Universum Inkasso, Frankfrut/Main storniert die Forderung
Herr Simon S. schrieb uns am 1.12.2019
Betreff: Universum Inkasso,Frankfurt/Main
Ich erhielt am 28.11.2019 einen Mahnbescheid. Der Mahnbescheid weist auf eine Warenlieferung gem. Schreiben 3879.92.83.4560 vom 17.08.2018 hin.
Es werden die ueblichen Kosten in Rechnung gestellt die die Hoehe der Hauptforderung auf ein vielfaches erhoehen. Ich weiss weder: – was geliefert
wurde – von wem etwas geliefert wurde – wohin etwas geliefert wurde – wer etwas entgegengenommen hat – wer der Warenversender war/ist – was der
Inhalt des Bezugsschreibens ist da ich es nicht erhalten habe. Ich bin am 16.06.2019 nach fast 9 Jahren Auslandsaufenthalt in den USA nach Deutschland
zurueckgekehrt. Antragsteller ist hier: Universum Inkasso GmbH Hanauer Landstrasse 164 60314 Frankfurt am Main Geschaeftszeichen 42429289.1 Ich
halte hier eine Ueberpuefung fuer zweckmaessig ob ggf. § 263 Abs. 1 StGB Anwendung findet da in einem automatisierten Mahnverfahren eine fiktive
Forderung geltend gemacht wird, und somit ein täuschungsäquivalentes Verhalten, da bei gleichem Vorgehen gegenüber einem Rechtspfleger ein
Vorspiegeln von Tatsachen im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB (falsche Behauptung eines Sachverhaltes, aus dem sich die angebliche Forderung ergeben
soll) anzunehmen wäre. Darueberhinaus halte ich §164 StGB ebenfalls fuer anwendbar. Ich habe hier bereits Srafanzeige gestellt.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrag am 03.12.2019 an [email protected], Herrn Gunnar Jöns (Geschäftsführer) weiter und erhielt nachstehende Antwort.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.12.2019 und die damit überlassenen Unterlagen.
Wir haben aufgrund der neuen Erkenntnisse die Bearbeitung gegen Ihren Klienten eingestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten noch weitere Recherchen bezüglich der Lieferadresse vornehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt
Herr Simon S. schrieb uns am 08.12.2019
Guten Tag Frau Lauckenmann,
Offensichtlich haben Sie sich einen Namen im Verbraucherrecht gemacht. Vielen Dank fuer Ihre Hilfe und Ihr Engagement. Anbei habe ich einen Brief der Firma erhalten denen ich ihnen bereitstelle wie in Ihrer ersten E-mail angefordert.
Vielen Dank
Simon S.