Die Europe REG Services Ltd wird eine Kündigung wohl nicht akzeptieren, die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen.
Herr Rechtsanwalt Hufschmid schrieb uns:
Aktuell verschickt die Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta „Eilige Faxmitteilung“ an Gewerbetreibende. Im Briefkopf wird jeweils der eigen Ortsname groß genannt, um einen lokalen Bezug zum Empfänger zu schaffen, wie z. B. „Muenchen.Gewerbe-Meldung.de“ oder „Berlin.Gewerbe-Meldung.de“.
Im ersten Teil des Schreibens ist bereits die eigene Adresse eingetragen, die man korrigieren oder ergänzen solle.
Der mittlere Teil ist eng beschrieben und die Eintragung erklärt. Im letzten Absatz wird versteckt und unscheinbar ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 348,00 € netto kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren geschlossen wird.
Wenn man dieses Formular nun unterschrieben zurücksendet, weil man diesen versteckten Teil nicht gelesen hat, wird man in den nächsten drei Jahren Rechnungen über 1.242,36 € brutto erhalten!
Jetzt ist schnelles Handeln wichtig: Der sicherste Weg ist kurzfristig einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Falls Sie es selbst versuchen wollen, schicken Sie ein Schreiben an die „gewerbe-meldung.de“ im Gerichtsweg 2 in 04103 Leipzig, in dem Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung erklären. Erklären Sie in dem Schreiben Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.
Die Europe REG Services Ltd wird dies jedoch wohl nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ noch keine Urteile, da es sich noch um ein neues Angebot handelt.
Update Juli 2017:
Regista hat nun wieder eine neue Firma mit dem Eintreiben der Forderung beauftragt. Diesmal ist es die „Büro & Abrechnungsservice Mark GmbH“ mit Sitz in der Torgauer Str. 231-233 in Leipzig. Hierbei handelt es sich um die uns bekannte Firma AN-Meldung GmbH, die nun im Juli 2017 umbenannt wurde. Das Mahnschreiben wird per Post versandt und zugleich eine sehr kurze Frist von nur vier Tagen zur Zahlung gesetzt.
Falls man nicht zahlt, wird angekündigt, dass „der gesamte Vorgang an eine maltesische Detektei“ übergeben wird. Wir empfehlen nicht vorschnell zu bezahlen und sich nicht „einschüchtern“ zu lassen. Überhaupt nicht zu reagieren ist aber auch nicht empfehlenswert.
Verbraucherschutz.de rät den Geschädigten, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
www.kanzlei-hufschmid.de
[email protected]
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden:
Anfrage per WebAkte: https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Update Februar 2017:
Viele Geschädigte der Firma Regista Ltd berichten uns zur Zeit, dass diese einen Anruf der Firma ECS Financial Pro Ltd. erhalten. In diesem Telefonat werden die „Kunden“ daran erinnert, dass noch eine Rechnung offen sei – und wenn diese nicht umgehend bezahlt wird, wird mit einer Klage gedroht. Wir empfehlen allen sich auf keine telefonischen Diskussionen einzulassen und das Telefonat sofort zu beenden. Aus Beweisgründen sollten Sie sich – falls noch nicht geschehen – schriftlich an die Gegenseite wenden und die Forderung zurückweisen. Und zwar so, dass Sie einen Zustellnachweis besitzen, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Update Februar 2017:
Neuerdings versendet die Firma German Collection Service Financial Pro GmbH (kurz: GCS Financial Pro) Postkarten. Hierin wird behauptet, dass „der Außendienst“ niemanden erreicht hat um eine „faire Lösung in einer Forderungsangelegenheit“ zu finden. Man wird zu einer schnellstmöglichen Zahlung aufgefordert.
Interessant ist übrigens auch, dass die Firma GCS Financial Pro „eine Unternehmung der ESC-Financial Pro Ltd.“ ist. Laut deren Internetauftritt ist diese Firma – wie Europe Reg bzw. Regista – an derselben Adresse in Malta registriert: 3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150 (MALTA).
Wir halten dieses Vorgehen für sehr fragwürdig. Durch die Postkarten kann der Eindruck beim Empfänger erweckt werden, dass es sich nicht um eine Postkarte, sondern um eine normale Benachrichtigungskarte handelt. Hierdurch könnte man eingeschüchtert werden, nach dem Motto: Jetzt werden sogar schon Außendienstmitarbeiter zu mir nach Hause geschickt. Vielleicht sollte ich ja doch zahlen.
Update Januar 2017:
Die Firma Europe Reg Services Ltd hat sich in Regista Ltd. Umbenannt (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians in Malta). Dies ergibt sich aus den „Korrektur Rechnungen“, die derzeit an unsere Mandanten verschickt werden. Es wird jedoch weiterhin die Forderung geltend gemacht.
Update Dezember 2016:
Europe Reg beauftragt das Inkassounternehmen GCS Financial Pro (German Collection Service Financial Pro GmbH) aus Berlin mit der Einziehung der Forderungen. Hierbei wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt und man wird zu einer Zahlung in Höhe von 445,92 € aufgefordert.
Update Oktober 2016:
Europe Reg verschickt nun Serien E-Mails an unsere Mandanten in welcher angekündigt wird die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben und in das „amerikanische Handelsregister“ eintragen zu lassen. Europe Reg droht unverhohlen damit, dass dadurch die eigene Kreditwürdigkeit herabgestuft wird. Gleichzeitig wird eine kurze Zahlungsfrist von drei Tagen gesetzt.
Unserer Ansicht (und die einiger Gerichte) nach ist eine Drohung mit einer schlechten Kreditwürdigkeit und einem Eintrag in ein Schuldenregister nicht erlaubt, wenn die Forderung bestritten wird. Wir empfehlen unseren Mandanten auch aus diesem Grund keine Zahlung zu leisten.
Update Juni 2016:
Als Reaktion auf unsere Anwaltsschreiben verweist die Gegenseite u. a. auf § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
„Sofern in diesen AGB nicht die Gültigkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist, ist für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht maßgeblich.“
Diesen AGB soll man zugestimmt haben. Tatsächlich findet sich auf dem unterzeichneten Formular des „Geschädigten“ nicht nur die hohen Kosten von 1.242,36 € brutto im Kleingedruckten, sondern auch der folgender Satz:
„Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter: …“.
Ob ein derartiger Hinweis grundsätzlich ausreicht ist vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden worden. Das OLG Bremen hat ins seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az. 1 U 68/03) entschieden, dass zwischen Unternehmen eine Einbeziehung von AGB durch einen Hinweis auf eine Internetadresse grundsätzlich möglich ist, wenn erkennbar auf die AGB verwiesen wird.
Unserer Ansicht nach ist weder die teure Preisklausel noch der Hinweis auf die AGB erkennbar, sondern im Fließtext – möglichst unauffällig – versteckt. Hierfür spricht, dass unsere Mandanten den Vertrag niemals unterschrieben hätten, wenn das Kleingedruckte eben nicht klein gedruckt gewesen wäre.
Verbraucherschutz.de rät den Geschädigten, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
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www.kanzlei-hufschmid.de
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Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden:
Anfrage per WebAkte: http://unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
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