vollversion-kaufen.de und Marco Seelmann
Vollversion Kaufen ist ausweislich der Website vollversion-kaufen.de ein Projekt der Firma Alpha Centaurus Promotion und Marco Seelmann. Sitz der Unternehmung ist Meiereikoppel 2, 24217 Stakendorf. Der Inhaber Marco Seelmann verkauft unter der Bezeichnung Vollversion Kaufen Software jeglicher Art. Software kann man dort mit wenigen Klicks kaufen und downloaden. Marco Seelmann gibt auf seiner Website an, dass seine Online-Shops in Europa über 250.000 zufriedene Kunden haben. Die Lieferung der Software erfolgt binnen einer Minute. Im Impressum finden sich die folgenden Angaben:
vollversion-kaufen.de
Ein Projekt der Firma AlphaCentaurus Promotion
Inh. Marco Seelmann
Meiereikoppel 2
24217 Stakendorf
Deutschland
Retoure / Support / Post nur an folgende Adresse
Parkstraße 6
24217 Krummbek
Deutschland
Tel.: 04344 – 405 999 7
E-Mail: [email protected]
Erfahrungen mit Vollversion Kaufen und Marco Seelmann
Auf dieser Seite sammeln wir Erfahrungen, die Verbraucher mit Vollversion Kaufen gemacht haben. Wir veröffentlichen hier Kommentare von Verbrauchern, welche eine Software gekauft haben. Daher bitten wir die Verbraucher, welche Erfahrungen mit Marco Seelmann und Vollversion Kaufen gemacht haben, diese hier zu veröffentlichen, um anderen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend zu informieren.
Strafanzeige gegen Marco Seelmann wegen Vollversion Kaufen
Gegen Marco Seelmann (Betreiber von vollversion-kaufen) ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel (Knooper Weg 103, 24116 Kiel) ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs anhängig. Unter dem Aktenzeichen 543 Js 62653/19 anhängig. Nach unseren Informationen sind dort mittlerweile mehrere Strafanzeigen eingegangen, welche unter dem genannten Aktenzeichen gebündelt werden.
Berichte über Vollversion Kaufen
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich berichtet über Nepp bei Softwarelizenzen und über vollversion-kaufen:
https://europakonsument.at/de/page/nepp-bei-softwarelizenzen
Auch die Website beobachter.ch hat unter der Überschrift „Eine Rechnung aus dem Nichts“ einen Artikel über Vollversion-kaufen.de veröffentlicht:
https://www.beobachter.ch/digital/multimedia/vollversion-kaufende-eine-rechnung-aus-dem-nichts
Daneben existieren zahlreiche Bewertungsportale, auf denen teilweise positive und teilweise negative Bewertungen zu finden sind.
Gerichtsverfahren wegen Vollversion Kaufen
Marco Seelmann führt auch Gerichtsverfahren gegen Kunden, die seine Rechnungen nicht bezahlen. Hier ist uns zum Beispiel ein Verfahren vor dem Amtsgericht Besigheim, Az. 3 C 590/20 bekannt. In diesem Verfahren wurde die Klage des Herrn Seelmann mit Urteil vom 3. Mai 2021 kostenpflichtig abgewiesen.
Ich soll angeblich an Sylvester 2018 eine Vollversion von Office 2013 bestellt haben, der Bezahlvorgung wurde laut Vollversion-kaufen.de vom Kunden (i.d.F. von mir) abgebrochen. Vor 2 Monaten erhielt ich die ersten MNails und Briefe von NationalInkasso mit einer Forderung. Auf Nachfrage erhielt ich dann die Korospondenz. Interessant dabei ist, daß drei Zahlungserinnerungen kamen, 1 3/4 Jahre nach Bestellung innerhalb von 6 Std. Anwalt ist informiert. . Das ich am 01.01.2019 eine Antwort auf irgendwelcher Nachrichten vpn volversion-kaufen getätigt haben soll, entspricht nicht der Wahrheit. Weder am 31.12.2018 noch am 01.01.2019 habe ich irgendwelche Nachrichten von vollversion-kaufen erhalten. Welche Firma verschickt am 01. Januar, einem bundeseinheitlichen Feiertag Emails die ein Bezug auf eine bestellte Ware haben?
Ende Juli erhielt ich von NI eine Antwortmail mit dem Mailverkehr von VK zu mir. Demnach soll ich folgende Nachricht geschrieben haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit möchte ich von der Bestellung zurücktreten, da ich mich anders entschieden habe. Mit freundlichen Grüßen
Ich habe NI gefragt warum dieser Wiederruf nicht anerkannt wurde. Seither herrscht Funktsille obwohl eine letzte Frist am 05.08.2021 (von NI gesetzt) durch ist, Die Strafanzeige geht diese Woche noch raus.
Chris G. antwortete uns auf Nachfrage:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
nachfolgend die Informationen die Sie angefordert haben:
laut der Auskunft von National Inkasso wurde die Bestellung am 31.12.2018, 10:33 getätigt. Eine Rechnung habe ich zu keiner Zeit erhalten, auch keine Bestellbestätigung.
Office 2013 Proffesional Plus 32/64 Bit
Laut der Aussage von National Inkasso 1x.
Ich wiederhole, ich habe das Produkt nicht bestellt. Laut der Aussage von National Inkasso hätte ich den Bezahlvorgang abgebrochen. Für meinen gesunden Menschenverstand ist eine Ware in diesem Preisegment bestellt, wenn ich eine Bestellbestätigung oder eine Rechnung erhalte. Ich habe weder das eine noch da andere erhalten.
Die erste Zahglungserinnerungen kamen am 10.09.2021 um 11:30, 13:11 und 17:11. 1 3/4 Jahre nach der angeblichen Bestellung.
Ein solches Geschäftsgebaren kann man durchaus unseriös nennen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage von Chris G. an vollversion-kaufen.de weiter und erhielt am 29.7.21 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Chris G.,
uns liegt eine Antwort von Ihnen vom 01.01.2019 auf einer unserer Nachrichten vor. Das nichts von Ihnen bestellt wurde, ist daher nicht richtig.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Nachtrag
Ich habe tatsächlich am 01.01.2019, keine 30 Stunden nach dem Kauf die Bestellung storniert. Warum wurde diese Stornierung nicht angenommen? Die Sache wurde längst einem Anwalt übergeben, Strafanzeige gegen Herr Seelman gestellt.
Finger weg! Am 30.06.21 bestellte ich Microsoft Office Word bei Vollversion. Beim Bestellvorgang ging ich davon aus, dass die Software Mac-Kompatibel sein wird. Leider war dem nicht so. Die Ware konnte ich nicht zurückgeben.
Wir leiteten den Kommentar von „fischer“ an vollversion-kaufen weiter und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen in den Systemanforderungen darauf hin, dass dieses Programm nur unter dem Betriebssystem Windows 10 lauffähig ist.
Leider können wir Produktschlüssel nicht zurücknehmen, da wir über diese keine Handhabe mehr haben. Wir können sie weder sperren noch weiterverkaufen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
genau, das ist mir auch passiert ,trotz sofortiger Stornierung per Mail ,obwohl ich es nicht benutzt habe, konnte ich die Ware nicht zurück geben.
Wir hatten die Zuschrift von Dirk Hoogestraat an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es tut uns leid, dass Sie das falsche Produkt gekauft haben. Allerdings können wir den Kauf nicht rückgängig machen. Ein „Fehlkauf“ sollte eigentlich ausgeschlossen sein, da man im Bestellprozess genau sieht, welches Produkt man dabei ist zu erwerben. Außerdem hat der Kunde am Ende der Bestellung noch einmal eine Bestellzusammenfassung, bevor man den Kauf verbindlich abschließt.
Zu Ihrem Widerruf teilen wir Ihnen folgendes mit:
Wir weisen auf folgendes hin: Freischaltschlüssel dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen genutzt werden. Verwenden Sie den Freischaltschlüssel, kann er unter Umständen kein zweites Mal eingesetzt werden. Sie nutzen dann einen freigeschaltete Version des jeweiligen Produkts. Diese Freischaltung können Sie uns nicht herausgeben. Derartiges ist keine „Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren“ sondern entwertet den Freischaltschlüssel. In diesem Fall haben Sie Wertersatz zu zahlen.
Leider müssen wir von der vorstehenden Regel Gebrauch machen. Es kommt häufig vor, dass Kunden einen Freischaltschlüssel erwerben, das Produkt für sich freischalten, dann den Widerruf erklären und den Kaufpreis zurück erstattet haben wollen. Dazu müsste aber nicht der Freischaltschlüssel zurückgegeben werden sondern die Freischaltung an sich. Eine Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf und Rücksendung entspricht daher nicht der Rechtslage.
Digitale Güter sowie virtuelle Güter sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Vollversion-kaufen.de vermittelt ausschließlich digitale und virtuelle Güter in Ihrem Shop. Eine Rückgabe der vermittelnden Lieferantenverträge und die entsprechende Rückerstattung des Warenwerts, kann nach der Vermittlung eines virtuellen bzw. digitalem Gut nicht gewährt werden, da damit die Ware bereits als entsiegelt gilt und somit für die Rückgabe ungeeignet macht.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Auch ich habe negative Erfahrung mit Vollversion – beim Bezahlen (das war 2018) 3 Mal abgebrochen – der Warenkorb ist leer und jetzt 06/2021 schreibt mir NationalInkasso 3 Mahnungen-ich solle jeweils 150,07 Euro = 450,21 Euro bezahlen. Tolles Geschäftsmodell für Vollversion – ich lasse mir das nicht gefallen und habe Anzeige erstattet, der Polizist hat dies geprüft – ob mehrere Fälle vorliegen von Vollversion vorliegen!!!
Wir hatten die Anfrage von Birgit Sax-Goldmann an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben Kaufverträge geschlossen und Ihre Pflicht aus diesen, die Zahlungen, nicht erfüllt.
Wir versenden nach jeder Bestellung eine Bestellbestätigung inkl. Zahlungslink. Auf diese Nachricht hätte einfach geantwortet werden können, dass dies ein Fehlkauf o.ä. war und somit die Bestellung stornieren/widerrufen. Doch hier liegt uns leider keine Information vor.
Auch nach unseren Mahnungen kann man sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen. Dazu liegt uns leider auch keine Information vor.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Grüß Gott Zusammen,
mit genau dieser Masche der Fa. vollversion-kaufen. de kämpfe ich derzeit. Angeblich hätte ich im Januar 2019 zwei Bestellungen getätigt und nur eine beglichen. Völliger Blödsinn, ich habe nur einen PC und würde nie zweimal das selbe Programm kaufen. Der Zeitraum so weit zurück, dass ich den Mailverkehr nicht mehr rückverfolgen kann. Inzwischen bekomme ich Post eines Inkassounternehmens (National Inkasso). Was kann ich dagegen tun, außer Wiederspruch einlegen?
Viele Grüße
Wir hatten die Anfrage von Frau Sacher an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben einen Kaufvertrag geschlossen und Ihre Pflicht aus diesem, die Zahlung, nicht erfüllt.
Wir informieren Sie über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Doch hier liegt uns leider keine Information vor.
Auf unsere Mahnungen haben Sie auch nicht reagiert. Die Forderung ist berechtigt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir hatten den Kommentar von Hans Spischak am 17.5.21 an vollversion-kaufen mit dem nachstehenden Text weiter geleitet:
Sehr geehrter Herr Marco Seelmann (Inhaber),
der unten stehende Kommentar wurde bei uns eingestellt.
* Tag der Bestellung laut Rechnung: 19.12.2020
* bestelltes Produkt: MS Office-Paket Professional Plus
* bestellte Anzahl des Produktes: 1
Wir möchten Sie bitten, uns bis zum 20.5.2021 um 15:00 Uhr eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Abhängig von der Antwort werden wir dann prüfen, ob wir den Vorgang auf http://www.verbraucherschutz.de veröffentlichen werden.
Am 19.5.21 erhielten wir die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wussten gar nicht, dass „Verbraucherschutz.de“ auch ein Bewertungsportal ist.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Wir antworteten am 20.5.21:
Sehr geehrter Herr Seelmann,
verbraucherschutz.de ist kein Bewertungsportal.
Wenn ein Kunde dies in seinem Kommentar so formuliert ist das seine Sache.
Sterne ankreuzen kann man bei uns nicht.
Ihr Kunde hat Probleme mit der Aktivierung und ich möchte Sie nun bitten, mir bis 15:00 Uhr mitzuteilen, was Herr Spischak tun soll.
Wir erhielten keine weitere Antwort.
vollversion-kaufen schrieb uns am 25.5.21 als Antwort auf den Kommentar von Hans Spischak:
Sehr geehrte Damen und Herren,
was genau ist mit „gerade eben aktualisiert“ gemeint?
Wir zocken nicht ab und sind auch kein Verein.
Wie technisch gemeinsam mit Ihnen bereits festgestellt wurde, läuft bei Ihnen im System etwas nicht richtig.
Es wurde telefonisch mit Ihnen vereinbart, dass Sie sich an Microsoft wenden und uns dann eine Rückmeldung geben.
Eine Rückmeldung an uns ist nicht erfolgt.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Wir hatten die Antwort von vollversion-kaufen an Hans Spischak weiter geleitet, der uns daraufhin schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
nachdem ich das Office-Paket am Samstag den 19.12.2020 online gekauft hatte, habe ich am 20.12.2020 das Software-Paket ordnungsgemäß auf einem System mit Windows 10 Professional installiert.
Als ich die Produktaktivierung mittels gelieferten Key durchführen wollte, kamen die Probleme. Ich habe die Fehlermeldungen sofort als Beweis in Bildern der gespeichert. Am Montag (21.12.2020) habe ich vormittags die Hotline von Vollversion angerufen. Hatte auch einen relativ netten jungen Mann am Telefon. Dieser hat mir verschiedene Tipps gegeben (z.B.: erneute Deinstallation der SW, anschließende Bereinigung alter Softwarebestände auf meinem System mittels verschiedener Tools, wie „Fixit“ und anschließende SW-Neuinstallation des Office-Pakets). Das alles habe ich durchgeführt. Ich muß dazu aussagen, daß ich kein Laie bin, sondern auch ein IT-Spezialist bei Nixdorf.
Diese Prozedur habe ich zweimal auf meinem System, mit dem gleichem Problem-Resultat, durchgeführt.
Auch ein drittes Mal habe ich die Prozedur durchgeführt und anschließend nochmals die Windows-Registry händisch auf eventuelle Dateireste kontrolliert und bereinigt. Dies hat mir auch sehr viel Zeit gekostet.
Am Montag (28.12.2020) habe ich erneut bei Vollversion angerufen. Der Techniker wollte dann von mir Screenshots von den Fehlermeldungen haben. Diese habe ich dann am Dienstag, dem 29.12.2020 (siehe angehängte eMail) dorthin geschickt.
Die Antwort ist in den eMail von 29.12.2020 um 10:22 Uhr enthalten.
Nach erneuten Kontakten mit der Hotline von Vollversion und auch Kontakten mit der Microsoft-Hotline, habe ich dann die angehängte eMail vom 21.01.2021 an Vollversion geschickt.
Am 28.01.2021 kam danach eine Antwort von Vollversion (siehe eMail vom 28.01.2021).
Ich kontaktierte per Telefon danach mit dem Techniker Herrn S. von Vollversion. Er schickte mir erneut den Download-Link für die Software.
Danach habe ich erneut die Software heruntergeladen und nochmals installiert. Gleiches Resultat!
Ich habe erneut die Microsoft-Hotline kontaktiert, den Key überprüfen lassen, mit dem Ergebnis, daß der Key von einer Volumen-Lizenz ist, die bereits ausgeschöpft und nicht aktivierbar ist. Ich sollte den Software-Lieferanten (Vollversion) erneut kontaktieren, daß er mir einen Key für eine Einzellizenz geben soll.
Am 08.02.2021 schrieb ich erneut an den Herrn S. von Vollversion (siehe eMail vom 08.02.2021).
Am 29.02.2021 schickt mir Herr S. einen neuen „Reserve-Produktschlüssel“ Dieser funktionierte aber nach der erneuten Software-Installation auch wieder nicht‼
Am 24.03.2021 forderte ich dann das bezahlte Geld von Vollversion zurück.
Vollversion antwortete mit der eMail vom 24.03.2021.
Sie können somit den Werdegang nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen.
Hans Spischak
1.gerechtfertigte Zahlung ergibt sich nicht bei Abbruch oder Verbleib der Ware im Warenkorb !
2. Bestellbestätigungen oder andere Gerichtsfeste Nachweise anfordern.
3. Da die Sachlage der Klärung von Herrn Seelmann abgelehnt wird erfolgt auch keine Zahlung
4. Auf der Bestellbestätigung steht das bei offenen Bestellungen ohne Zahlungseingang sie nach kurzer Zeit storniert wird
5. Immer Wieder sprechen und Beweise einfordern
6. Forderungen sind widersprüchlich da nicht nachvollziehbar !
Wir hatten den Kommentar von webmailer an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten am 26.5.21 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Vertrag zustande kommt, haben wir bereits mehrfach erklärt.
„…Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.“
Aus einem verbindlich getätigten Vertrag ergibt sich eine Zahlung, die der Besteller zu leisten hat.
Senden Sie uns Ihre Original-Bestellbestätigung gerne zur Prüfung zu.
Warum wollen Sie diese dann eigentlich noch anfordern, wenn Ihnen diese bereits vorliegt.
Der Widerspruch befindet sich offenbar bei Ihnen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Für einen angeblichen Kauf am 02.12.2018 erhielt ich vor Monaten eine Mahnung und heute eine Zahlungsaufforderung von National Inkasso.
Ich hatte damals bei VK die Preise recherchiert, aber keine Bestellung getätigt. Ich erhielt auch nie einen Link zum Download der SW oder eine Bestellbestätigung.
Ein Kauf wäre wohl auch nur möglich gewesen, wenn ich mit Kreditkarte o.Ä. sofort bezahlt hätte.
Meine SW habe ich am gleichen Tag direkt bei MS gekauft.
Betrug ist bei VK wohl Geschäftsprinzip?
Wir hatten die Zuschrift von Wolfgang an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Danach wird eine Bestellbestätigung versendet.
Uns liegt eine Antwort auf unsere Bestellbestätigung vom 02.12.2018 vor. Eine Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, erfolgte jedoch nicht.
Das hat nichts mit Betrug zu tun.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Grüß Gott, ist ja Irre. Soviel ebenfalls Geschädigte. Hab seit Anfang März in kurzen Abständen auch von NI immer wieder Zahlungsaufforderungen erhalten, die von vollversion-kaufen ausgehen. Ich hab nie bei denen was gekauft oder bestellt und schon gar nicht 3x. Werd Anzeige erstatten und die von NI wollen, ne Kopie. Oder hat jemand ne gute andere Idee?
Wir hatten die Anfrage von Wolter an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir versenden nach jeder Bestellung eine Bestellbestätigung. Auf diese Nachricht kann einfach geantwortet werden.
Auch nach einer Mahnung kann man sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen.
„Beim Inkasso holt ein beauftragtes Inkassounternehmen die Schulden aus offenen Rechnungen ein und betreibt so das Forderungsmanagement.“
Wir informieren Sie über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
von Wolter an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Auch ich habe letzte Woche von national-inkasso eine Zahlungsauff. erhalten von einer angeblichen Lieferung vom 12.12.2018, die ich noch nicht bezahlt hätte.
Ich wurde bei der Bestellung damals genötigt, den Link für die Best. ein weiteres Mal anzuklicken. Dabei habe ich mir nichts gedacht. Die Bestellung habe ich direkt mit Paypal bezahlt und kurz darauf die Zahlungsbetätigung erhalten und den SCHLÜSSEL.
Seit dem habe ich nie wieder etwas gehört. Auch keine Mahnungen erhalten.
Wir hatten den Kommentar von „Nordseekrabbe“ an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nötigen selbstverständlich keinen, Bestellungen zu tätigen. Wir sind ein Online-Shop. „Aus dem Englischen übersetzt: Online-Shopping ist eine Form des elektronischen Handels, mit der Käufer Waren oder Dienstleistungen direkt über das Internet mit einem Webbrowser oder einer mobilen App kaufen können“.
Wird die Zahlung auf eine getätigte Bestellung nicht geleistet, versenden wir vor der Übergabe zum Inkassobüro natürlich erst Mahnungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Am 23.6.2019 2x MS-Office bestellt & bezahlt Bestell-Nr.101094. Die Ware wurde geliefert. Am 08.10.2019 Zahlungsforderung von Inkassobüro, ich hätte am 23.6.2019 noch ein weiters mal 2x MS-Office bestellt. Nur hatte ich zu diesem angeblichen 2 Kauf, keine Bestell-Nr. oder sonstiges erhalten, folglich konnte auch kein Widerspruch gegen diesen angeblichen 2 Kauf getätigt werden. Strafanzeige wurde von mir am 28.7.2020 wegen des Verdachtes des versuchten Betruges gestellt. MfG. Wilfried
Wir hatten den Kommentar von Wilfried an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Bestellbestätigung wird immer an die E-Mail-Adresse gesendet, die von dem Besteller/von der Bestellerin in der Bestellung angegeben wurde.
Die E-Mail-Adressen Ihrer beiden Bestellungen sind ungleich.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Hallo, zähle mich seit Samstag 17.04.2021 auch als „Mitglied im Verein der Betrogenen“ !
Habe auch eine Zahlungsaufforderung von National Inkasso erhalten für eine Leistung, die angeblich am 08.12.2018 erfolgte.
Die Einzelheiten decken sich mit den hier bereits beschriebenen Einträgen. Habe Widerspruch bei NI eingelegt & werde bei weiteren Forderungen sofort Anzeige gegen VvK stellen.
Wir hatten die Zuschrift von „Fips“ an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben einen Kaufvertrag geschlossen und Ihre Pflicht aus diesem, die Zahlung, nicht erfüllt.
Es wurde nach der Bestellung eine Bestellbestätigung versendet.
Auch auf unsere Mahnungen haben Sie nicht reagiert, deshalb Weitergabe an das Inkassobüro.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen
Also ich kann nur das hier breits erläuterte voll bestätigen.
ich abe 2018 (!!!) eine Lizenz gekauft und bezahlt, habe dann letztes jahr eine Mahnung erhalten, die ich im Glauben die wäre rechtens auch noch bezahlt habe, war da zu faul für die recherche.
Nun bekomme ich eine weitere Mahnungen zu drei weiteren bestellungen aus 2018 die ich noch nicht bezahlt habe, natürlich auch nie erhelten habe. Nun habe ich die Re des Inkassobüros.
Laufen hier schon klagen? kann man sich wo anhängen?
Wir hatten die Zuschrift von Hannes Höhmüller an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass nach jeder Bestellung eine Bestellbestätigung versendet wird.
Wir versenden Mahnungen, bevor es zum Inkassobüro weitergeleitet wird.
Den Produktschlüssel (Key) erhalten Sie selbstverständlich Zug um Zug gegen Zahlung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Meine Erfahrungen sind die gleichen wie hier vielfach geschildert.
Der Trick ist, dass keine Auftragsbestätigung versendet wird. Wenn man über den Vorgang des 2. Auftrags keine Kenntnis hat, kann man auch sein gesetzliches Widerspruchsrecht nicht ausüben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein/e Richter/in dieses Geschäftsgebaren unterstützt
Warten wir es ab
Wir hatten die Zuschrift von Günther an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um eine Falschaussage. Wir versenden nach jeder Bestellung eine Bestellbestätigung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
– e-mail Bestätigung mit falscher e-mail adresse (fiktiver?) , kann der Kunde nicht widerrufen / stornieren.
– Dann wird das Inkasso Büro eingeschaltet und 2 Monate später vom Inkasso Büro Post an den „Schuldner“ !!
-Schuldner, widerruft/storniert.
– Antwort : geht leider nicht „Zeitüberschreitung“!
-Dann Drohungen, Ankündigung von Hausbesuchen und Anzeige bei dem Amtsgericht und. und…durch National Inkasso.
-Endlich Anzeige bei der Polizei meinerseits und warten was kommt.
Wir hatten den Kommentar von Horst Siebentritt an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
so läuft die Bestellung auf vollversion-kaufen.de ab:
1. Software auswählen
Wählen Sie aus unserem Sortiment die gewünschte Software aus, die Sie bestellen möchten. In der Produktübersicht sind weitere Informationen zu den Paketen enthalten.
2. Bezahlvorgang abschließen
Wählen Sie zum Bezahlen eine bequeme und sichere Methode aus. Ihnen stehen 12 Zahlungsarten zur Verfügung.
3. Software downloaden und installieren
Direkt nach der Zahlung erhalten Sie Ihren Aktivierungscode per E-Mail zugesendet.
Mit Klick auf den Button „Jetzt kaufen »“, stimmten Sie unseren AGB und Datenschutzerklärung zu und bestätigten, dass Sie die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert haben:
u.a.: Der/die Besteller/in hat eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und so zu konfigurieren, dass die von uns versandten E-Mails empfangen und zugestellt werden können.
Es wurde ein Vertrag abgeschlossen und dieser einfach nicht bezahlt. Den Produktschlüssel (Key) erhält man Zug um Zug gegen Zahlung.
Wir müssen die Ware also bis zur Bezahlung bereithalten. Das heißt es muss von uns eingekauft werden, gelagert werden und jederzeit Verfügbar sein. Uns entstehen dadurch natürlich Kosten.
Wir versenden grundsätzlich mehrere Schreiben, bevor Vorgänge zum Inkassobüro weitergeleitet werden.
Wenn der/die Besteller/in dann nicht auf unsere Schreiben reagiert, geben wir den Vorgang zum Inkassobüro weiter. Wir bitten um Verständnis.
Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Eine Lizenz gekauft , nach anderthalb Jahren eine Forderung eines Inkassobüros über zwei weitere Lizenzen die ich weder bestellt noch gekauft habe.
Die Bestellung lief so ab: Produkt ausgewählt, beim Zahlungsvorgang stürzt der Shop ab, das ganze zweimal. Für diese von Seiten des Shops abgebrochenen Versuche verlangt diese Firma eine Bezahlung.
Ein lohnendes Geschäftsmodell, ich nenne das Betrug, daher Anzeige erstattet wie so viele andere die hier hoffentlich auch wieder schreiben.
Wir hatten den Kommentar von Jau an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Es liegen drei verbindliche Bestellungen vor und nur eine davon wurde bezahlt.
Wir informieren Sie über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Bitte beachten Sie, dass direkt nach jedem Kauf eine Bestellbestätigung per E-Mail an raus ging.
Auf diese E-Mails hätten er einfach Antworten können, dass dies ein Fehlkauf o.ä. war und somit die Bestellungen stornieren/widerrufen können.
Doch hier liegt uns leider keine Information vor.
Es kann vorkommen, dass ein Internetbrowser abstürzt. Das lässt sich nicht genau nachvollziehen. Das liegt jedoch nicht in unserem Bereich und ist bestimmt kein Geschäftsmodell. Einen Link, um die Zahlung abzuschließen, findet man in der Bestellbestätigung.
Es wurde „Kreditkarte“ als Zahlungsmethode ausgewählt. Zur Zahlung mit Kreditkarte benötigt man einen sogenannten Secure-Code/Sicherheitscode, den man bei seinem Bankberater erhält. Wir nutzen dieses Verfahren, um Kunden vor Missbrauch zu schützen.
Wir hätten die Zahlmethode ändern können, doch uns liegt auch dazu leider keine Information vor.
Auch auf unsere Mahnungen kam keine Zahlung, deshalb wurde der Vorgang an das Inkassobüro abgegeben.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
2018 war es technisch nicht möglich, den Produktkey (Windows 10 Professional) zu laden. Der Vorgang wurde aus unerfindlichen Gründen abgebrochen. VK liefert nur, wenn vorher die Kreditkarte belastet wurde? Diese wurde zum damaligen Zeitpunkt nachweislich NICHT belastet. Ich erhielt kein Produkt, keine Bestätigung. Siehe EU + D Kaufrecht. Nach diversen Widersprüchen (inkl. Einschreiben + erhaltenem Rückbrief) habe ich Anzeige erstattet, da das Inkassounternehmen ab 2021 alle 2-3 Tage mahnte.
Wir hatten den Kommentar von Susanne an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Zu Ihrer Nachricht nehmen wir wie folgt Stellung:
Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen und dieser nicht bezahlt.
Wir informieren über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Bitte beachten Sie, dass direkt nach dem Kauf eine Bestellbestätigung per E-Mail raus ging.
Auf diese E-Mail hätte sie einfach Antworten können, dass dies ein Fehlkauf o.ä. war und somit die Bestellung stornieren/widerrufen können.
Doch hier liegt uns leider keine Information vor.
Auf unsere Mahnungen hat auch keiner reagiert, deshalb Weitergabe an das Inkassobüro.
In Sachen Widerruf teilen wir folgendes mit:
Der/die Besteller/in hat das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Hallo,
diese Belästigungen werden solange gehen, bis denen das Handwerk gelegt wird! Wenn schon Anzeige erstellt wurde dann ist die beste Methode, die E-Mails dieser Abzocker direkt in eine Spamordner zu leiten (Dokumentationszwecke) damit man nicht mehr direkt belästigt wird. Bei gmx geht das z.B: wunderbar. Inzwischen sehe ich die Mails als „Bettelbriefe“ :), das geht bei mir inzwischen schon 2 Jahre so dahin. Ratenzahlungsangebot, Vergleich, letzte Mahnung, .. alles dabei.
Grüße, Manfred
Wir hatten den Kommentar von Manfred an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Moin,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir möchten keinen „abzocken“, es wurden zwei verbindliche Kaufverträge geschlossen und einer nicht bezahlt.
Direkt nach jedem Kauf geht eine Bestellbestätigung per E-Mail raus. Auf diese E-Mail hätte er einfach Antworten können, dass dies ein Fehlkauf o.ä. war und somit die Bestellung stornieren/widerrufen können.
Doch hier liegt uns leider keine Information vor.
Auch nach unseren Mahnungen erfolgte keine Zahlung, deshalb Weitergabe an das Inkassobüro.
Wir informieren Sie über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Auch ich habe bei Vv k im Dezember 2018 Software ( Office 2016) versucht herunter zu laden. Aber der Download wurde wegen eines Fehlers vorzeitig abgebrochen.
Eine email über den Produktschlüssel habe ich nicht erhalten. Am 19.03.2021 bekam ich auch von Vv k eine email mit der Aufforderung 69,95€ bis zum 02.04.2021 zu überweisen.
Jetzt droht man mir mit dem Inkassounternehmen
Wir hatten den Kommentar von Martin schmidtchen an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Zu Ihrer Nachricht nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir informieren über folgendes:
https://vollversion-kaufen.de/agb.html
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(3) Kaufen
Das Anklicken der auf den Artikelseiten enthaltenen Schaltflächen „Zur Kasse“ führt noch nicht zu verbindlichen Vertragserklärungen. Sie haben vielmehr auch danach die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu prüfen und über den „Zurück“-Button des Internetbrowsers zu korrigieren oder den Kauf abzubrechen. Erst mit Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
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Nach einem Klick auf „Jetzt Kaufen“ ist die verbindliche Vertragserklärung abgegeben.
Bitte beachten Sie, dass direkt nach dem Kauf eine Bestellbestätigung per E-Mail raus ging.
Den Produktschlüssel (Key) und den Download-Link erhält der Besteller/die Bestellerin selbstverständlich Zug um Zug gegen Zahlung. Dem wurde beim Kauf (siehe oben „Zustandekommen des Vertrages“) eingewilligt.
Es wurde Sepa-Überweisung als Zahlmethode ausgewählt.
https://vollversion-kaufen.de/zahlungsmoeglichkeiten.html : „Es kann bis zu 2-3 Werktage dauern, bis die Buchung bei uns eintrifft. Im Anschluss senden wir Ihnen direkt den Produktschlüssel.“
Eine Zahlung haben wir nicht erhalten.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de