Der Verbraucherschutz wird in Zukunft mehr Mitbestimmungsrecht in der Finanzaufsicht bekommen. Im Zuge der Reform vom Oktober 2012 hat das Bundeskabinett Dr. Rainer Metz aus dem Bundesverbraucherministerium in den Verwaltungsrat der Aufsicht berufen.
Am 25. Oktober 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzaufsicht beschlossen. Diese beinhaltet unter anderem die Neuordnung des Verwaltungsrat: Von den bisher zehn Sitzen für die Verbände des Finanzdienstleistungssektors sind nun sechs für Personen mit beruflicher Erfahrung oder besonderen Kenntnissen im Kredit- und Versicherungswesen vorgesehen. Außerdem erhält auch das Bundesverbraucherministerium einen Sitz. Damit bekommt der Verbraucherschutz eine deutlich stärkere Stimme als bisher, denn der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Finanzaufsicht, berät sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und entscheidet über ihr Budget.
Zusätzlich zum neu organisierten Verwaltungsrat gibt es nun noch einen Verbraucherbeirat, der ebenfalls zur Stärkung des Verbraucherschutzes beitragen soll. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen bekommt auch hier das Ministerium einen Sitz. Die Einführung eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens ist ebenfalls Bestandteil der Reform der Finanzaufsicht. Verbraucher erhalten so zukünftig die Möglichkeit, bei einer Beschwerde auf eine gesetzliche Grundlage zurückgreifen zu können.