Vorsicht! Registrierungsstelle für Gewerbetreibende Hamburg mit Abzocke.
Eine Registrierungsstelle für Gewerbetreibende aus Hamburg versucht derzeit, mittels amtlich aussehender Formulare an Unterschriften von Unternehmern zu gelangen, um damit einen kostenpflichtigen Vertrag zu begründen. Diese Vorgehensweise ist seit vielen Jahren bekannt und wird großflächig in Deutschland angewendet. Hierdurch dürfte bei Unternehmern ein immenser Schaden entstehen.
Die Vorgehensweise der Registrierungsstelle für Gewerbetreibende
Die Registrierungsstelle für Gewerbetreibende versendet amtlich aussehende Formulare, die dick mit RSG gooRegistrierungsstelle für Gewerbetreibende überschrieben sind. In diesem Formular wird häufig ein Befehlston verwendet, wonach der Adressat Daten ergänzen und korrigieren soll und das Formular mit einer Unterschrift versehen an die Registrierungsstelle für Gewerbetreibende zurückzusenden hat. Leider übersehen die meisten Adressaten, dass im Kleingedruckten eine Zahlungsklausel versteckt ist, die bei Unterschrift und Rücksendung einen kostenpflichtigen Vertrag begründen soll. Gerade bei Neugründungen sehen sich Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende einer Vielzahl von Formularen ausgesetzt, was sich die Registrierungsstelle für Gewerbetreibende zunutze macht. Häufig geht dieses Formular dann in der Tagespost unter und wird nicht ausreichend aufmerksam gelesen, so dass es einfach unterschrieben und zurückgeschickt wird.
Neugründung
Hinter dieser Vorgehensweise steckt die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, die erst im September 2020 in das Handelsregister in Hamburg eingetragen worden ist. Als Geschäftsführerin ist eine Nathalie Beckmann bestellt. Es wird interessant sein zu beobachten, wie lange dieses Unternehmen tatsächlich Bestand hat. In der Vergangenheit war häufig zu beobachten, dass möglichst schnell viel Geld verdient wird und dann eine Insolvenz bzw. eine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wird, nachdem die Hinterleute das Geld aus dem Unternehmen gezogen haben.
Rechnung der Registrierungsstelle für Gewerbetreibende
Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnungstellung der Registrierungsstelle für Gewerbetreibende. Die meisten Betroffenen wissen gar nicht, was sie da unterschrieben haben, weswegen die Rechnung dann eine sehr unliebsame Überraschung darstellt. Da die meisten Adressaten dieser Formulare davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um amtliche Schreiben handelt, sind sie über diese Rechnung höchst verwundert. Viel zu viele Unternehmen leisten jedoch vorschnell irgend welche Zahlungen, ohne sich über die konkreten Hintergründe dieser Rechnung Gedanken zu machen bzw. Informationen einzuholen. Aus diesem Grund wachsen solche Unternehmen immer wieder nach.
Ihre Kommentare zu Registrierungsstelle für Gewerbetreibende?
Wenn Sie ebenfalls Erfahrungen mit Registrierungsstelle für Gewerbetreibende gemacht haben, freuen wir uns über ihren Erfahrungsbericht in unseren Kommentaren. Dadurch warnen sie andere davor, ebenfalls in diese Masche zu geraten und sich entsprechende Rechnungen ausgesetzt zu sehen. Wir bitten daher darum, ihre Erfahrungen entsprechend niederzuschreiben und damit mit anderen zu teilen.
Erfahrungen mit Registrierungsstelle für Gewerbetreibende
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Unternehmen wie Registrierungsstelle für Gewerbetreibende. Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden. Das spiegelt sich im übrigen auch in den Klickzahlen und der großen positiven Resonanz wider, welche unsere Warnungen hervorrufen. Hierzu haben wir in der Vergangenheit auch folgende Artikel veröffentlicht:
verbraucherschutz.de/fordern-sie-ihr-geld-von-der-gewerbeauskunft-zentrale-zurueck/
verbraucherschutz.de/neue-abofalle-fuer-gewerbetreibende-von-der-dr-verwaltung-ag-aus-bonn/
Widerspruch gegen Rechnungen von Registrierungsstelle für Gewerbetreibende
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten und berichtet auf ihrer Website auch über Registrierungsstelle für Gewerbetreibende:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/rsg-registrierungsstelle-fuer-gewerbetreibende
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
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Alexander Pusch stellte am 20.4.2021 den nachstehenden Kommentar hierzu ein:
Sehr geehrtes Team vom Verbraucherschutz,
vielen Dank für diesen tollen und hilfreichen Beitrag. Ich habe in der Tat gerade bei einer GmbH Neugründung von 3 solchen Firmen so eine „Offerte“ bekommen. Sie sind alle recht ähnlich aufgebaut.
HRB Register mit Adlersymbol, RSU München, RSG Hamburg und gefälschter Amtsgericht Schwerin Brief mit IBAN LV beginnend, nur wegen dem LV aufgefallen. Für Unternehmensgründer ohne Erfahrung wirklich eine blöde Situation.
Sehr geehrtes Team vom Verbraucherschutz,
vielen Dank für diesen tollen und hilfreichen Beitrag. Ich habe in der Tat gerade bei einer GmbH Neugründung von 3 solchen Firmen so eine „Offerte“ bekommen. Sie sind alle recht ähnlich aufgebaut.
HRB Register mit Adlersymbol, RSU München, RSG Hamburg und gefälschter Amtsgericht Schwerin Brief mit IBAN LV beginnend, nur wegen dem LV aufgefallen. Für Unternehmensgründer ohne Erfahrung wirklich eine blöde Situation.