Veritas Versicherung löst Vertrag aus Kulanz auf
Herr Roberto F. schrieb am 20.01.2025 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: Ich habe laut Veritas telefonisch eine Versicherung abgeschlossen
Internetseite: Veritas
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde durch eine Kreditanfrage meiner Mutter, wobei ich als Bürge fungieren sollte, von Veritas über den Tisch gezogen. Seit September wird von meinem Konto abgebucht, ich habe die Lastschriften zurück gehen lassen und Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt. Ich habe nie einen Versicherungsschein per Email erhalten. Ich leite ihnen das Antwortschreiben von Veritas vom 14.01.2025 weiter:
Sehr geehrter Herr F.,
wir beziehen uns auf Ihr o. g. Schreiben und teilen Ihnen hierzu folgendes mit:
Nach Rücksprache mit dem Abschlussvermittler, der Firma Maxda Darlehensvermittlung,
wurden Sie auf die Risiken des täglichen Lebens hingewiesen und haben sich dazu entschlossen, den o.g. Versicherungsvertrag telefonisch abzuschließen.
Hierzu wurde eine Gesprächsaufzeichnung erstellt. Hierin haben Sie Ihre Zustimmung zum Vertragsabschluss und zum Einzug der Versicherungsbeiträge erteilt.
Die Gesprächsaufzeichnung zum Abschluss der Versicherung fügen wir bei
Sie haben einen Eigentumsschutzbrief „Unfallversicherung mit Schutz bei Arbeitslosigkeit“
abgeschlossen. Nach dem Telefonat wurden Ihnen das Gesprächsprotokoll sowie das
Beratungsprotokoll per E-Mail zugeschickt. In der Anlage erhalten Sie die Unterlagen
nochmals in Kopie.
Die Police und Vertragsbedingungen haben Sie von der Stuttgarter Versicherung per E-Mail
erhalten. Diese wurden am 18.09.2024 an folgende E-Mail-Adresse gesendet:
xxxxxxxx. Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Unterlagen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.01.2025 an Herrn Stefan Ungerer (Geschäftsführer) unter [email protected] weiter und erhielt am 22.01.2025 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Gebert,
wir nehmen Bezug auf Ihre am 21.01.2025 in unserem Posteingang verzeichnete E-Mail.
Nach Aktenlage erfolgte der im Betreff genannte Vertragsabschluss der im Betreff genannten Versicherung, eines Eigentumsschutzbriefs mit Unfallschutz, am 16.09.2024 telefonisch rechtswirksam gemäß § 312c BGB (Fernabsatzvertrag) zwischen unserem Versicherungsnehmer Herrn Roberto F. und der Abschlussvermittlerin, Frau Burcin S.
Eine händische Unterschrift war aus rechtlicher Sicht nicht notwendig.
In dieser Angelegenheit haben wir bereits mit Herrn Roberto F. korrespondiert und ihm nach Aktenlage am 14.01.2025 die dem Vertragsschluss zugrunde liegende Gesprächsaufzeichnung die bereits am 16.09.2024 per E-Mail an Herrn F. versandten Unterlagen „Antragsdaten und Kundenerklärungen“ sowie „Beratungsdokumentation“
den bereits am 18.09.2024 per E-Mail an Herrn F. versandten Versicherungsschein
im mp3- bzw. im PDF-Format zugesandt.
Nach Aktenlage wurde von Herrn F. gesetzlichem Widerrufsrecht innerhalb der 14-tägigen Frist kein Gebrauch gemacht.
Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Herr F. den im Betreff genannten Vertrag mit Beginn 01.11.2024 nach dem 3. Versicherungsjahr kündigen.
Da wir aber an zufriedenen Kunden interessiert sind, haben wir die Versicherung vorzeitig, wie gezahlt, zum 01.11.2024 aufgelöst.
Sämtliche Rechte und Pflichten, welche aus diesem Vertrag hervorgingen, sind somit für beide Seiten erloschen.
Die Auflösung der Versicherung erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
https://verbraucherschutz.de/kein-kredit-von-maxda-veritas-storniert-die-versicherung/
Impressum
VERITAS Vermögensberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH,
Alter Postweg 1,
67346 Speyer,
Tel.: 06232-315555,
Fax: 06232-315556,
Email: [email protected],
Geschäftsführer: Stefan Ungerer,
Registergericht: Ludwigshafen HRB 52478,