vollversion-kaufen.de und Marco Seelmann
Vollversion Kaufen ist ausweislich der Website vollversion-kaufen.de ein Projekt der Firma Alpha Centaurus Promotion und Marco Seelmann. Sitz der Unternehmung ist Meiereikoppel 2, 24217 Stakendorf. Der Inhaber Marco Seelmann verkauft unter der Bezeichnung Vollversion Kaufen Software jeglicher Art. Software kann man dort mit wenigen Klicks kaufen und downloaden. Marco Seelmann gibt auf seiner Website an, dass seine Online-Shops in Europa über 250.000 zufriedene Kunden haben. Die Lieferung der Software erfolgt binnen einer Minute. Im Impressum finden sich die folgenden Angaben:
vollversion-kaufen.de
Ein Projekt der Firma AlphaCentaurus Promotion
Inh. Marco Seelmann
Meiereikoppel 2
24217 Stakendorf
Deutschland
Retoure / Support / Post nur an folgende Adresse
Parkstraße 6
24217 Krummbek
Deutschland
Tel.: 04344 – 405 999 7
E-Mail: [email protected]
Erfahrungen mit Vollversion Kaufen und Marco Seelmann
Auf dieser Seite sammeln wir Erfahrungen, die Verbraucher mit Vollversion Kaufen gemacht haben. Wir veröffentlichen hier Kommentare von Verbrauchern, welche eine Software gekauft haben. Daher bitten wir die Verbraucher, welche Erfahrungen mit Marco Seelmann und Vollversion Kaufen gemacht haben, diese hier zu veröffentlichen, um anderen Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend zu informieren.
Strafanzeige gegen Marco Seelmann wegen Vollversion Kaufen
Gegen Marco Seelmann (Betreiber von vollversion-kaufen) ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel (Knooper Weg 103, 24116 Kiel) ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs anhängig. Unter dem Aktenzeichen 543 Js 62653/19 anhängig. Nach unseren Informationen sind dort mittlerweile mehrere Strafanzeigen eingegangen, welche unter dem genannten Aktenzeichen gebündelt werden.
Berichte über Vollversion Kaufen
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich berichtet über Nepp bei Softwarelizenzen und über vollversion-kaufen:
https://europakonsument.at/de/page/nepp-bei-softwarelizenzen
Auch die Website beobachter.ch hat unter der Überschrift „Eine Rechnung aus dem Nichts“ einen Artikel über Vollversion-kaufen.de veröffentlicht:
https://www.beobachter.ch/digital/multimedia/vollversion-kaufende-eine-rechnung-aus-dem-nichts
Daneben existieren zahlreiche Bewertungsportale, auf denen teilweise positive und teilweise negative Bewertungen zu finden sind.
Gerichtsverfahren wegen Vollversion Kaufen
Marco Seelmann führt auch Gerichtsverfahren gegen Kunden, die seine Rechnungen nicht bezahlen. Hier ist uns zum Beispiel ein Verfahren vor dem Amtsgericht Besigheim, Az. 3 C 590/20 bekannt. In diesem Verfahren wurde die Klage des Herrn Seelmann mit Urteil vom 3. Mai 2021 kostenpflichtig abgewiesen.
Ich soll angeblich an Sylvester 2018 eine Vollversion von Office 2013 bestellt haben, der Bezahlvorgung wurde laut Vollversion-kaufen.de vom Kunden (i.d.F. von mir) abgebrochen. Vor 2 Monaten erhielt ich die ersten MNails und Briefe von NationalInkasso mit einer Forderung. Auf Nachfrage erhielt ich dann die Korospondenz. Interessant dabei ist, daß drei Zahlungserinnerungen kamen, 1 3/4 Jahre nach Bestellung innerhalb von 6 Std. Anwalt ist informiert. . Das ich am 01.01.2019 eine Antwort auf irgendwelcher Nachrichten vpn volversion-kaufen getätigt haben soll, entspricht nicht der Wahrheit. Weder am 31.12.2018 noch am 01.01.2019 habe ich irgendwelche Nachrichten von vollversion-kaufen erhalten. Welche Firma verschickt am 01. Januar, einem bundeseinheitlichen Feiertag Emails die ein Bezug auf eine bestellte Ware haben?
Ende Juli erhielt ich von NI eine Antwortmail mit dem Mailverkehr von VK zu mir. Demnach soll ich folgende Nachricht geschrieben haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit möchte ich von der Bestellung zurücktreten, da ich mich anders entschieden habe. Mit freundlichen Grüßen
Ich habe NI gefragt warum dieser Wiederruf nicht anerkannt wurde. Seither herrscht Funktsille obwohl eine letzte Frist am 05.08.2021 (von NI gesetzt) durch ist, Die Strafanzeige geht diese Woche noch raus.
Chris G. antwortete uns auf Nachfrage:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
nachfolgend die Informationen die Sie angefordert haben:
laut der Auskunft von National Inkasso wurde die Bestellung am 31.12.2018, 10:33 getätigt. Eine Rechnung habe ich zu keiner Zeit erhalten, auch keine Bestellbestätigung.
Office 2013 Proffesional Plus 32/64 Bit
Laut der Aussage von National Inkasso 1x.
Ich wiederhole, ich habe das Produkt nicht bestellt. Laut der Aussage von National Inkasso hätte ich den Bezahlvorgang abgebrochen. Für meinen gesunden Menschenverstand ist eine Ware in diesem Preisegment bestellt, wenn ich eine Bestellbestätigung oder eine Rechnung erhalte. Ich habe weder das eine noch da andere erhalten.
Die erste Zahglungserinnerungen kamen am 10.09.2021 um 11:30, 13:11 und 17:11. 1 3/4 Jahre nach der angeblichen Bestellung.
Ein solches Geschäftsgebaren kann man durchaus unseriös nennen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage von Chris G. an vollversion-kaufen.de weiter und erhielt am 29.7.21 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Chris G.,
uns liegt eine Antwort von Ihnen vom 01.01.2019 auf einer unserer Nachrichten vor. Das nichts von Ihnen bestellt wurde, ist daher nicht richtig.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Nachtrag
Ich habe tatsächlich am 01.01.2019, keine 30 Stunden nach dem Kauf die Bestellung storniert. Warum wurde diese Stornierung nicht angenommen? Die Sache wurde längst einem Anwalt übergeben, Strafanzeige gegen Herr Seelman gestellt.
Finger weg! Am 30.06.21 bestellte ich Microsoft Office Word bei Vollversion. Beim Bestellvorgang ging ich davon aus, dass die Software Mac-Kompatibel sein wird. Leider war dem nicht so. Die Ware konnte ich nicht zurückgeben.
Wir leiteten den Kommentar von „fischer“ an vollversion-kaufen weiter und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen in den Systemanforderungen darauf hin, dass dieses Programm nur unter dem Betriebssystem Windows 10 lauffähig ist.
Leider können wir Produktschlüssel nicht zurücknehmen, da wir über diese keine Handhabe mehr haben. Wir können sie weder sperren noch weiterverkaufen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
genau, das ist mir auch passiert ,trotz sofortiger Stornierung per Mail ,obwohl ich es nicht benutzt habe, konnte ich die Ware nicht zurück geben.
Wir hatten die Zuschrift von Dirk Hoogestraat an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es tut uns leid, dass Sie das falsche Produkt gekauft haben. Allerdings können wir den Kauf nicht rückgängig machen. Ein „Fehlkauf“ sollte eigentlich ausgeschlossen sein, da man im Bestellprozess genau sieht, welches Produkt man dabei ist zu erwerben. Außerdem hat der Kunde am Ende der Bestellung noch einmal eine Bestellzusammenfassung, bevor man den Kauf verbindlich abschließt.
Zu Ihrem Widerruf teilen wir Ihnen folgendes mit:
Wir weisen auf folgendes hin: Freischaltschlüssel dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen genutzt werden. Verwenden Sie den Freischaltschlüssel, kann er unter Umständen kein zweites Mal eingesetzt werden. Sie nutzen dann einen freigeschaltete Version des jeweiligen Produkts. Diese Freischaltung können Sie uns nicht herausgeben. Derartiges ist keine „Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren“ sondern entwertet den Freischaltschlüssel. In diesem Fall haben Sie Wertersatz zu zahlen.
Leider müssen wir von der vorstehenden Regel Gebrauch machen. Es kommt häufig vor, dass Kunden einen Freischaltschlüssel erwerben, das Produkt für sich freischalten, dann den Widerruf erklären und den Kaufpreis zurück erstattet haben wollen. Dazu müsste aber nicht der Freischaltschlüssel zurückgegeben werden sondern die Freischaltung an sich. Eine Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf und Rücksendung entspricht daher nicht der Rechtslage.
Digitale Güter sowie virtuelle Güter sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Vollversion-kaufen.de vermittelt ausschließlich digitale und virtuelle Güter in Ihrem Shop. Eine Rückgabe der vermittelnden Lieferantenverträge und die entsprechende Rückerstattung des Warenwerts, kann nach der Vermittlung eines virtuellen bzw. digitalem Gut nicht gewährt werden, da damit die Ware bereits als entsiegelt gilt und somit für die Rückgabe ungeeignet macht.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de
Auch ich habe negative Erfahrung mit Vollversion – beim Bezahlen (das war 2018) 3 Mal abgebrochen – der Warenkorb ist leer und jetzt 06/2021 schreibt mir NationalInkasso 3 Mahnungen-ich solle jeweils 150,07 Euro = 450,21 Euro bezahlen. Tolles Geschäftsmodell für Vollversion – ich lasse mir das nicht gefallen und habe Anzeige erstattet, der Polizist hat dies geprüft – ob mehrere Fälle vorliegen von Vollversion vorliegen!!!
Wir hatten die Anfrage von Birgit Sax-Goldmann an vollversion-kaufen weiter geleitet und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben Kaufverträge geschlossen und Ihre Pflicht aus diesen, die Zahlungen, nicht erfüllt.
Wir versenden nach jeder Bestellung eine Bestellbestätigung inkl. Zahlungslink. Auf diese Nachricht hätte einfach geantwortet werden können, dass dies ein Fehlkauf o.ä. war und somit die Bestellung stornieren/widerrufen. Doch hier liegt uns leider keine Information vor.
Auch nach unseren Mahnungen kann man sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen. Dazu liegt uns leider auch keine Information vor.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schöne Grüße,
Ihr Team von vollversion-kaufen.de