„Nun hat sich rausgestellt, dass Sky nicht mehr alle Rechte an der Fußball-Bundesliga besitzt und über 45 Spiele von Eurosport ab August live übertragen werden“
Herr Danny G. schrieb uns am 30.7.17:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin seit sehr vielen Jahren Sky-Kunde aufgrund der Übertragung der gesamten Fußball-Bundesliga und einiger anderen Sender wie zum Beispiel Sky 3D und auch Sport 1 US.
Sky hat bis zum 24.07.2017 noch mit „alle Spiele, alle Tore geworben“.
Nun hat sich rausgestellt, dass Sky nicht mehr alle Rechte an der Fußball-Bundesliga besitzt und über 45 Spiele von Eurosport ab August live übertragen werden. Dieses ist mit weiteren hohen Extrakosten verbunden und kann nur über Internet empfangen werden. Ich habe meinen Vertrag der bis zum 30.06.2017 lief automatisch verlängern lassen, mit dem Wissen, dass auch weiterhin alle Spiele bei Sky übertragen werden. Dem ist nicht so und ich fühle mich wie viele Tausende von Sky-Kunden getäuscht und betrogen !!! Auch das Sky 3D und Sport1 US am 01.07.2017 eingestellt wurde, war mir vorher nicht bekannt und ich wurde als Kunde nicht von Sky darüber informiert! Einen Ersatz gibt es für die beiden Sender auch nicht.
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen und vielen anderen Medien-Anwälte (stand in diversen Zeitungsartikel) besteht als Kunde in diesem Fall das Recht auf eine Sonderkündigung, da man durch den Werbeslogan arg getäuscht und betrogen wurde. Hätte ich vorher gewusst, was Sky alles aus Ihrem Programm streicht, hätte ich regulär meinen bestehenden Vertrag zum 30.06.2017 gekündigt. Nun lassen Sie mich nicht raus aus dem Vertrag und eine Sonderkündigung meinerseits wurde verweigert! Eine Preisanpassung findet auch nicht statt. Viele Sky Kunden und ich bitten daher her um Ihre Hilfe!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Sky weiter. Herr G. schrieb uns am 2.8.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe soeben Antwort von Sky erhalten. Sie verweigern eine fristlose Kündigung.
Habe ein Schreiben jetzt zusätlich von einem Juristen für mich an anfertige lassen mit folgendem Inhalt und an Sky gemailt. Auch auf dieses Schreiben, was ein Jurist für mich verfasst hat geht Sky leider nicht ein, obwohl ich im Recht bin.:
Vertragsaufhebung meines Sky Abonnements mit der Kundenummer: 4910822313
Sehr geehrtes Sky Team,
zunächst möchte ich mich für Ihr schnelles Antwortschreiben vom 27.07.2017 auf meine Kündigung vom 27.07.2017 bedanken und dazu Stellung nehmen:
Ich halte die Anfechtung meiner Vertragsverlängerung vom 27.07.2017 weiterhin für wirksam und gehe davon aus, dass Sie in Zukunft davon absehen die monatlichen Zahlungen von meinem Konto einzuziehen. In diesem Zusammenhang verweise ich auch nochmal auf den Widerruf meiner Einzugsermächtigung in meinem Schreiben vom 27.07.2017.
Es mag zwar sein, dass Sie in der Sendung „Alle Spiele, alle Tore“ nach Abpfiff der Samstagspartien eine Zusammenfassung aller Partien und damit auch der nicht mehr in Ihrem Abonnement enthaltenen Spielen zeigen. Dies rechtfertigt es jedoch keineswegs davon zu sprechen, dass der „Gesamtcharakter des Sky Abonnements“ unverändert bliebe. Denn um den Gesamtcharakter eines Vertrages bestimmen zu können, muss eine zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts, sowie der äußeren Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, erfolgen [vgl. zur Bestimmung des Gesamtcharakters eines Vertrages vgl.: BGH, Urteil vom 10. 10. 1997 – V ZR 74–96 (KG); OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2011 – I-23 U 67/10]. Beim erstmaligen Abschluss meines Sky Abonnements und der kürzlich durchgeführten Verlängerung dieses Abonnements zum 01.07.2017 bin ich davon ausgegangen, dass ich (weiterhin) die Möglichkeit habe alle Spiele der 1. Fußballbundesliga zu sehen. Dies war für mich als eingefleischter Fußballfan vertragsentscheidend. Würde ich mich mit Spielzusammenfassungen zufrieden geben, dann hätte ich auch auf etwaige andere öffentlich-zugängliche Angebote wie z.B. „Die Sportschau im Ersten“ zurückgegriffen. Mir aber kommt es entscheidend darauf an, alle Spiele der 1. und 2. Fußball Bundesliga sehen zu können. Der Wegfall von Live-Spielen betrifft daher die Grundlage weiterhin Kunde zu bleiben.
Natürlich sind in meinem Abonnement auch andere Sky Pakete enthalten. Diese können aber den Verlust eines Teils des Sportpaketes, zu dem nicht nur die weggefallenden Bundesligaspiele, sondern auch Sender wie Sport 1 US gehören, nicht kompensieren. Das Bundesligapaket ist das wohl attraktivste Paket Ihres Unternehmens. Eine Kürzung dieses Angebotes kann auch nicht mit der Attraktivität der weiteren Pakete entschuldigt werden. Denn auch bei diesen fanden Kürzungen des Angebotes statt wie z.B. der Wegfall von Sky 3D, Kabel1 classic oder AXN. Darüber hinaus werden Zusatzpakete wie Movie/Entertainment etc. häufig hinzugebucht, weil ein Rundumpaket nicht sehr viel teurer ist, als ein reines Sport-/Bundesligapaket. So war es auch bei mir. Für meine Kaufentscheidung war ein vollumfängliches Sport- und Bundesligapaket entscheidend. Dementsprechend erfüllt das nun gebotene Abonnement nicht mehr die Leistung, für die meinerseits monatlich ein sehr hoher Betrag bezahlt wird, d.h. der Gesamtcharakter meines Abonnements ist somit mitnichten unverändert geblieben. Dies wird auch in Punkt 8.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co.KG deutlich, in denen Sky selbst davon ausgeht, dass bei Wegfall oder Änderung eines Paketes (wie vorliegend) der Gesamtcharakter eine Änderung erfährt und Sky sich deshalb Sonderkündigungsrechte einräumt.
Alleine aus diesen vorgenannten Gründen ist Ihre Reaktion, keinen Preisnachlass bzw. eine Kündigung etc. anzubieten oder zu akzeptieren nicht haltbar.
Neben dem Umstand, dass sehr wohl der Gesamtcharakter meines Abonnements betroffen ist, haben Sie auch erkannt, dass hier vertrags- und kauferhebliche Tatsache von der Änderung Ihres Angebots betroffen sind. Hierfür spricht die Tatsache, dass Sie noch bis zum 24.07.2017 damit geworben haben „Alle Spiele der Bundesliga auszustrahlen“. Diese von Ihnen verbreite öffentliche Werbeäußerung im Sinne des § 434 Abs. 1, Satz 3 BGB, mit der Sie lange Zeit die Attraktivität Ihres Bundesligaangebotes beworben haben, müssen Sie sich nun auch entgegenhalten lassen. Aufgrund dieser Werbung durfte ich als langjähriger Kunde davon ausgehen, dass dies in Zukunft auch weiterhin der Fall sein würde. Sky selbst kennt die Attraktivität des Bundesliga-/Sportpakets und weiß um dessen Möglichkeit (neue) Kunden zu gewinnen. Alleine dieser Umstand reicht bereits aus, dass Sky (Neu-) Kunden über eine gegebenenfalls bevorstehende Änderung des Bundesliga-/Sportpakets informieren muss, weil sonst bereits über vertragserhebliche Tatsache i.S.d. § 123 Abs. 1, Alt. 1 BGB nicht aufgeklärt wurde. Sky trafen somit Aufklärungspflichten über potentielle Änderungen des Bundesliga-/Sportangebotes [vgl. zu (vorvertraglichen) Aufklärungspflichten zwischen Vertragspartnern: BGH, Urteil vom 4. 3. 1998 – VIII ZR 378–96 (München); BGH, Urteil vom 26-01-1996 – V ZR 42/94 (Hamm); OLG Brandenburg, Urteil vom 07-12-1995 – 5 U 58/95] Mit Ihrer Äußerung „Alle Bundesligaspiele auszustrahlen“ haben Sie darauf spekuliert, dass auch weiterhin alle Bundesligapartien Teil des Sky Angebots sein werden und Ihre (Neu-) Kunden nicht darauf aufmerksam gemacht, dass gegebenenfalls etwaige Veränderungen anstehen könnten. Damit haben Sie bewusst in Kauf genommen und darauf spekuliert, dass viele Sport- und Fußballfan in dem Glauben, es werden auch weiterhin alle Bundesligapartien live ausgestrahlt, ein Sky Abonnement abschließen bzw. ihr bestehendes Abonnement verlängern würden. In diesem Verhalten ist ein arglistige Täuschung i.S.d. § 123 Abs. 1, Alt. 1 BGB zu sehen, weil Sky aufgrund der objektiven Täuschungshandlung in Form der o.g. Werbeäußerungen auch die subjektive Komponente der Norm erfüllt (s.o.). Denn Sky war auch bewusst ist, dass sich viele Kunden gerade aufgrund des attraktiven Bundesliga-/Sportpakets für ein Abonnement bei Sky entscheiden und in der Vergangenheit oft entschieden haben. Insofern bestand zwischen Sky und den (Neu-) Kunden ein starkes Informationsgefälle, welche Sky durch eine fehlende Offenlegung der möglichen Änderungen nicht beseitigt hat.
Es deshalb keineswegs nachvollziehbar, dass mir gleich mehrere Leistungen gestrichen werden, die bis vor Kurzem noch von meinem Abonnement abgedeckt waren, ohne dass sich eine solche Änderung auf den Preis auswirkt oder durch neue Leistungen kompensiert werden.
Bis heute war ich immer ein zufriedener Sky Kunde. Es ist wirklich sehr schade, dass sich das Vertragsverhältnis derart entwickeln muss und Ihr Schreiben vom 27.07.2017 in keiner Weise auf die Bedürfnisse des Kunden (meine Interessen) eingeht. Eine einseitige Kürzung von vertraglichen Leistungen, die vonseiten des Vertragspartners bereits erahnt werden konnte bzw. wurden, ist ohne ein Entgegenkommen nicht hinnehmbar. Ich bin mir sicher, dass ich mit dieser Einstellung nicht alleine bin.
Dennoch kann ich mir vorstellen, in Zukunft wieder Kunde bei Ihnen zu werden, wenn ein kundenfreundlicherer Umgang zu erkennen ist bzw. Kunden nicht mit Sätzen wie „Trotz Wegfall einiger Live-Spiele der Bundesliga besteht kein Anspruch auf Preisnachlass oder außerordentliche Kündigung […]“ abgespeist werden.
Sollten Sie die Anfechtung meinerseits nicht anerkennen bzw. mir alternativ keine Kündigungsmöglichkeit einräumen, werde ich weitere rechtliche Schritte ergreifen. Ich hoffe, dass es dazu nicht kommen muss. Denn grundsätzlich war ich mit dem Angebot immer zufrieden und möchte mir offenhalten wieder Kunde bei Ihnen zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Denny G.
gibt es etwas neues zu diesm Thema?