Vodafone erstattet einen Teil der Gebühren
Herr Peter K. schrieb uns am 10.01.2020
Betreff: Vodafon erzwingt Vertragsunterschriften ohne Möglichkeit den Vertrag vorher durchzulesen
Kunden-oder Vertragsnummer: Vertrag 8199098527
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter, Frau Gisela K. hat letztes Jahr einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone abgeschlossen. Beim vorausgehenden Beratungsgespräch wurde uns von der Beraterin ein Paketpreis von EUR 69,99 pro Monate in Aussicht gestellt. Dies hat die Beraterin auch handschriftlich notiert und uns den Zettel übergeben. Im eigentlichen Vertrag wurden aber andere Daten hinterlegt. Die tatsächlichen Grundgebühren sind jetzt deutlich höher (über EUR 100).
Bei Vodafon in Nürnberg ist es üblich, dass man den Vertrag vor der elektronischen Unterschrift durch den Kunden NICHT vollständig lesen kann. Eine Reklamation ist also erst nach der Unterschrift möglich, wenn der Kunde das Vertragskonglomerat in Papierversion zuhause durchgelesen hat. Sobald meine Mutter den Fehler im Vertrag bemerkte, hat sie diesen in der Vodafon-Filiale reklamiert. Die Beraterin hat zwar versprochen, dass sie die Fehler sofort korrigiert, es ist aber bisher nichts geschehen. Wir haben bereits Vodafon schriftlich kontaktiert und ersucht, dass der Vertrag so wie mit der Beraterin vereinbart, rückwirkend auf EUR 69,99 korrigiert wird. Vodafon ist bereit die Korrektur durchzuführen, wenn das handschriftliche Dokument der Beraterin nachträglich mit Vodafon-Stempel bestätigt wird. Vodafon ist allerdings NICHT bereit die bisher zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten, obwohl meine Mutter den Fehler unmittelbar bei der Filiale reklamiert hat und nur durch das Unvermögen von Vodafon der Vertrag nicht sofort korrigiert wurde.
Da man bei Vodafon Nürnberg keine Möglichkeit hat, den Mobilfunk -Vertrag durchzulesen bevor die Unterschrift geleistet wird, gehen wir inzwischen vom Vorsatz zur Kundentäuschung aus.
Wir möchten Sie daher bitten, mit Vodafon in Kontakt zu treten und bei der Anpassung des Vertrag rückwirkend auf den Basispreis von EUR 69.99 zu unterstützen. Weiterhin hat Vodafon bis jetzt die Einlösung eines eingereichten EUR 150-Gutschein vermieden.
Auf Wunsch können wir Ihnen gerne die bisherige Korrespondenz mit Vodafon zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.02.2020 an [email protected], Herrn Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender) weiter und erhielt die nachstehende Antwort
Guten Tag Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider können wir den geschilderten Sachverhalt keinem Kundenkonto zuordnen. Wir benötigen weitere Inforamtionen / Unterlagen.
Herr K. ist nicht unser Vertragspartner. Daher benötigen wir eine entsprechende Vollmacht
sowie folgende Informationen:
Vodafone Kundennummer
Vodafone Rufnummer
Anschrift unserer Vertragspartnerin
Beratungsprotokoll
Informationen zum Gutschein: wie ist unsere Vertragspartnerin an diesen Gutschein gelangt, wofür ist der Gutschein, wann wurde er eingelöst.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
C. M.
Vodafone-Team
Herr Peter K. schrieb uns am 21.01.2020
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Die von Vodafon gewünschten Informationen finden Sie hier.
Vodafone Kundennummer: 105318525
Vodafone Rufnummer ………….
Anschrift unserer Vertragspartnerin: Gisela K.
Beratungsprotokoll mit der Beraterin Frau J. ist angehängt
Informationen zum Gutschein: wie ist unsere Vertragspartnerin an diesen Gutschein gelangt, wofür ist der Gutschein, wann wurde er eingelöst.- Der Gutschein wurde meiner Mutter von Vodafone zugesandt (Kopie im Anhang)
Ich habe weiterhin die bisherige Korrespondenz mit Vodafone und das zusammenfassende Gesprächsprotokoll, erstellt von der Vodafone-Mitarbeiterin, Frau J., angehängt.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter K.
Verbraucherschutz.de schrieb am 01.02.2020 an Vodafone
Sehr geehrte Herr/Frau C. Märker,
am 22.1.2020 übersandten wir Ihnen die angeforderten Unterlagen von Herrn Karle.
Da weder wir noch Herr K. bisher eine Antwort von Ihnen erhalten haben, möchten wir Sie nun dringend bitten,
uns bis zu 05.02. 2020 eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Mediatorin
Verbraucherschutz.de
Herr Peter K. schrieb uns am 05.02.2020
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zur Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich Vodafone bisher weder bei meiner Mutter noch bei mir zu meiner letzten Email, die Sie weitergeleitet haben, geäußert hat.
Ich muss gestehen, dass ich inzwischen bei dieser Firma ratlos bin. Es sieht leider so aus, dass sie kein ernsthaftes Interesse haben, die Situation zu lösen. Anscheinend erfindet Vodafon immer neue Hürden um sich nicht mit der eigentlichen Thematik befassen zu müssen, so dass der normale Kunde einfach irgendwann frustriert aufgibt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter K.
Verbraucherschutz.de schrieb am 06.02.2020 an Vodafone
Sehr geehrte Herr/Frau C. M.
am 22.1.2020 übersandten wir Ihnen die angeforderten Unterlagen von Herrn K.
Am 1.2.2020 erinnerten wir Sie an die Erledigung.
Da weder wir noch Herr K. bisher eine Antwort von Ihnen erhalten haben, möchten wir Sie nun dringend bitten, uns bis zum 10.02. 2020 eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Sollten wir bis zum 10.02.2020 keine Antwort von Ihnen erhalten, möchten wir hiermit Herrn K. bereits bitten, einen Anwalt aufzusuchen.
Wir werden den Vorgang dann veröffentlichen.
Herr Peter K. schrieb uns am 12.02.2020
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Firma Vodafone sich weder bei meiner Mutter noch bei mir gemeldet hat.
Meine Mutter wird diese Woche ein weiteres Schreiben mit einer Vollmacht für mich per Post verschicken.
Mit freundlichen Grüßen
Peter K.
Herr Peter K. schrieb uns nochmal am 12.02.2020
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
Zeitgleich mit meiner letzten E-Mail haben wir einen Brief von Vodafone bekommen. Anscheinend ist die Firma bereit zumindest einen Teil der zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Ich gehe davon aus, dass dies ein annehmbarer Kompromiss ist und werde bis zur nächsten Rechnung keinerlei weiteren Aktionen setzen. Den neuen Brief von Vodafone, sowie den Brief meiner Mutter finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank für Ihre Unterstützung,
Peter K.