Der Hamburger Tierschutzverein in der Süderstrasse kann wegen der Geflügelpest keine Vögel mehr aufnehmen
Das vom Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) betriebene Tierheim Süderstraße schließt infolge behördlicher Anordnungen zum Schutz vor der Geflügelpest seine Pforten für alle Vögel. Der Aufnahmestopp gilt bis auf Weiteres und vorbeugend zum Schutz des gesamten Vogelbestands von derzeit über 200 Vögeln.
„Wir bedauern diesen Schritt außerordentlich“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins. „Doch die Gefahr für den gesamten Bestand ist zu groß. Nie können wir alle Tiere retten, aber die Vögel, die sich bereits in der Obhut des HTV befinden, müssen wir besonders schützen.“
Am 25. November 2016 war bei drei verendeten Wildvögeln im Bezirk Hamburg-Mitte der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort der Vögel liegt im Stadtteil Rothenburgsort. Ein entsprechender Sperrbezirk, in dem sich auch das Tierheim Süderstraße befindet, wurde eingerichtet. Seitdem darf der HTV weder Vögel vermitteln noch auswildern. Derzeit befinden sich 216 Vögel in der Obhut des Tierheims, davon sind 139 Haus- und 77 Wildvögel.
Jeder weitere neue Vogel kann den gesamten Bestand gefährden. Laut Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest müssen alle Vögel eines Bestands getötet werden, sobald die Infektion eines einzelnen Tieres nachgewiesen werden konnte. Dies gilt auch, wenn sich das Tier in einer unserer Quarantänestationen befindet.
Eine spezielle Regelung für Tierheime existiert in der Geflügelpest-Verordnung nicht, weshalb für den HTV Vorschriften für die kommerzielle Massentierhaltung in der Geflügelzucht angewendet werden.
Ab sofort kann daher kein Vogel mehr im Tierheim einziehen, unabhängig davon, ob er ein Fund- oder Abgabetier ist oder ob er behördlich sichergestellt wurde. Auch verletzte Wildvögel wie Möwen und Krähen können nicht mehr angenommen und im Tierheim ärztlich versorgt werden.
In den vergangenen Wochen ist die Vogelaufnahme bereits an die Kapazitätsgrenze gegangen, da seit dem Aufstallungsgebot vom 14. November keine artgemäße Freilandhaltung mehr möglich ist. Alle Vögel müssen in Innenbereichen oder abgedeckten Volieren untergebracht werden.
Von der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurden im Tierheim bereits Haus- und Wildvögel beprobt, die seit dem 1. Dezember 2016 im Tierheim aufgenommen wurden. Alle Proben waren negativ. Es befindet sich mit höchster Wahrscheinlichkeit kein Vogel mit dem H5N8-Virus im Tierbestand. „Um jedenfalls die Bestandstötung zu vermeiden, ist der Aufnahmestopp die einzige Lösung im Sinne des Tierschutzes“, bekräftigt Sandra Gulla.
Aufgrund der Anordnungen finden bis auf Weiteres auch keine Gehorsamsprüfungen zur Befreiung der Anleinpflicht von Hunden statt.
Bürgerinnen und Bürger sollten sich an die zuständigen Stellen der Stadt Hamburg wenden.
Infotelefon für Tierhalter und Bürgerinnen und Bürger:
040 42837-2222 (in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr)
Meldung toter Wildvögel:
040 42837-2200
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt für Verbraucherschutz, Ernährung und Umwelt
040 428 28-0
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
040 42837-0
E-Mail: [email protected]