Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes im IT-Bereich auf den Weg gebracht. Verbraucherschutz.de stellt die wichtigsten Regelungen vor.
- Die „Button-Lösung“, die seit dem 01.August 2012 gilt, schützt Verbraucher vor versteckten Abokosten. Demnach sind Anbieter verpflichtet, noch vor Abschluss des Vertrages zentrale Punkte desselben anzugeben. Dazu gehören z.B. Preise und Laufzeit, die Angaben müssen deutlich sichtbar sein.
- Am Mittwoch, dem 13.März 2013 wurde in der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zu unlauteren Geschäftspraktiken veröffentlicht. Der Entwurf soll Verbraucher vor dubiosen Inkassobüros schützen, indem das Verbot von Telefonwerbung ausgeweitet und das Abmahnwesen beispielsweise bei angeblichen Urherberrechtsverletzungen eingedämmt wird.
- Bei Google StreetView haben Verbraucher die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Dies ist in anderen Ländern nicht möglich.
- Mit den Initiativen „Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken“, „watch your web“ und „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ will die Bundesregierung die Medienkompetenz vor allem von Kindern und Jugendlichen stärken.
- Unter cloud.irights.info finden Verbraucher seit Oktober 2012 Informationen über die Cloud-Technologie. Das Portal wird vom Bundesverbraucherministerium gefördert.