„flug24.de hat diese Forderung während des Prozesses letztlich anerkannt und die Gebühren erstattet um ein klagezusprechendes Urteil zu vermeiden“
Herr Joachim C. schrieb uns:
Ich möchte darauf hinweisen, dass Ihr Artikel
http://verbraucherschutz.de/obacht-bei-der-flugbuchung-die-servicegebuehr-steht-im-detail/
überarbeitungsbedürftig ist.
Der EUGH hat hier Anfang 2015 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, dass übrigens nach Auffassung vom LG Leipzig auch für Preisvergleichsportale wie fluege.de gilt.
Der Endpreis incl. Servicegebühr wird aber bei Buchungsbeginn bei fluege.de, flug24.de eben nicht ausgewiesen.
Zudem halte ich persönlich diese Servicegebühr für sittenwidrig überhöht, weil die eigentlich einzige Leistung vom Anbieter der Zugriff auf eine andere Profi-Suchmaschine ist, die auch z. B. die Abbuchung von der Kreditkarte durchführt.
Meine eigene Servicegebühr von 89 EUR habe ich vor dem AG Leipzig eingeklagt; flug24.de hat diese Forderung während des Prozesses letztlich anerkannt und die Gebühren erstattet um ein klagezusprechendes Urteil zu vermeiden. Kopien des Verfahrensschriftwechsels kann ich Ihnen bei Bedarf zusenden.
Hallo Joachim C.,
ich würde mich freune, wenn Sie auch mir die Unteralgen zur Verfügung stellen könnten, denn auch ich musste eine sehr hohe Service Pauschale zahlen. Meine Emails werden ebenfalls abgelehnt wegen Serverüberlastung.
Besten Dank für Ihre Hilfe
Juliane W.
Auch ich bin auf die Masche reingefallen, können Sie mir bitte das Aktenzeichen in ihrem gewonnenen Prozess zukommen lassen.
Ich habe gleich eine Email an Fluege.de geschrieben, aber ohne Aktenzeichen.
In Zukunft, werde ich wieder direkt bei den Fluglinien buchen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Eitel
Ich bin auch eine Geschädigte von Service Gebühren (239 €) bei Airline direct.
Kann ich bitte auch das Aktenzeichen in ihrem gewonnenen Prozess haben.
Vielen Dank!
Agnes
Hallo Max,
auch ich habe gestern über Flüge.de 4 Flüge nach Lissabon und zurück gebucht (1 Flug nur hin) und insgesamt eine ServiceFee von 105 € in Rechnung gestellt bekommen. Die Flüge haben insgesamt 520 € gekostet.
Haben Sie etwas unternommen und mit welchem Ergebnis? Hat Ihnen das AZ beim Durchsetzen Ihrer Forderungen genützt? Haben Sie einen RA eingeschaltet?
Ich bin so sauer, dass ich darauf hereingefallen bin!
Danke für eine Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Inge
Hallo Joachim C.,
besteht die Möglichkeit das Sie mir das Aktenzeichen Ihres Verfahrens per E-Mail zuschicken können? Habe das gleiche Problem mit einer Kreditkartengebühr und der sogenannten ServiceFee von ca. 87 €.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Max G.
AZ103C2168/15