Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes im IT-Bereich auf den Weg gebracht. Verbraucherschutz.de stellt die wichtigsten Regelungen vor.
- Die „Button-Lösung“, die seit dem 01.August 2012 gilt, schützt Verbraucher vor versteckten Abokosten. Demnach sind Anbieter verpflichtet, noch vor Abschluss des Vertrages zentrale Punkte desselben anzugeben. Dazu gehören z.B. Preise und Laufzeit, die Angaben müssen deutlich sichtbar sein.
- Am Mittwoch, dem 13.März 2013 wurde in der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zu unlauteren Geschäftspraktiken veröffentlicht. Der Entwurf soll Verbraucher vor dubiosen Inkassobüros schützen, indem das Verbot von Telefonwerbung ausgeweitet und das Abmahnwesen beispielsweise bei angeblichen Urherberrechtsverletzungen eingedämmt wird.
- Bei Google StreetView haben Verbraucher die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Dies ist in anderen Ländern nicht möglich.
- Mit den Initiativen „Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken“, „watch your web“ und „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ will die Bundesregierung die Medienkompetenz vor allem von Kindern und Jugendlichen stärken.
- Unter cloud.irights.info finden Verbraucher seit Oktober 2012 Informationen über die Cloud-Technologie. Das Portal wird vom Bundesverbraucherministerium gefördert.
Hallo,
ich bin vor kurzem in eine Abofalle getreten. Auf meiner Mobilfunkrechnung ist ein Betrag von 4,99 abgebucht worden. Diesen „Vetrag“ habe ich nur durch surfen mit dem Handy abgeschlossen ohne irgendeine Meldung oder Information erhalten zu haben. Es kam nur eine SMS, dass ich ein Abo abgeschlossen hätte. Mit meinem Mobilfunkbetreiber habe ich dann die sogenannte Drittanbietersperre aktivieren lassen. Wie kann ich den Betrag zurückerstattet bekommen?
Habe angebl. einen ABO-Vertrag für 6 Monate bei Media Plattform GmbH für 59,99 für 15 Tage geschlossen, weil ich angebl. AGB angeklickt haben soll. Was kann ich tun? Ich kann mich nicht an derartiges erinnern und weiß gar nicht was ich abonniert haben soll. Ich wäre dankbar für Ihren Rat.
Ingrid Haunreiter
Hallo, wir haben Schuhe bestellt. Sie wurden gelíefert (aus China), entsprachen aber nicht der Beschreibung und passten auch nicht. Der Lieferung lag kein Rücksendeschein bei und kein Absender. Auch auf der Internetseite ist keine Adresse vermerkt, lediglich eine E-Mail. Auch auf mehrmalige Nachfrage wird uns keine Rücksendeadresse genannt sonder ein Nachlass in Höhe von Anfangs 12% bis zu 15% angeboten. Wir sollten die Schuhe weiterverkaufen, auf dem Postweg würden sie zu leicht verloren gehen.