O2 (Telefonica Germany) berechnet seinen Kunden offenbar horrende Tarifwechselgebühren.
In einem uns bekannten Fall wurde bei einem Tarifwechsel ein Betrag von 200 € berechnet. Hierauf hat O2 beim Tarifwechsel weder hingewiesen noch gibt es dafür eine Rechtsgrundlage.
Auf telefonische Nachfrage des Kunden hat O2 den Fehler eingeräumt und mitgeteilt, die Tarifwechselgebühr würde mit den nächsten Rechnungen verrechnet. Somit hätte O2 ein zinsloses Darlehen des Kunden. Bei einer entsprechend hohen Anzahl an Kunden kann sich eine solche Tarifwechselgebühr für O2 durchaus lohnen.
Wir raten allen Kunden von O2 bzw. Telefonica Germany, eine solche Tarifwechselgebühr nicht hinzunehmen.
Bei der Geltendmachung der Rückzahlung kann Ihnen die Kanzlei LL-ip aus München behilflich sein:
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com