Frau Susan W. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir mussten leider am Freitag Abend gegen 23:00h einen Schlüsseldienst rufen. Am Telefon fragte ich was es ungefähr kosten würde, da sagte man mir 25,- für die Anfahrt und 28,- für das öffnen der Tür.
Da dachten wir, mein Freund und ich ok. das hört sich sehr preiswert an legen wir 100,- drauf dann kommen wir schon hin, im schlimmsten Fall halt 200,- .
1 Stunde später kam jemand. Die Tür war abgeschlossen, das Schloss musste gewechselt werden. Bevor er anfing wollte er eine Unterschrift haben. Da wir ja froh waren einen Schlüsseldienst gefunden zu haben Unterschrieb mein Freund. Er brauchte ungefähr 30 Minuten inkl. Schloss einbauen. Dann musste mein Freund wieder etwas unterschreiben. Und dann rechnet der Monteur erst alles zusammen.
Zwischendurch sagte er was von 260,- € und am Ende waren es 428,- wir schauten uns an und ich sagte noch zu dem Typ, das es nicht sein ernst sei und dann sagte er mir doch ich habe ihnen ja gesagt das das teuer wird, ich sagte aber das es sooo teuer wird haben sie uns nicht gesagt – Frechheit! Dann sagte ich noch was mir am Telefon erzählt wurde, da sagte er mir ja auch das es richtig sei das die Anfahrt 25,- kostet aber diese wurde 2 x berechnet genauso wie die 2 x die Abfahrt berechnet haben. Das verstehen wir mal gar nicht.
Wozu zweimal und eine Einheit a 20 Min. kostet 28,00 da er ja länger gebraucht hat wurde die auch zweimal berechnet. Das Geld haben wir mit EC Karte bezahlt, er hatte da ein mobiles Gerät bei. Meine Frage können wir das Geld von der Bank zurück buchen lassen? Oder müssen wir mit der Sache zum Anwalt bzw, zur Rechtsschutz gehen? Macht es überhaupt Sinn weitere Schritte einzuleiten? Wenn wir nachher Kosten haben von mehr als 428,- € dann würde sich das ja nicht lohnen. Man spricht von Ortsüblichen Preisen was heißt das genau? Vielen dank für Ihre Hilfe Susan W.
Verbraucherschutz.de schreibt: Obwohl sich der Sitz der Firma Angermüller selbst in Bremen befindet, ist die Rufnummer 0800 – 666 44 66 in sehr vielen Städten in ganz Deutschland als Schlüsseldienst eingetragen. Somit denkt ein Verbraucher, egal wo er wohnt, dass dies ein Schlüsseldienst in seiner Stadt ist.
Zu den „ortsüblichen Preisen“ gibt es inzwischen viele verschiedene Aussagen.
Ein Gutachter bezifferte eine Rechnung in Höhe von 159,- Euro incl. An-und Abfahrt und Mwst. als „Gang und Gebe“.
Ein Richter in Augsburg sprach einen Schlüsseldienst frei, der an einem Samstag Vormittag für eine Türöffnung über 300,- Euro verlangte: