Gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat das Bundesminsterium für Justiz ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Leider ist das Gesetz noch nicht durch den Bundesrat. Auf der Sitzung vom 20.09.2013 steht es auf der Tagesordnung. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, kann die Neuregelung im Oktober in Kraft treten.
Laut der Pressemitteilung vom 27.06.2013 erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Gesetzentwurf unternimmt einen großen Schritt, um Kleingewerbetreibende und Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Rechten zu stärken. Das Maßnahmenpaket des Bundesjustizministeriums enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb.
Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Der Gesetzesentwurf ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken. Das punktuell gestörte Vertrauen in die Seriosität des Geschäftsverkehrs kann so zurück gewonnen werden.
Im Urheberrecht schaffen wir zudem den „fliegenden Gerichtsstand“ bei Klagen gegen Verbraucher ab. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann. Der Verbraucher kann sich in Zukunft darauf verlassen, dass er wegen Urheberrechtsverletzungen an seinem Wohnsitz verklagt wird.
Verträge über Gewinnspieldienste können künftig wirksam nur in Textform geschlossen werden. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden zudem die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht.
Dieses neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken enthältendlich Regeln zum Schutz der Verbraucher.
Wir haben die einzelenen Punkte in gesonderten Artikeln für Sie veröffentlicht:
unlauteres Wettbewerb: Kabel Deutschland hat Kabel Komfort Premium HD für 18,90/Mo. für Leute die Kabelanschluss haben. Doch bald wird dem Kunden (der ein Kabelanschluss im Haus hat) mitgeteilt, dass er KEIN Kabelanschluss habe da sein Vermieter kein Vertrag mit KD habe. Also nur ein teureres Paket möglich sei… Bei Widerruf scheint die Webseite plötzlich nicht zu funktionieren. Ein solches Unternehmen sollte „deutsch“ oder „Deutschland“ nicht im Namen tragen denn das schadet dem Landesimage.