Unterschreiben Sie auf keinen Fall das Formular für einen Insertionsauftrag vom Verlag für Mediengestaltung
In den Auftragsbedingungen steht nämlich Folgendes:
Hiermit erteilen wir dem Verlag für Mediengestaltung den Auftrag zur Erstellung des o. g. genannten Werbeobjektes mit der im Korrekturabzug dargestellten Textvorlage, Inhalt der Bürgerinformationsbroschüre sind Beiträge über das o. g. Verteilungsgebiet in Wort und Bild.
Wichtig: Die angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten jeweils für eine Auflage. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er beinhaltet die Erstellung und Verteilung von vier Auflagen des Werbeobjektes pro Jahr. Die Auflagenhöhe beträgt jeweils 1500 Stück/Auflage.
Der Auftrag wird durch Versenden der Werbeobjekte erfüllt. Die Bürgerinformationsbroschüre wird – mit der Bitte um kostenlose Auslage für interessierte Dritte – durch Postversand an Behörden, Geschäfte sowie weitere vom Verlag ausgesuchte Stellen verteilt. Die Verteilung erfolgt an mindestens 110 Verteilerstellen im o. g. Verteilungsgebiet. Pro Verteilerstelle werden mindestens zwölf Broschüren versendet. Die Verteilung erfolgt gestaffelt in einem zeitlichen Abstand von zwei bis drei Monaten. Der Kunde erhält auf Wunsch zu jeder Auflage ein Belegexemplar sowie den Posteinlieferungsbeleg. Der Vertrag für die Mediengestaltung übernimmt keine Gewähr für Auslage der Werbeobjekte. Vereinbarungen mit den Verteilerstellen über eine Verpflichtung zur Auslage der Werbeobjekte bestehen nicht.
Dem Inserenten wird vor Veröffentlichung ein Korrekturabzug zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt. Dieser Korrekturabzug ist dem Verlag für Mediengestaltung spätestens nach 14 tagen freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Der Unterzeichner versichert, im Besitz sämtlicher Rechte des zu verwendeten Werbelogos/-texte zu sein und räumt dem Verlag für Mediengestaltung zur Abwicklung dieses Auftrages diese Rechte ein.
Der Vertrag kann während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Festpreise. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und wird per Abbuchungsvertrag für Lastschriften eingezogen, soweit der Auftragnehmer von dieser Möglichkeit gemäß unten stehender Erklärung Gebrauch machen möchte.
Besondere Vereinbarungen
( Laufzeit 2 Jahre / 11.14 – 11.16 )
Nettopreis / Auflage: 359,- €
Verbraucherschutz.de rät den Firmen, die ebenfalls solche Schreiben erhalten haben, sich an unseren Partneranwalt zu wenden:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: https://www.ll-ip.com/
Daten der Firma:
Verlag für Mediengestaltung Ltd, Q co. KG
Läufstraße 4
56626 Andernach
Telefon: 02632 23
Telefax: 02632/4905 33
Email: [email protected]
Internet: regio-media.org
Wir, Zahnarztpraxis, wurden heute schon mehrmals von diesem Verlag angerufen.
Es geht „wieder“ um die Bürgerinfobroschüre, und wir hätten ja schon letztes Jahr mitgemacht, ob denn die Daten so in Ordnung wären.
Auf dem Vertrag, der per Fax kam, steht dann was von 300Euro/Auflage.
Im Kleingedruckten liest man dann, daß der Vertrag 2 Jahre läuft und pro Jahr 4 Auflagen geplant sind!
Also, VORSICHT!!!
Wir sind ein Golfclub und haben heute, Mai 2015, genau dieses Ding bekommen. Sie behaupteten gegenüber unseren Mitarbeitern, dass wir 2009 schonmal mitgemacht haben (glatte Lüge). Stutzig bin ich geworden wegen
– UG Firmierung (unseriös)
– schlechte PDF Qualität
– PDF schon „von Hand“ vorausgefüllt und angekreuzt
– kleine Auflage zu dem Preis (hier: 700 EUR für eine Seite)
– 2- Jahresvertrag
das der Preis „pro Auflage“ ist war mir noch gar nicht aufgefallen.