Schlappe für Vodafone: Der Konzern darf Kunden, die eine Rechnung wegen Unstimmigkeiten nicht zahlen wollen, nicht mehr länger mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen.
Vodafone teilte Kunden, die sich über falsche Rechnungen beschwerten und deswegen nur einen Teil zahlten, mit, dass der Konzern verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu melden. Im gleichen Schreiben wies Vodafone auf die negativen Folgen eines solchen Eintrages hin.
Das sind Inkasso-Methoden, fanden die Richter des OLG Düsseldorf, und verboten diese Praxis nun: Wer auf einen Schufaeintrag hinweist, muss auch sagen, dass der Eintrag verhindert werden kann, wenn man der Forderung einfach widerspricht. Das Urteil gilt auch für alle anderen Telekommunikationsunternehmen, die sich solcher Methoden bedienen.
(Quelle: ComputerBild.de)