„ich habe am 20.10.2016 eine Finanzierungsanfrage an die Express Finanz AG gestellt und habe nun von der Forunda Inkasso GmbH & Co.KG eine Forderungsaufstellung von 1048,32 € bekommen“
Frau Silke M. schrieb uns am 7.2.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 20.10.2016 eine Finanzierungsanfrage an die Express Finanz AG gestellt – hier war ich der Meinung, das dies, so wie im Internet von Express Finanz AG geworben wird, ohne Gebühren ein her geht. Leider war dies wohl offensichtlich ein Irrtum. Das „Unternehmen“ wünscht jetzt eine Vermittlungsprovision von 1.015 €!!!! obwohl ich bereits schriftlich wie auch telefonisch bekundet habe, dass ich an einer Finanzierung mit der Express Finanz AG kein Interesse habe. Dies wurde nicht akzeptiert, nein ganz im Gegenteil!!! Ich würde erst nach erfolgreicher Überweisung von eben diesen 1.015 € Vermittlungsgebühr die Finanzierungsverträge usw. erhalten, die Fragen meinerseits 1. Warum ich einen Betrag überweisen soll, wenn ich kein Interesse an irgend welchen Verträgen habe. 2. Ob die Verträge dann unterschriften bereit wären oder ob hier dann die allgemeine Prüfung (Schufa etc) dann erst noch durchlaufen muss und es sein könnte dass ich dann 1.015 € Vermittlungsgebühr „umsonst“ bezahlt habe, blieben leider unbeantwortet. Der Berater war am Telefon auch dermassen unfreundlich, und nach Nachfrage nach seinem Namen bekam ich die Antwort: Das tut hier nichts zur Sache, bezahlen Sie einfach 1015 € und dann werden sie schon sehen. Für mich eine UNGLAUBLICHE Antwort!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich habe nun am Samstag, den 04.02.2017 von der Forunda Inkasso GmbH & Co.KG eine Forderungsaufstellung von 1048,32 € bekommen – Überweisungsfrist bis 13.02.2017. Ich möchte Sie nun bitten, hier ein zu treten und mir zu helfen und das Ihren Anwälten zu über geben.
Mit freundlichen Grüssen
Silke M.
Lassen Sie sich von dem Drohgepupse der Inkassobüros nicht einschüchtern. Mehr als Schreibkräfte sind die auch nicht. Erst wenn Ihnen ein Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) ins Haus flattert reagieren und ankreuzen, dass Sie der Forderung in Gänze widersprechen. Zur weiteren Lektüre empfehle ich das Wiki des AntiSpam e.V. : antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros
Bei Inkassounternehmen sollten Sie unbedingt bei dem zuständigen Landgerichtspräsidenten einen Antrag stellen, die Inkassoerlaubnis zu widerrufen.
Bei den Anwälten sollten Sie unbedingt bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer den Antrag stellen, diesen Anwalt/Anwälten die Zulassung zu entziehen.