„Ein Einschreiben an die Firma veryvoga.com kam durch Annahme Verweigerung an mich heute zurück.“
Frau Inge P. schrieb uns am 22.5.19:
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Zufall bin ich auf Ihre Seite gestoßen und momentan ist mir ein Stein vom Herzen gefallen.
Ich hoffe ich bekomme durch sie Hilfe. Wie ich bereits gelesen habe sind sie mit der Firma Veryvoga bereit schon mal in Kontakt getreten und habe dies erfolgreich abgeschlossen.
Im Anhang finden Sie die genauen Daten wie dies alles abgelaufen ist.
Das Schreiben wurde von mir gestern per Einschreiben mit Rückschein an die angegeben Adresse gesendet da ich von Veryvoga im Internet keine Adresse gefunden habe( Impressum)
Dieses Einschreiben kam durch Annahme Verweigerung an mich heute zurück.
Wenn Sie von mir noch irgendetwas brauchen bitte benachrichtigen Sie mich auf dieser Emailseite.
In der Hoffnung bei Ihnen Hilfe zu finden grüßt Sie herzlichst
Inge P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 23.5.19 an ’[email protected]‘ weiter und erhielt die automatisierte Antwort:
Unsere Kundenservice-Mitarbeiter werden sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden. Bitte antworten Sie nicht auf diese Email. Sie können die Bearbeitung Ihrer Anfrage einsehen, indem Sie den folgenden Link aufrufen:veryvoga.com/de/account/[email protected]&t=34509119726717 und Ihren einmaligen Code eingeben: ……..
Wenn Sie zusätzliche Bemerkungen oder Informationen zu diesem Ticket senden wollen, öffnen Sie bitte kein neues, sondern klicken Sie einfach auf den obenangegebenen Link und aktualisieren Sie Ihr Ticket.
Vielen Dank für Ihren Einkauf bei veryvoga.
Mit freundlichen Grüßen,
veryvoga After-Sale Team
Bis zum 29.5.19 haben wir keine weitere Antwort von veryvoga erhalten. Wir schrieben Frau P.:
Sehr geehrte Frau P.
die Firma hat uns nicht geantwortet und wir haben den Vorgang veröffentlicht:
verbraucherschutz.de/veryvoga-com-antwortet-uns-nicht-auf-die-beschwerde/
Sie haben die Ware am 20.5.19 zurück geschickt.
Bitte bedenken Sie, dass die Firma innerhalb von 14 Tagen zurück erstatten muss. Also spätestens am 3.6.19.
Sollten Sie Ihr Geld nicht zurück erhalten, sollten Sie Anzeige erstatten und ein Mahnverfahren einleiten.
Bitte informieren Sie mich in dem Fall auch.