Vorsicht bei Widerruf Ihrer Premium Mitgliedschaft bei Partnerbörsen!
Wertersatz bei Partnerbörsen. Das müssen Sie wissen:
Verbraucherschutz.de erhielt Zuschriften von Verbrauchern, die ihre Mitgliedschaft bei einer Partnerbörse widerriefen, und dann hohe Beträge als „Wertersatz“ zahlen mussten.
Hintergrund:
Einige Partnerbörsen bieten eine zweiwöchige Premium Mitgliedschaft an, die innerhalb dieser zwei Wochen widerrufen werden kann.
Verlockend. Zwei Wochen testen, bei nicht Gefallen wieder kündigen.
Aber dann kommt die große Abrechnung:
Für das „Detaillierte Persönlichkeitsprofil“ werden 59,- Euro fällig. Für den „Ratgeber zur Partner Onlinesuche“ 15,- Euro. Für den „Premium Profil Check“ 30,- Euro. Sind schon 104,- Euro von Haus aus.
Da mag man noch sagen: Ok, die Partnerbörse hat auch Leistungen erbracht, dafür muss sie bezahlt werden.
Aber es geht weiter: Hat man in diesen 2 Wochen vielleicht 10 Kontakte gehabt (was ja durchaus nicht unbedingt viel ist), werden „pro gelesener Nachricht“ 35,- Euro und pro „gesendeter Nachricht“ 15,- Euro berechnet.
Macht bei unserem Beispiel 500,- Euro.
Zuzüglich der 104,- Euro macht 604,- Euro.!
Grosszügig bietet die Partnerbörse eine Deckelung von 75 % an. Somit sind in diesem Fall „nur“ 453,- Euro zu zahlen. Für eine zweiwöchige Mitgliedschaft!
Schließt man dagegen eine 6-monatige Mitgliedschaft ab, zahlt man für diese Laufzeit bei diesem Beispiel gesamt
57,90 Euro monatlich x 6 = 347,40 Euro
Diese Berechnung des Wertersatzes ist übrigens erst ersichtlich, wenn man sich als Premium Mitglied angemeldet hat.
Soviel zum Thema „Transparenz“
Herr Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading teilte uns mit, dass man sich gegen den nach Kontakten oder sonstwie utopisch berechneten Wertersatz sehr erfolgreich wehren kann. Die Kündigungsfrist ist auch nicht immer 6 Wochen (PE Digital z.B. 12 Wochen).