„Es handelt sich bei dem Produkt „Urlaubsbox Kurztrip deluxe“ in der Tat um ein eher günstiges Reisevergnügen mit dem Hintergedanken, neue Hotels auf günstige Art und Weise kennen zu lernen.“
Herr Kristian K. schrieb uns am 8.3.17:
Sehr geehrtes Verbraucherschutz-Team,
zur Weihnachtszeit erhielt ich ein Reisegutschein von meiner Partnerin. Dieser beinhaltet 2x 2 Nächte in einen von 130 mitwirkenden Hotels europaweit. Im Gutschein enthalten ist lediglich die Übernachtung selbst. Frühstück und sämtliche anderen Leistungen muss der Endverbraucher selbst verrichten. Dies wird zwar dezent erwähnt aber das es sich am Ende um ein 3-4 Gänge Menü mit entsprechenden Kosten pro Abend handelt ist nur schwer einsehbar.
Der Gutschein kostete 69€, beim Kauf ging sowohl meine Partnerin als auch ich von einer Buchung während der Nebensaison aus. Nachdem wir uns für ein Hotel entschieden hatten wurden wir von den verschleierten Kosten eingeholt. Das verpflichtende Frühstück wird mit 15€ pro Kopf und Tag berechnet, welches aus unserer Sicht vollkommen in Ordnung ist. Doch der Hammer folgt, für jeden Abend wird zusätzlich ein Abendessen verpflichtend zugebucht. Dieses wird als 3-4 Gänge Menü angepriesen und je nach Hotel mit 50€ pro Abend und Kopf berechnet. Das vermeindliche Hotelerlebnis, welches im Gutschein ebenfalls erwähnt wird entpuppt sich, je nach Hotel, als Obstkorb oder die Möglichkeit kostenlos parken zu dürfen. Unter einem Zitat: „Hotelerlebnis“ stelle ich mir als Endverbraucher etwas anderes vor.
Aus dem vermeintlichen Schnäppchen werden in der Summe mal eben 260€ allein für „Verpflegung“ innerhalb 2 Nächte. Summiert man weitere 2 Nächte um den „Gutschein“ auszureizen kommen locker über 500€ zusammen. Hätten wir diese Hotels unabhängig vom Gutschein gebucht wären wir pro Aufenthalt deutlich günstiger gewesen. Aus diesem Grunde werfe ich den Anbietern ein fragwürdiges Geschäftskonzept vor, welches bei direkter Offenlegung der möglichen Gesamtkosten sicherlich weniger bis gar nicht erworben werden würde.
Was ich mir durch Ihre Hilfe erhoffe ist, dass meine Partnerin Ihr Geld für den Gutschein wiederbekommt und/oder dieses Geschäftsmodell deutlich transparenter überarbeitet wird um weitere Verbraucher zu schützen.
Folgend sämtlich benötigte Links:
Gutscheinkauf – „trusted eShop“ danato.com/urlaubsbox-kurztrip-deluxe-fuer-2-pp.html
Direkter Anbieter – urlaubsbox.cc/boxen_v2/17235/
Hotelübersicht – invent-travel.com/booking.M/default.asp
Als Beispielhotel wurde das Hotel „Relais Monaco Country Hotel & Spa****“ in Italien gewählt. Direkte Verlinkung
nicht möglich.
Freundliche Grüße aus Berlin
Kristian K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Urlaubsbox, Herrn Klar, weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr Mail von gestern sowie für die Weiterleitung des Beschwerdemails von Herrn K.
Gerne möchte ich nun zu den Kommentaren Stellung nehmen.
Es handel sich bei dem Produkt „Urlaubsbox Kurztrip deluxe“ in der Tat um ein eher günstiges Reisevergnügen mit dem Hintergedanken, neue Hotels auf günstige Art und Weise kennenzulernen.
INVENT ist extrem bedacht darauf, dass sämtliche Leisungen äußerst transparent dokumentiert werden, um eben Rückmeldungen wie diese im Vorfeld bereits zu vermeiden.
Wenn Sie den angegebenen Links des Kunden folgen, ist bereits das Leistungspaket auf der TITELSEITE/BANDEROLE sichtbar, welches lautet: „Sie zahlen nur für Frühstück und Abendessen“.
Wo ist nun darüberhinaus diese Information bzgl. Zuzahlung ersichtlich?
• Banderole – welche bereits beim Kauf bzw. bei der Online-Bestellung ersichtlich ist
• Seite 7 – Hier wird das Urlaubsarrangement nochmals genau beschrieben
• Seite 9 – ein Pfeil beschreibt die Zuzahlungen für jedes Hotel
• Seite 11 – 103: Hier werden für jedes Hotel die Preise für Zuzahlung angeführt
• Beim Reservierungsabschnitt mit Buchungscode: Auch hier ist die Aufzahlung ersichtlich
• Website: urlaubsbox.com – hier ist beim Klick auf das Produkt gleich auch der Titelseite die Zuzahlung ersichtlich
• Bei sämtlichen Texten im Heft – sowie auf der erweiterten Online-Auswahl bei jedem Hotel ist genauestens der aktuelle Aufpreis pro Hotel ersichtlich
Ich denke, dass unsere Intention, nämlich ein TRANSPARENTES Produkt für unsere Kunden zu präsentieren, auf Ihre Überzeugung stoßen wird.
Wir bedauern sehr, dass der Kunde K. mit der Urlaubsbox unzufrieden ist.
INVENT erklärt sich bereit, dem Kunden das Geld für die Urlaubsbox rückzuerstatten.
Um dem Kunden die eher komplizierte Abwicklung über danato zu ersparen, benötigen wir lediglich die Bankdaten und werden den Betrag gleich zur Überweisung freigeben.
Selbstverständlich werden wir bei Neudruck bzw. Überarbeitung ein noch größeres Augenmerk auf Transparenz bei der Zuzahlung legen.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
Herr K. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Anhand der Verteidigungshaltung mit anschließender Rückerstattung fühle ich mich als Kunde bestätigt.
Des Weiteren listen diverse namhafte Anbieter von Reisegutscheinen mögliche Gesamtkosten direkt im
Angebotsfenster auf, um eine Verschleierung von Kosten zu verhindern, bzw. um den Kunden ein
transparenteres Shoppingerlebnis bieten zu können.
Ich möchte mich nochmals im Namen aller Verbraucher sowohl bei Ihnen persönlich als auch für Ihr Portal bedanken.
Meine Bankdaten sind wie folgt:…………..
Zudem werde ich Ihr Portal bei Verbraucherproblemen weiterempfehlen und nun Gebrauch von Ihrem Dankeschön Konto machen.
Liebe Grüße aus Berlin
Kristian K.
Der genannt Gutschein ist eine Abzocke. Die Kosten werden dann erst aufgezeigt, nach dem man den Gutschein besitzt und die Verlinkung zu der Hotelsuche erfolgen kann.
Die Hotels sind ohne den Gutschein um einiges günstiger. Daher Betrug und Abzocke.
Habe meinem Schatz eine Urlaubsbox zum Hochzeitstag geschenkt. War zu Beginn eher skeptisch, ob das Geschenk gut ankommen wird. Schlussendlich ging alles glatt.
Wir haben auch eine Urlaubsbox. Würde gern den Gutschein für die Übernachtung einlösen ABER man muss die Verpflegung dazu buchen auch wenn man das nicht möchte. Eine Rückgabe interessiert uns deshalb auch.
Ich habe leider eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich habe zwei Nächte in einem wirklich schönem Hotel erlebt. Nur als ich die Rechung erhalten habe, war ich schockiert. Denn mir wurde alles in Rechnung gestellt (Übernachtung, Frühstück, Abendessen). Als ich bei Urlaubsbox nachfragte wurde mir erklärt, dass die Übernachtung übernommen wurde, es nur in der Rechnung falsch deklariert wurde. Nun sitze ich hier und soll „nur“ für das Essen € 274,– für 2 Personen für 2 Tage zahlen.
Ich habe schon des Öfteren eine Urlaubsbox verschenkt. Und bis dato gabe es keinerlei Probleme. Es ist eine Geschenkbox mit Reisegutscheinen, Hotelgutscheinen bzw. Urlaubsgutscheinen. Es muss jedem klar sein, dass die diese Reise-Geschenkgutscheine für Kurzurlaube unterschiedlichster Art nicht den ganzen Aufenthalt abdecken können. Man muss sich halt das Essen selbst zahlen, was in der Regel aber ganz normal ist.
Eine Frechheit finde ich das Verhalten des Kunden hier in Nachhinein! Der Anbieter erklärt, wo überall aufgelistet steht, was an Kosten dazu kommt UND erstattet sogar aus reiner Kulanz die Kosten für die Box!
Und dann erdreistet sich dieser Kunde, zu behaupten, dass er sich durch dieses Verhalten auch noch bestätigt fühle!