Urteil gegen die Deutsche Reise: Reisewerte müssen ohne Reise ganz ausbezahlt werden.
Herr Rechtsanwalt Hufschmid schrieb uns:
Gute Nachrichten für Kunden der Deutschen Reise: Das Landgerichts Dortmund hat ganz aktuell die Deutsche Reise zur Rückzahlung aller Reisewerte verurteilt: Man muss keine Reise mehr buchen, da die Deutsche Reise den Vertrag „schuldhaft in erheblicher verletzt hat“ und es Kunden „nicht mehr zuzumuten, eine Reise bei der vertragsbrüchigen Beklagten zu buchen“.
Das Urteil ist rechtskräftig, die Deutsche Reise hat auch bereits alle Reisewerte an unseren Mandanten ausbezahlt. Wir empfehlen spätestens jetzt allen Kunden mit Problemen mit der Deutschen Reise zu klagen.
Kostenlose Erstanfrage
Wir berichten seit dem Jahre 2013 über die Deutsche Reise. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:
verbraucherschutz.de/rechtsanwalt-alexander-hufschmid-informiert-ueber-die-deutsche-reise/
Wenden Sie sich gerne an uns, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Schreiben Sie uns einfach oder füllen Sie am besten unseren Fragebogen über die Deutsche Reise aus:
www.kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-DeutscheReise
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
E-Mail: [email protected]
Falls Sie fragen zur Deutschen Reise haben, schreiben Sie uns unverbindlich. Am Besten direkt über unser Formular, damit wir alles über Ihren Reisepar-Vertrag wissen:
http://www.kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-DeutscheReise
Wir melden uns bei Ihnen völlig unverbindlich.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
[email protected]