Undurchsichtiges und teures Widerrufsverfahren bei Parship.de
Herr Oliver W. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute in einem ersten Schritt an Sie und hoffe durch Ihre Hilfestellung doch noch eine zufriedenstellende Lösung mit Parship.de zu erreichen.
Zur Angelegenheit:
Ich bin Ende Juni eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft bei dem Partner-Portal Parship.de eingegangen und habe innerhalb des Bestätigungsvorgangs aus Kostengründen eine einjährige Mitgliedschaft mit mtl. Abbuchung von meiner Kreditkarte gewählt und durch Setzung eines Checkbox dem nachstehenden Passus zugestimmt:
”Ich bin damit einverstanden, dass PARSHIP vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausübung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bereits erbrachte Dienstleistung leisten muss.”
Ich habe mir Parship eine Woche angesehen und konnte mich nicht mit dieser Art der Partnervermittlung anfreunden. Aus diesem Grund habe ich am 02.07.2013 einen Widerruf meiner Mitgliedschaft eingereicht.
Zwar erhielt ich eine automatisierte Eingangsbestätigung, aber eine Bestätigung erhielt ich erst nach mehrmaliger Nachfrage.
Zu meiner Überraschung verlangt Parship nun von mir 75% des Jahres-Abo-Preises, da ich ja schließlich 15 Kontake stattgefunden hätten (nach bitte um Überprüfung wurden hieraus schon mal ”nur” 13 Kontakte und eine Erklärung was ein Kontakt ist wurde dann in einer späteren E-Mail erklärt) und nur 7 Kontakte bis zu einem Widerruf zulässig wären, bevor der volle Wertersatz zu leisten ist.
Somit stellt mir Parship nach 1 Woche! (Test) Mitgliedschaft und rechstkräftigen Widerspruch die nachstehende Rechnung:
Ihr Produktpreis: 514,80 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 15
Bereits von Ihnen gezahlt: 42,90 EUR
Verbleibende Forderung: 271,20 EUR
Auf meinen Einspruch gegen die Berechnungsgrundlage 75% vom Jahresbeitrag und nicht von dem bereits gezahlten mtl. Beitrag zu nehmen, kamen nur E-Mails mit Bezug auf das BgB,aus dem jedoch nicht hervorgeht, dass es rechtens ist, sich auf den Jahrebeitrag zu beziehen.
Auf Kulanzanfragen wurde auch nicht eingegangen und auch nicht auf meine Frage, wo denn in den AGB der Anwender/Kunde auf die Tatsache mit den 7 Kontakten hingewiesen wird.
Als Antwort erhielt ich nur den Satz:
”Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Alle benötigten Informationen finden Sie auf unserer Seite besten Dank für Ihre Antwort.”Hilfe&Kontakt”. Eine Berechnungsgrundlage innerhalb AGB ist rechtlich nicht vorgesehen.”
Ich empfinde dies als undurchsichtiges Kostenkonstrukt und Abzocke!
Ich verstehe ja das Recht auf Kostenersatz und habe auch angeboten den bereits geleisteten Monatsbeitrag als Wertersatzleistung(für 7 Tage Nutzung) zu zahlen. Aber darauf wurde nicht eingegangen und weiterhin an der oben genannten Summe (1 Jahresbeitrag 75%)festgehalten!
Als Resultat bleibt, dass man nur um das Portal nicht mehr nutzen zu wollen fast 300€ bezahlen soll. Da liegt es wohl nahe, dass viele Anwender in einem solchen Fall an ihrem ursprünglichen Paket festhalten und den Widerruf zurückziehen!
Ich denke ein Wertersatz sollte doch in einem angemessenen Verhältnis zu den geleisteten Service stehen. In meinem Fall würde dies bedeuten, dass ich für 6 ”Kontakte” die über den 7 liegen, pro ”Kontakt” als Wertersatz 45,20€ zahlen.
Können Sie mir hier vielleicht weiterhelfen, denn ich möchte andere ahnungslose ”Kunden” vor diesen undurchsichtigen Widerrufsverfahren und Ersatzleistungsberechnungen schützen und zudem eine serviceorientierte und finanziell akzeptable Lösung zwischen Parship und mir zustandebringen.
Der Nachrichtenverkehr wurde bei Parship unter der folgenden Vorgangsnummer bearbeitet!
Vorgang: ………
Vielen Dank und viele Grüße
Oliver W.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 16.7.13 an Parship weiter und bat um eine Stellungnahme. Parship hat bisher weder Herrn W. noch uns geantwortet.
Herr W. schrieb uns am 25.7.13:
Hallo Frau Lauckenmann,
bei mir kam diesbezüglich keinerlei Reaktion.
Jedoch erhielt ich eine Angebotsmail für Nicht-Premiummitglieder und das sie mich als Kunden nicht verlieren wollen und wenn ich eine Jahresmitgliedschaft abschließen würde, sie einen Rabat von 40% anbieten.
Finde ich interessant das dort ein solcher Rabat möglich ist, bei einem Widerruf jedoch fürs ganze Jahr der Betrag gefordert wird.
Wie dem auch sei, ich nehme an bei Ihnen hat sich auch niemand von Parship gemeldet?
Gehe davon aus, dass ich die Tage eine Mahnung erhalten werde.
Soll ich sie ggf. darüber informieren, oder wie ist nun der weitere Ablauf?
Viele Grüße
Oliver W.
Für das Geld hätte ich besser Golf spielen lernen sollen. Partner mit Niveau 😉
Mich stört es extrem, dass die Kosten bei den meisten Plattformen so hoch sind, vor allem da es auch gute Alternative gibt, die kostenlos angeboten werden wie Lovoo.de oder Tinder.de.
Hinzu kommt, dass die Seiten trotz der hohen Kosten immer noch scheinheilige Werbung verbreiten, die eindeutig von Parship selbst geschrieben wurde. Hierzu gehört auch die Seite: online-dater.de/parship/test/ die mir zum Beispiel negativ aufgestoßen ist.
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass Parship keinen Wertersatz fordern kann. Das Amtsgericht Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 25.04.2017 (Az. 44 C 46/17) unserer Meinung auch angeschlossen. Parship verstößt demnach gegen §§ 357 Absatz 8 Satz 1 BGB.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage, unsere Antwort ist kostenlos:
https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Mir ging es jetzt genauso. 8 Tage Mitgliedschaft, ein Jahresabbo abgeschlossen gehabt. 3 Lächeln verschickt 2 kurze Nachrichten geschrieben…macht 245 Euro Werterstellung. Ich dachte ich spinne. 1 Date ist zustande gekommen. Ich hoffe, er ist es wert. Aber trotzdem fand ich diese ganze Partnerbörse furchtbar. Man muss ja in Kontakt treten, sonst bekommt man in aller Regel kein deutliches Bild zu sehen. Erst wenn es frei gegeben wird. Aber dieser Kontakt wird ja dann schon berechnet.
Auch ich reihe mich bei euch ein, bin auch auf die vielen Nachrichten als Test-Mitglied reingefallen. Habe nun auch eine schöne Forderung bekommen.
Bereits von Ihnen gezahlt: 35,94 EUR
Wertersatz: 134,73 EUR
Verbleibende Forderung: 98,79 EUR
Das neuste Problem ist ja, dass das Urteil des Landgerichts durch die nächste Instanz nicht bestätigt wurde.
Ist irgendjemand erfolgreich gegen den Wertersatz vorgegangen?
Hallo Sarah,
ich habe nach 12 Tage widerrufen und sollte € 278 zahlen. Reger Schriftverkehr mit PS. Das Geld wurde dann abgebucht – wieder geholt- Abbuchungen untersagt und die Aufforderung bekommen zu zahlen. Erste Mahnung mit Aufschlag, zweite Mahnung wieder mit Aufschlag. Letzte Woche ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen. Wir sind jetzt bei € 366.
Schreiben an das Büro gemacht- nun heißt es abwarten?
Wenn PS nicht Ruhe gibt schalte ich einen Anwalt ein.
Hallo Birgit,
wie ist denn die Angelegenheit weiter bei Dir verlaufen?
Hallo Sarah,
mir erging es ebenso!
Zur Zeit reger Schriftverkehr mit Parship!
Ihr Produktpreis: 702,65 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen)
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 24
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 10
Davon zustande gekommene Kontakte: 6
Bereits von Ihnen gezahlt: 20,95 EUR
Wertersatz: 421,59 EUR
Verbleibende Forderung: 400,64 EUR
Ich bin auch in dieser Abzocke reingefallen. Ich habe mich für eine Premium Mitgliedschaft angemeldet und in einer einmaligen Zahlung 388,00 bezahlt. Nach 10 Tagen und 4 ganz kurze Kontakte ( einmalige Briefwechsel ohne jegliche Reaktion) habe ich von dem Widerufrecht Gebrauch gemacht. Nun werden mir 222,00 € für 4 Kontakte als Wert Ersatz berechnet. Was tun? Auf jeden Fall Nie wieder Parship: die reinste Abzocke!
Hallo,
auch ich bin reingefallen. Ich wollte die MS nach Eingabe der Bankdaten nicht mehr abschließen, jedoch kam immer die Maske “bitte zustimmen“. Ich konnte die App nicht öffnen ohne zuzustimmen. Ich habe die MS dann nach 10 Minuten widerrufen und soll jetzt 178 Euro zahlen, obwohl ich nicht mal mehr online war oder so. Ich habe gar keine Kontakte mehr geknüpft. Das ist ja wohl nicht richtig! Was kann ich jetzt tun?
Danke und Gruß
Die Partnerbörsen beantworten unsere Anfragen nicht.
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden.
Anfrage per WebAkte: unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Auf Wunsch wird die gesamte Korrespondenz über die WebAkte geführt und jeglicher Briefverkehr vermieden.
Rechtsanwalt Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
http://www.kanzlei-hufschmid.de
info@kanzlei-hufschmid.de
Hätte mir Eure Kommentare vor Abschluss der Premium MS anschauen sollen; ich war 2 Tage Mitglied, dann das mit den Kontakten etc., dafür verlangt man 34 Euro… (ich hatte ja noch das Glück, das 50 % Angebot zu nutzen… )
Genau die selbe Masche mit dem Wertersatz , und mit den zustande gekommenen Kontakten wird schon ein „Lächeln“ gewertet. Oder auch eine gelesene Nachricht.
Ich hab jedenfalls draus gelernt! Wegen der 34 Euro mach ich jetzt nicht mehr rum. Hatte schon 3 Tage eine kostenlose Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt bekommen… (wollte nur eine eingegangene Nachricht lesen … – hat sich nicht gelohnt !)
Also wer es testen will, wartet einfach, bis er eine kostenlose Probemitgliedschaft für 3 Tage geschenkt bekommt! Auch eine Reduzierung bis zu 50 % ist möglich. Man muss die nur lange genug „zappeln“ lassen…
Besser mit dem Geld einen netten Ausflug machen oder eine schöne Bar besuchen, da gibts was fürs Auge und vielleicht wird´s ja ein netter Abend !
Hallo,
ich habe mich vor kurzem auch bei Parship angemeldet. Habe nach 5 Tagen widerrufen und war überrascht, dass ich tatsächlich „nur“ 16,80€ zahlen muss – und zwar für einen tatsächlich zustande gekommenen Kontakt.
Allerdings fiel mir folgendes auf: als ich noch nicht angemeldet war – sprich kostenloses Mitglied – erhielt ich 149 Anfragen. Kaum angemeldet ganze 3. Keiner kann mir erzählen, dass das nicht Strategie ist, damit man unbedingt Premium Mitglied wird.
Denn nur als Premium Mitglied kann ich auf Anfragen antworten… Nie wieder!
Ich hoffe lieber auf den „Zufall“ im Supermarkt oder sonstwo auf der Welt….
LG
Eve
Premium-Mitgliedschaft mir 3 Tage angeschaut…….. Das war die Rechnung:
Ihr Produktpreis: 601,16 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen)
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 1
Bereits von Ihnen gezahlt: 41,69 EUR
Wertersatz: 85,88 EUR
Verbleibende Forderung: 44,19 EUR
somit zahle ich 85,88 für 3 Tage Premiummitgliedschaft und nur einem Kontakt.
Parship…. NIE WIEDER
Hallo zusammen,
bei mir wurde nun schon der Betrag vom Konto abgebucht bevor der widerruf erfolgte.
Ich habe schon eine Frist 10 Werktage gesetzt und mit Klage gedroht. Hat hier vielleicht
noch jemand geklagt? ich habe noch nie jemanden verklagt…
Schöne Grüße
Hella
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading in Verbindung zu setzen, da sie sich ohnehin nur mit einem Anwalt gegen diese unseriösen Machenschaften wehren können:
Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading
Mommsenstraße 58
10629 Berlin
Telefon: 030 / 340 60 478
E-Mail : info@meier.bading.de
Hallo, wie auch schon von Kathi erwähnt, wurde bei mir nun auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet, die immer wieder mit vermutlich vorgefertigten Schreiben auf meine Widersprüche antworten.
@ Kathi: Du scheinst ja schon einen Schritt voraus zu sein.. Gibt es bei Dir was Neues? Wurde nun tatsächlich an`s Amtsgericht abgegeben?
LG
Bei mir das gleiche, mal schauen was passiert. ich werde das aucg durchziehen.
Ihr Produktpreis: 238,80 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen)
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 5
Bereits von Ihnen gezahlt: 22,90 EUR
Wertersatz: 127,93 EUR
Verbleibende Forderung: 105,03 EUR
Die Berechnung des Wertersatzes entzieht sich auch jeglicher Logik.
Wenn ich in 12 Monaten 200 Kontakte habe, muss ich nachzahlen oder wie stellen die sich das vor?!
Lt. BGB geht sowas schon mal gar nicht …
Ich habe nun mittlerweile die 1. Mahnung erhalten und dieser widersprochen. Ich verweise auch immer wieder auf das Urteil aus 2014 vom Landgericht Hamburg, wo denen das untersagt wurde so hohe Beträge (Wertersatz) zu berechnen und den Kunden von der Ausübung des Widerrufes abzuhalten. Mal gucken was passiert, wenn das Mahnverfahren durchgelaufen ist. Dann müssten die eigentlich Klage erheben. Ich werde berichten.
LG, Steffi