende, von Ihnen durchgeführte Leistung: Am Sonntag, den 14.04.2019, riefen wir Ihren Notdienst, nach Recherche im Internet, um 20.39 Uhr unter der Tel.-Nr.: 0800-2166222, an. Wir riefen zwei Mal erneut an, da Ihr Subunternehmer (Angabe auf der Rechnung: Zidane Dovonou, Hauptstraße 6, 37627 Heinade), nicht in der angegebenen Zeit vor Ort war, Uhrzeit 21.27 Uhr. Um 21.38 Uhr erhielten wir den ersten Rückruf von Ihrem Subunternehmer, um 22.08 Uhr den zweiten, dass er nun vor Ort wäre. Er erschien mit einer 2. Person. Wir gingen gemeinsam in das Gebäude, fuhren in den 3. Stock zur Wohnungstür 214. Innerhalb kürzester wurde erklärt, dass die Türöffnung nicht ohne Beschädigung durchgeführt werden könne und ein neues Schloss von Nöten wäre. Innerhalb der Arbeitszeit, die von 22.05 Uhr bis 22.45 Uhr angegeben wurde, musste die 2. Person zurück zum Fahrzeug, welches auf der anderen Straßenseite der Frankfurter Straße abgestellt wurde. Ihr Subunternehmer konnte in dieser Zeit nur warten, bis er selbst der 2. Person folgte und einige Zeit gar niemand an der Tür arbeitete.
Ich begründe meinen Rechnungswiderspruch wie folgt: Sie stellen für Ihre Leistung der Türnotöffnung einen viel zu hohen Rechnungsbetrag aus. Dieser liegt mit 942,36 € mehr als doppelt so hoch (abgesehen von der rechtlichen Grundvoraussetzung für Wucher „von mehr als doppelt so hoch“ – mehr als drei Mal so hoch (!) über den vom Bundesverband Metallhandwerk ausgegebenen Richtlinien. Sie haben diesen hohen Preis benannt, weil Sie wussten, dass ich mich aufgrund der verschlossenen Tür in einer Zwangslage befand. In einem solchen Fall ist der Vertrag aufgrund des gesetzlichen Tatbestandes „Wucher“ als nichtig zu betrachten, das heißt, der Vertrag über die Türnotöffnung gilt als nicht geschlossen. Sie haben damit keine vertragliche Grundlage, um das bereits erhaltene Geld einzubehalten.
Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Vertrags über die Türöffnung. Sie suggerieren auf Ihrer Homepage einen viel niedrigeren Preis, als Sie nach Durchführung des Auftrags in Rechnung gestellt haben. Hätte ich von Anfang an gewusst, dass Sie eine so hohe Rechnung abrechnen, hätte ich einen anderen Schlüsseldienst beauftragt. Ich habe speziell Ihren Schlüsselnotdienst ausgewählt, da mir der Preis als günstig und angemessen erschien. Sie beschreiben zunächst, innerhalb ca. 20-30 Minuten vor Ort. Ab meinem Anruf bis zum Eintreffen des Subunternehmers vergingen bereits 89 Minuten. Sie beschreiben weiter, „seriöse Preise – versprochen“, „in 95% der Fälle Türöffnung ohne Schäden“ und Sie beschreiben „Angebot: Schlösser ab 5€, inkl. MwSt.“. Zudem „Öffnungskosten nach Aufwand“. Es handelt sich um eine sehr alte Tür mit einem sehr alten Schloss, so dass es merkwürdig erscheint, dass diese Tür und dieses Schloss unter die angegebenen 5% gefallen sind, welche nicht schadenfrei zu öffnen wären! Vielmehr unterstelle ich die Absicht eine überhöhte Rechnung ausstellen zu können, was bei Aufzählung der entstehenden Kosten, kurz mit 5€ pro Millimeter Schloss betitelt wurde. Das nötige Schloss hatte eine Länge von 60mm – demnach 300 €. Welche Schlösser verkaufen Sie nach Ihrem Angebot „ab 5€“, die 1mm lang sind? Bezüglich dieser täuschenden Werbung senden wir ggf. diesen Brief auch an den Verbraucherschutz und Medien. Des Weiteren mal kurz die generellen Netto-Pauschale von 219 € + 219€ als Sonntagszuschlag + 39,90, netto, pro 15 Minuten Arbeitszeit, wurde möglichst schnell runtererzählt, so dass kein Endbetrag zu errechnen war, noch benannt wurde.
Selbstverständlich bin ich bereit, einen angemessenen Preis für die von Ihnen erbrachte Leistung für die Türöffnung zu bezahlen. Hierzu bitte ich Sie um eine Korrektur der Rechnung. Als angemessenen Betrag sehe ich 300,- €, brutto, an, nach den vom Bundesverband Metallhandwerk ausgegebenen Richtlinien.
Den von mir bereits zuviel bezahlten Betrag bitte ich an mich zurückzuerstatten. Überweisen Sie den Betrag von 642,36 € auf folgendes Konto:
Marco S………………………..
Ich bitte um schriftliche Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens, um eine Korrektur der Rechnung, als auch um Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrags innerhalb dieses Zeitraums.
Sollten Sie die geforderte Rückerstattung nicht vornehmen, so behalte ich mir eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug und die Geltendmachung meiner Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens ausdrücklich vor.
Als Antwort wurde uns der ausführende Schlüsseldienst benannt und sich selbst natürlich komplett aus der Verantwortung genommen. Hierauf habe ich das gleiche Schreiben an den benannten Schlüsseldienst geschickt:
15.05.19
Zidane Dovonou
Hauptstraße 6
37627 Heinade
Und MK Notservice folgendes geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass Sie angeblich nur Vermittlungsdienstleister sind, ging aus Ihrer Homepage nicht hervor, zudem sind Sie beteiligt am Vertrag durch Provisionszahlungen.
Wie wir über Kosten aufgeklärt wurden, hatten wir bereits beschrieben. Eine Notsituation, wird noch mehr zu einer Notsituation, um so länger der Notdienst benötigt – auch dieses haben wir beschrieben.
Unser Schreiben vom 19.04.2019 senden wir an das von Ihnen angegebene Unternehmen und fordern Sie zudem als „Vermittler“ auf, binnen 3 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, zur Rückerstattung beizutragen.
Ihre Rolle ist im Internet hinlänglich beschrieben und ergibt das Bild, welches auch wir von Ihren Ambitionen haben.
Sollte in der angegebenen Frist der geforderte Betrag nicht unserem Konto gut geschrieben sein, reichen wir Klage ein!
Bis heute ist gar nichts passiert! Die ersten beiden Einschreiben-Rückscheine liegen vor (1.Schreiben an MK-Notservice und 1. Schreiben an Zidane Dovonou). Bei dem 2. Schreiben an MK-Notservice haben wir keinen Rückschein erhalten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie hier tätig werden könnten, sollte es die Firmen überhaupt noch geben. Gerne können Sie diesen Fall auch publizieren, sollte das hilfreich sein.
Eine entsprechende Bestätigung und Rückmeldung wäre natürlich super!
Vielen Dank im Voraus,
Marco S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Diese unseriösen Notdienste beantworten unsere Anfragen nicht.
Wir möchten Sie bitten, unbedingt Anzeige zu erstatten.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung sollten Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz wenden, der bereits sehr viele Prozesse gegen diese unseriösen Notdienstbetreiber gewonnen hat:
verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
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Bitte lassen Sie mir die Rechnung per Mail zukommen, damit wir den Vorgang veröffentlichen können.
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