Unitymedia: Kabelneuanschluss von beauftragter Firma verpfuscht!
Herr B. schrieb am 11.02.2014 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei mein Leidensweg bzgl. der Bestellung eines Kabelneuanschlusses bei Unitymedia:
Am 05.06.2013 stellte ich eine Antrag auf Erstellung eines Kabelanschluss bei Unitymedia, diesen versendete ich mit der Einzugsermächtigung für die anfallenden Baukosten. Am 16.08.2013 wurde von einem von Unitymedia beauftragen Unternehmen (Ars Vivendi aus Weilrod), ein Kabelanschluss in unserer Haus gelegt. Die Kabeleinführung erfolgte in einen Kellerraum. Am 22.09.2013 habe ich der Ausführungshilfe von Unitymedia eine nasse Stelle an der Kellerwand gemeldet, die auf eine Undichtigkeit des Bohrlochs schließen lässt. Nach 2-maliger Terminabsprach und nicht erscheinen des Unternehmens, erfolgte zum 3. Termin am 09.11.2013 ein Nacharbeiten der Firma. Die nasse Stelle trocknete jedoch nicht ab. Am 22.11.2013 erhielt ich eine Rechnung über 1700 Euro für die Bauarbeiten zum Kabelanschluss von Unitymedia. Der zuständige Bauleiter bei Unitymedia ist Herr Lutz Z., von Ihm habe ich auch die direkte Mail Adresse.
Ich meldete also auch dem Bauleiter Herrn Lutz Z. am 24.11.2013 per Mail, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden und ich die Rechnung bis zur Beseitigung des Mangels nicht bezahlen werde. Zu dem undichten Bohrloch kam auch noch hinzu, das die Teerdecke an der Straße nicht verschlossen wurde. Auf diese E-Mail kam zwar am 25.11.2013 eine Lesebestätigung, aber keine Reaktion seitens Herrn Z., so dass ich mich telefonisch bei Unitymedia meldete und nach Rücksprache eine 4-wöchige Mahnsperre erwirken konnte. Am 20.12.2013 nahm ich eine Beratung bei meinem Rechtschutz in Anspruch, da immer noch keine Stellungnahme seitens Unitymedia vorlag. Der RS informierte mich darüber, dass ich mich mit meiner Mangelanzeige direkt mit Fristsetzung an Unitymedia wenden müsse, da ich dieses Unternehmen beauftragt habe.
Am 27.12.2013 schickte ich ein Einschreiben an Unitymedia mit der Aufforderung die Undichtigkeit bis zum 15.01.2014 zu beseitigen. Weiter machte ich auf mein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der Rechnung aufmerksam. Am 03.01.2014 meldete sich ein Herrn B. von Unitymedia, da Herr Z. im Urlaub war, und vereinbarte ein Termin zur Besichtigung der Kellerinnenwand. Der Termin fand am 07.01.2014 statt, hinzu kam Herr P. von Ars Vivendi (Ausführendes Unternehmen). Es wurde eine Beseitigung in der folgenden Woche KW3 vereinbart. Das Unternehmen ist jedoch nie erschienen, Unitymedia hat keinerlei Stellung bezogen. In dieser Woche habe ich jedoch die erste Mahnung erhalten. Auf eine Rückfrage per Telefonanruf erhielt ich die Info, dass die Angelegenheit noch in Arbeit sei und die Mahnung sei ein Fehler der Buchhaltung. Schriftlich bestätigen wollte man die Aussage allerdings nicht. Ich nahm meine Rechtberatung ein weiteres Mal in Anspruch, mir wurde vorgeschlagen, noch einmal Schriftlich zu erinnern mit einer kurzen Frist zur Beseitigung und/oder Stellungnahme. Das Schreiben versendete ich am 04.02.2013. Auch auf dieses Schreiben kam keinerlei Reaktion seitens Unitymedia.
Am 10.02.2014 habe ich die 2. Mahnung erhalten mit einer Frist von 14 Tagen. Wenn ich diese Zahlung nicht leiste, wird man mir ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals hetzen, nebst Schufa-Eintragung und Vertragskündigung seitens Unitymedia. Ein Mangelbeseitigung gab es bisher nicht, eine Stellungnahme seitens Unitymedia gab es bisher noch gar nicht. Nur Zahlungsaufforderungen und jetzt mit Drohungen, die Leistungen zu zahlen, die bisher mangelhaft und unvollständig erbracht wurden.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 04.03.2014 an Unitymedia mit der Bitte um Stellungnahme weiter und erhielt keine Antwort.
Am 06.03.2014 meldete sich Herr B. erneut bei uns:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
danke für Ihre Hilfe.
Es hat sich zwischenzeitlich etwas getan. Nachdem sich Unitymedia nicht geregt hat, hat mein Rechtschutz am 12.02.14 eine Mediatorin beauftragt, die sich der Sache angenommen hat. Darauf hat sich am 17.02.14 der Bauleiter Herr Z. bei mir gemeldet und einen Termin für Nacharbeiten am 19.02.14 ausgemacht. Der Termin fand statt, das Bohrloch an der Kellerwand wurde erneut „abgedichtet“. Ich habe diese Bohrung von einem Elektrofachbetrieb prüfen lassen. Der Herr der geprüft hat, ist Sachverständiger für Elektrotechnik der Handwerkskammer. Nach bei einer ersten Begutachtung der Kellerinnenwand zweifelt er an, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden. Er meinte, dass die Bohrung mit einem Durchmesser von 5cm für den 2cm Kabeldurchlass viel zu groß sei, und das die Ursache für die Undichtigkeit sei, da der restliche Hohlraum zwischen Kabel und Wand mit Schaum ausgespritzt wurde. Nach seiner Auskunft muss die Wandbohrung genau dem Durchmesser der Mauerwerksdurchführung für das Kabel entsprechen damit die Wand dicht wird. Ich hatte während der Erdarbeiten von Unitymedia ein Foto von der Kelleraußenwand aufgenommen, diese will er einem Sachverständigen für Bauschäden weiterleiten der sich das ansieht. Dieser könne auch 100% sagen, ob das gewählte Verfahren zum Abdichten der Kellerbohrung zulässig ist.
Unitymedia hat sich also zurück gemeldet. Ob die Arbeiten aber korrekt ausgeführt wurden, muss noch abschließend geprüft werden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten B.
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