Unister GmbH 10 Jahre im Internet mit Webportalen aktiv Das Onlineunternehmen Unister, auch bekannt als Unister GmbH, feiert sein zehnjähriges Bestehen.
Das Unternehmen betreibt in Deutschland, aber auch in vielen internationalen Ländern – wie Österreich, der Schweiz, in Britannien oder Italien – Onlineportale, vor allem im Reisebereich.Dazu gehören zum Beispiel: ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de, aber auch Finanzportale wie geld.de oder kredit.de. Auch partnersuche.de, auto.de oder börsennews.de gehören zu Unister. Im Jahr 2001 hatte Thomas Wagner, damals erst 23 Jahre und BWL-Student in Leipzig, die Idee zur Gründung eines Portals. Der Name: Unister. Ursprünglich war es eine Studentenbörse. Sehr schnell erwuchs daraus aber ein Unternehmen, welches heute in Deutschland zu den erfolgreichsten Internetbetreibern gehört und insgesamt 1.900 Mitarbeiter beschäftigt. Rund die Hälfte der Mitarbeiter der Unister GmbH sind jeweils Männer und Frauen. Monatlich besuchen über 13 Mio. Nutzer (Unique User) Webseiten von Unister. Die Erfolgsgeschichte des Unternehmens beruht auf einem innovativen Unternehmer- und Unternehmensgeist. Auf Portalen wie ab-in-den-urlaub.de können beispielsweise über 100 Mio. unterschiedliche Reiseangebote von über 100 Reiseveranstaltern – darunter TUI, FTI, Urlaubstours, ADAC Reisen, Buchmal Reisen, Condor Flugdienst, DERTOUR, ITS Reisen, Meiers Weltreisen, Öger Tours oder Phoenix Reisen – gebucht werden.
Portale der Unister GmbH wurden auch immer wieder von unterschiedlichen Institutionen ausgezeichnet. So erhielt beispielsweise das Reiseportal ab-in-den-urlaub.de im Oktober 2012 die Auszeichnung „Service-Champion in Gold“ für – so die Juroren – „erlebten Kundenservice“. Die auszeichnende Stelle waren die Tageszeitung DIE WELT gemeinsam mit dem Analyse- und Beratungsunternehmens ServiceValue der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Auch das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) vergab beispielsweise im Jahr 2010 an ab-in-den-urlaub.de in der Rubrik „Reiseportale und Vermittler“ das Siegel „Bester Internetauftritt“. Eine weitere Auszeichnung wurde im Jahr 2011 vom TÜV SAARLAND im Rahmen eines Test an ab-in-den-urlaub.de vergeben – und zwar das Siegel „TÜV Service tested” wegen „hoher Kundenzufriedenheit und Datensicherheit“. Zudem gab es weitere Bewertungen in einem Test, beispielsweise von der Reisefachzeitschrift „Clever reisen“ im Jahr 2009 das Prädikat „gut”. Wiederum der TÜV SÜD verlieh ab-in-den-urlaub.de das Siegel „s@fer-shopping“. Eine der aktuellsten Bewertungen bekam ab-in-den-urlaub.de von dem Analyse-Unternehmen ausgezeichnet.org im Bereich eines Tests rund um „Last Minute Reisportale 2012“. Hier wurde die Note „gut“ verliehen.
Auch das Flugbuchungsportal „fluege.de“ bekam im März 2012 von „ausgezeichnet.org“ das Test-Prädikat „gut“ verliehen und zwar im Bereich „Flugsuchmaschinen“. Wiederum die „usd AG“ prüfte monatelang ab-in-den-urlaub.de der Unister GmbH und zeichnete im September 2012 das Portal mit dem „PCI DSS approved“- Siegel für IT-Sicherheit aus. Die Zeitschrift „Clever Reisen“ testete ebenfalls im Jahr 2009 und verlieh an fluege.de in einem Test zur Reiseportalen das Prädikat „gut“. Ein weiteres Reiseportal der Unister GmbH ist das Hotelbuchungsportal hotelreservierung.de. Hier hatte im Jahr 2011 der TÜV Saarland in einem Test das Prädikat „gut“ vergeben. Ein weiteres Portal für das Buchen von Pauschalreisen oder Last-Minute-Reisen, das zu Unister gehört, ist reisen.de. Auch diese Reiseseite wurde im Jahr 2012 von der „usd AG“ mit dem Siegel „PCI DSS approved“ in einem Test für besonders hohen Datenschutz ausgezeichnet.
Im Segment der Shoppingportale (Retail) vergab im Jahr 2010 das Kölner „EHI Retail Institute“ an das Portal der Unister GmbH, shopping.de (mit 1,96 Mio. Euro eine der teuersten Domain-Adressen weltweit), in einem Test das EHI-Gütesiegel. Getestet wurden die Transparenz eines Bestellvorgangs sowie der Schutz persönlicher Daten.
Als meine Mutter dies kontrollieren wollte, stürzte der gesamte Vorgang ab, bevor sie überhaupt ein Vetragsangebot i.S.d §145 BGB abgeben konnte. Es wurde auf ein technisches Problem hingewiesen, meine Mutter bestätigte den Kauf zu keinem Zeitpunkt. Daraufhin habe ich den Flug auf der Seite ryanair.de gebucht. Meine Mutter steht mit Ihnen in keinem vertraglichen Verhältnis, dennoch haben sie eine Gebühr in Höhe von 79,96 Euro erhoben.
Selbst bei Vorliegen eines Vertrages, wäre dies eine unangemessen hohe Servicegebühr, sie beträgt zwei Drittel des Flugpreises. Auch wurde dies nicht angezeigt! Ich fordere Sie auf, mir die Gebühr in Höhe von Euro: 79,96 bis zum 14.3.2016 auf folgendes Konto zu überweisen, andernfalls werde ich mich meines Anwalts bemühen und die Gebühr zur Not gerichtlich erstreiten.
Anbei meine Erfahrung mit der Unister Holdling GmbH. Sowohl die E-Mail als auch ein darauffolgender Brief, blieben ohne jede Reaktion. Ich werde nun juristische Schritte einleiten, mich an alle den Verbraucher schützenden Portale wenden und meinen beim Radio arbeitenden Onkel bitten, einen Beitrag über die Unister Holding GmbH zu veröffentlichen.
Linus Barske
Das sind in der Selbstdarstellung von unister sehr schöne Testurteile.
Damit das Bild nicht gar so einseitig ausfällt, hier ein paar weitere Beurteilungen:
welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html
computerbild.de/artikel/cb-Tests-Software-Online-Reisebueros-Test-Reiseanbieter-8227508.html
tripadvisor.de/ShowTopic-g1-i10702-k7281273-Niemals_auf_fluege_de_buchen-Air_Travel.html
Ich kann diese Einschätzung von Frau Lauckenmann nicht nachvollziehen. Ist sie eine Angestellte von Unister oder anderweitig von dort bezahlt?
Ich habe fluege de kennengelernt mit folgenden Eigenschaften
– undurchsichtige bis irreführende Buchungsseite
– Umbuchungsfähigkeit eines Fluges kann zwar aktiviert werde, führt aber nicht zu einem umbuchungsfähigen Flugtarif, sondern man schließt damit eine Versicherung ab,
-grottenschlechte hotline
– Verweis an weitere Dienstleister: nurflug.de
Ich glaube Sie haben übersehen, dass dies eine Antwort von Unister ist, die wir erhalten hatten, nachdem wir die Anfrage von Blue_Star weitergeleitet hatten!
Hallo,
ich berichte anschließend von dem Sachverhalt und von der untragbaren Behandlung dessen durch fluege.de
Nachdem ich am 14.03. gemäß der AGB’s einen über fluege.de gebuchten Flug mit anfallenden Gebühren von 100,-€ stornieren musste um eine Umbuchung zu tätigen, versicherte das Unternehmen bei Einhaltung eines Zeitraums von 24 Stunden den Betrag von 100,-€ anshcließend zurück zu zahlen, so dass der Umbuchungsvorgang außer Zeit kostenlos sei.
Ich habe diesen Betrag seitdem nicht erhalten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist eine sehr schöne Seite!
Weiter so!
Gruß!
Guten Tag,
wir hatten bei fluege.de einen Flug von München nach Honolulu für den 18./19.2.13 gebucht. Zu unserem einen Stopp in San Francisco wurde uns, zu unserem Bedauern, ein weiterer Stop in Philapelphia zwischengeschoben – für Hinflug & Rückflug. Die Gepäckverladung ging nicht automatisch. Wir mussten uns in Philadel. selbst drum kümmern. In S.Franc. konnten wir unser Gepäck nicht gleich aufgeben und zahlten 45$ für das Einschließen. Wir erwarten eine Entschädigung bzw. Begleichung.
Hier noch einmal etwas ausführlicher zum Sachverhalt:
Mein Mann und ich haben online bei fluege.de einen Flug von München nach Honolulu für den 18./19.2.13 gebucht. Als wir den Flug ausgesucht heben, war einer der Kriterien, warum wir uns für diesen Flug entschieden haben, dass die Reisezeit besonders kurz und komfortabel war, da es nur einen Zwischenstopp in San Francisco gab (siehe Buchungsbestätigung im Anhang). Umso enttäuschter waren wir, als wir per Mail erfuhren, dass es noch einen weiteren Stopp in Philadelphia geben wird. Doch damit nicht genug. Wir erfuhren vor dem Abflug am Münchener Flughafen, dass wir in San Francisco neue Bordpässe brauchen und wir in München nicht alle Pässe erhalten können. Dadurch waren wir gezwungen in Amerika uns erst von Schalter zu Schalter zu fragen, um da mit Hilfe unserer Buchungsbestätigung endlich den nötigen Bordpass für den Flug nach Hawaii zu erhalten.
Noch viel enttäuschender lief der Transport unseres Gepäcks. An unserem Zusatzstopp Philadelphia mussten wir unser Gepäck abholen, durch die Einreisekontrolle befördern und selbst zum nächsten Weiterflug Richtung San Francisco aufgeben. Dies alles in der eh schon begrenzten Umsteigezeit und parallel zu unseren eigenen Einreiseformalitäten. In San Francisco gab man uns sogar einfach die Koffer wieder mit dem Hinweis, dass unser Weiterflug erst am nächsten Morgen startet und man die Koffer jetzt noch nicht nach Hawaii einchecken könne. Da wir, wie geplant, die Nacht nicht am Flughafen verbringen konnten, sondern mit leichtem Gepäck in die Stadt fahren wollten, mussten wir die Koffer einschließen, um sie am nächsten Morgen wieder rechtzeitig einzuchecken. Nach langem Nachfragen wurden wir zu einem 24Stunden Shop geschickt – der einzigen Möglichkeit am Flughafen San Francisco überhaupt eine Koffer lagern zu können. Dort kostete die Verwahrung der beiden Koffer für diese eine Nacht 45 Dollar (Quittung ist vorhanden).
All diese Unannehmlichkeiten erwarte ich nicht, wenn ich auf einer Internetseite einen Flug von A nach B mit einem Zwischenstopp buche. Der Start in unsere Flitterwochen war uns dadurch reichlich verhagelt. Neben einer offiziellen Beschwerde möchte ich daher fluege.de auffordern, zumindest für die Lagerkosten unserer Koffer für die Nacht von 18. zum 19.2.13 in San Francisco aufzukommen und uns den Betrag von 45 Dollar auf folgendes Konto zu überweisen:
Sylvia S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Unister weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Wir bedanken uns für Ihre E-Mail und möchten sogleich um Verzeihung für die etwas längere Bearbeitungszeit bitten. Im Folgenden nehmen wir Stellung zu unten aufgeführter Beschwerde unserer Kunden Sylvia und Michael S.
Obwohl wir die Unannehmlichkeit, welche unseren Kunden auf Ihrer Reise entstanden sind, sehr bedauern, müssen wir dennoch über Folgendes informieren.
Die Verbindung, welche dieser Buchung zugrunde liegt, beinhaltet sowohl einen regulären Stopp zum Umsteigen in San Francisco, als auch einen sogenannten technischen Zwischenstopp innerhalb des Flugs von München nach San Francisco, bzw. San Francisco nach München. Selbstverständlich ist dies für unsere Kunden eindeutig dargelegt, namentlich im zweiten Buchungsschritt nach Auswahl der gewünschten Verbindung. Hier kann mit Klick auf „Detaillierte Flugverbindung“ ebendiese inklusive aller Abflugs- und Ankunftszeiten, der Flughäfen, der Reisedauer und auch der Anzahl und Dauer der Zwischenstopps eingesehen werden. Auch ist diese Information auf dem Dokument zur Buchungsanfrage einschließlich der jeweiligen Zeiten hinterlegt.
Bezüglich der Art eines technischen Zwischenstopps möchten wir des Weiteren Folgendes mitteilen. Der Ablauf eines solchen Stopps obliegt einzig der Fluggesellschaft und richtet sich meist und insbesondere bei Reisen in die USA nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Wir als Vermittler der Flüge haben keinen Einfluss auf diese Regularien und können lediglich über die Information verfügen, dass es einen technischen Zwischenstopp auf einer bestimmten Route geben wird. Welcher Art dieser sein wird, ist uns meist nicht bekannt und die Beschaffung dieser Information obliegt, wie auch jene über die Einreisebestimmungen im Allgemeinen, immer dem Reisenden selbst.
Aufgrund dieser Umstände möchten wir höflichst um Verständnis bitten, dass eine Kostenübernahme unsererseits leider nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
-Reklamationsabteilung-