Vergleich der Prüfstandards von Filterschutzmasken für den Einmalgebrauch.
BFRA FE A 111 26.03.2020
Bosch 08 28 1016
Auftrag von LBD-V: Vergleich der Prüfstandards von Filterschutzmasken für den Einmalgebrauch
Problemstellung:
Auf Grund der weltweiten Pandemie des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch auslösbaren Erkrankung COVID-19 ist der verfügbare und der lieferbare Bestand an o.g. Schutzmasken mit der Euronorm EN 149-2001 (FFP2 – Filtering Face Piece 2) auf ein sehr kritisches Niveau gesunken.
Durch den noch erwarteten Anstieg der Fallzahlen und insbesondere der stationär zu behandelnden und ggf. zu verlegenden Patienten wird diese Situation in der nahen Zukunft weiter verschärft.
Zeitweise sind bereits unseriöse Anbieter auf dem Markt anzutreffen, die anbieten, entsprechende Masken gegen eine 100%ige Anzahlung zu liefern. Mit einer zuverlässigen Lieferung darf nicht gerechnet werden!
Andere Lieferanten bieten an, eine Maskenart nach chinesischer Prüfnorm in ihre Bestände aufzunehmen um den Bedarf weiterhin decken zu können.
Fragestellung:
Inwieweit sind die weltweiten nationalen Prüfnormen, hier insbesondere die Norm GB2626-2006 (KN95) aus dem chinesischen Raum mit der in der Bundesrepublik Deutschland angewendeten Euronorm vergleichbar?
Sachstand:
Gemäß einem Technical Bulletin der Fa. 3M mit Stand 01/2020, Rev. 2, sind die folgenden Normen untereinander annähernd gleich:
• N95 (United States NIOSH-42CFR84)
• FFP2 (Europe EN 149-2001)
• KN95 (China GB2626-2006)
• P2 (Australia/New Zealand AS/NZA 1716:2012)
• Korea 1st class (Korea KMOEL – 2017-64)
• DS (Japan JMHLW-Notification 214, 2018)
https://multimedia.3m.com/mws/media/1791500O/comparison-ffp2-kn95-n95-filtering-facepiecerespirator-
classes-tb.pdf
Basierend auf der o.g. Fragestellung werden im Weiteren lediglich folgende Prüfnormen verglichen:
1 EN 149-2001 (Euronorm) und
2. KN95 (China)
Beide Normen beschreiben unterschiedliche Filterklassen:
Euronorm EN 149-2001
– FFP1 (Filterleistung für die vorgeschriebenen Testmedien mind. 80%)
– FFP2 (Filterleistung für die vorgeschriebenen Testmedien mind. 94%)
– FFP3 (Filterleistung für die vorgeschriebenen Testmedien mind. 99%)
Alle Maskenklassen werden sowohl mit einem ölhaltigen, als auch eine wassergetragenen Aerosol getestet.
Chinesiche GB2626-2006
– KN90 (Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium mind. 90%)
– KN95 (Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium mind. 95%)
– KN100 (Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium mind. 99,97%)
– KP90 (Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium mind. 90%)
– KP95 (Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium mind. 95%)
– KP100 (Filterleistung für das vorgeschriebene Testmedium mind. 99,97%)
KP = Testmedium ist ein paraffinhaltiger Nebel – ölgetragen
KN = Testmedium ist ein NaCl Aerosol – wassergetragen
Im Weiteren werden, dem derzeitigen Bedarf und der Fragestellunung folgend, die Filterklassen FFP2 und KN95 miteinander verglichen.
Norm FFP2 ( EN 149-2001) KN95 (GB2626-2006) Bemerkungen
Filterleistung Mind. 94% Mind. 95% GB2626 besser
Testträgerlösung NaCl + Paraffinöl NaCl FFP2 zusätzlich ölgetragene Testträgerlösung, im vorliegenden Fall jedoch irrelevant
Volumenstrom 95 L / min 85 L / min
Innenleckage Max. 8% Max. 8% gleiche Anforderung
Inhalationswiderstand Max. 70 Pa bei 30l/min
Max. 240 Pa bei 95l/min
Max. 500 Pa wenn zugesetzt
Max. 350 Pa bei 160
l/min
Testung bei Euronorm mit unterschiedlichen Durchflussraten, nach GB2626 lediglich mit einer dem o.g. Volumenstrom Expirationswiderstand Max. 300 Pa bei 160l/min Max. 250 Pa bei 85l/min
Anforderungen an das Ausatemventil
Keine Angaben Druckentlastung auf
0 Pa in mind. 20 s
Die Euronorm hat hier keine Anforderungen
Notwendiger Kraftaufwand
Keine Angaben – 1180 Pa
Vorgaben wie die der Euronorm neben nichtöligen Partikeln auch ölhaltige Partikel zu filtern, werden von der chinesischen GB2626-2006 NICHT gefordert. Die Filterleistung der nach Norm GB2626-2006 produzierten Masken ist somit für ölhaltige Aerosole nicht geprüft und damit noch nicht nachgewiesen.
Die Filterleistung der nach chinesischer Norm hergstellten Masken für nichtölige Partikel ist minimal besser als die der heimischen Norm.
Eine Anforderung an die Filterung öliger Partikel (Paraffinnebel) ist für die derzeitige Anwendungsanforderung (SARS-CoV-2) nicht erkennbar. Es muss bei Beschaffung aber sichergestellt
werden, dass diese Masken anschließend nicht für die PSA Ausstattung für beispielsweise die technische Hilfeleistung zum Einsatz kommen.
Masken mit Ausatemventil dürfen nur für den Schutz des Personals verwendet werden!
Die maximalen Atemwiderstände sind in den Prüfnormen unterschiedlich geregelt, sind im vorliegenden Fall jedoch irrelevant.
Die US amerikanische Center for Disease Control and Prevention (CDC) stellt die beiden verglichenen Normen hinsichtlich Schutzfaktor auf eine Stufe.
vgl. hierzu https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/hcp/respirators-strategy/crisis-alternatestrategies.
Seitens der Test Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereich RCI bei der DGUV e.V. wird darauf verwiesen, dass es zweifelhaft ist, dass die derzeit zu beschaffenden Masken überhaupt nach einem zertifizierten Prüfverfahren getestet wurden. Es wird von dort als Möglichkeit der Ansatz des IFA und der DEKRA angeführt, stichprobenartig die relevanten Aspekte abzuprüfen um einigermaßen sicherzustellen, dass die Masken ihren Zweck erfüllen. (vgl. hierzu siehe als Anlage angefügte Mail vom 27.03.2020)
Fazit:
Die Masken der Prüfnormen FFP2 (EN 149-2001) und KN95 (GB 2626-2006) sind für den vorliegenden Fall (SARS-CoV-2) gut miteinander vergleichbar. Das fragliche Aerosol (SARS-CoV-2) ist nicht ölgebunden.
Die Filterleistung der chinesischen Norm ist minimal besser.
Die Leckagetoleranz ist in beiden Normen identisch.
Es muss sichergestellt sein, dass die Norm GB2626-2006 erfüllt ist und keine gefälschten Produkte zum Einsatz kommen.
Laut aktueller Pressemitteilung der DGUV ist ein Erwerb von Masken ohne CE Kennzeichnung möglich, diese müssen jedoch vor dem ersten Einsatz in einem beschleunigten Prüfverfahren am Institut für Arbeitsschutz geprüft werden (siehe Anlage).
BOSCH / BUSCHAM
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