Ein Verbraucher in Augsburg hatte sich an einem Samstag Vormittag aus Ihrer Wohnung ausgesperrt. Er rief einen Schlüsseldienst, der die Tür innerhalb kürzester Zeit öffnete und dafür 326,27 Euro kassierte. Der Verbraucher zeigte den Schlüsseldienst wegen Wuchers an.
Auch für die Staatsanwältin und den Richter am Amtsgericht Augsburg erschien die Summe zunächst vollkommen überzogen. Nachdem ein hinzugezogener Sachverständiger jedoch aussagte, dass eine Grundpauschale in Höhe von 159,- Euro (zzgl. Zuschläge) durchaus üblich sei, wurde der Schlüsseldienst am Ende dennoch freigesprochen.
Der Gutachter erkläre, dass es einen großen Unterschied mache, ob man einen Schlüsseldienst, oder einen Schlüsselnotdienst beauftrage. Schlüsseldienste seien Handwerker wie Schlosser oder Schreiner, die noch anderweitige Einnahmen haben und nur nach Terminabsprache kommen. Bei ihnen müsse man nur etwa 50 Euro zahlen, aber auch länger warten.
Die Notdienste hingegen hätten 24 Stunden Bereitschaft und erledigten ausschließlich Sofort-Aufträge. Andere Einnahmequellen gebe es nicht. „Das ist einfach teurer“, betonte der Sachverständige.
Verbraucherschutz.de rät nochmals allen Verbrauchern, sich die Telefonnummer eines seriösen Schlüsseldienstes in ihr Handy einzuspeichern! Außerdem sollten Sie bereits am telefon einen Festpreis ausmachen, da unseriöse Anbieter am Telefon oft die Nacht- und Wochenendzuschläge oder auch die Anfahrtskosten verschweigen.