UDI Unternehmensgruppe: Die lange Liste von Flops, Insolvenzen und Missmanagement.
Das Firmengeflecht ist riesig, die Menge der aufgelegten Fonds und Beteiligungen verwirrend und die Geldflüsse tausender Anleger nicht gerade transparent und nachvollziehbar. Dafür wirbt das
Unternehmen UDI GmbH aus dem fränkischen Roth seit Jahren mit dem Slogan „Grünes Geld. Saubere Rendite“, was Tausende Investoren dazu bewogen hat, dem ehemaligen Gründer Georg
Alfred Hetz, dem Unternehmens-Chef Stefan Keller und neuen Geschäftsführer Rainer Langnickel, über Jahre ihr Geld anzuvertrauen. Doch die Liste von geschäftlichen Verfehlungen bei der UDIFirmengruppe ist lang – und schreckt eher ab als für Begeisterung zu sorgen. Die Rede ist von Millionenverlusten, falschen Versprechen und Insolvenzen. Es geht um dreistellige
Millionensummen, die die Initiatoren reich und die Anleger arm machen.
Es gibt bereits Anwälte, die sich mit den geschäftlichen Aktivitäten der UDI-Unternehmensgruppe eingehend beschäftigen. Auch Verbraucherschützer und investigative Journalisten haben warnend den Zeigefinger erhoben, weil alles beim UDI-Management auf eine „Geldvernichtungs-Maschinerie“ statt eines erfolgreichen operativen Geschäftes hinweist. Erfahrene Anwälte wie Dr. Walter Späth oder Dr. Tamara Knöpfel raten den Betroffenen, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn es beispielsweise um Insolvenzen geht, von denen verschiedene Unternehmen aus der Firmengruppe bereits betroffen sind. Auch ist zu prüfen, ob Anlageberater oder Vermittler von Unternehmensbeteiligungen oder Nachrangdarlehen ihrer Aufklärungspflicht bezüglich eines
Totalverlust-Risikos in vollem Umfang nachgekommen sind – und ob diese in Regress genommen werden könnten.
Es kursieren eine Menge Vorwürfe, Vermutungen und Fakten, die nicht nur die Investoren verunsichern, sondern auch unzählige Fragen nach der Rechtmäßigkeit der operativen Unternehmenstätigkeiten aufwerfen. Dazu zählt auch ein aktuelles Rundschreiben der UDIUnternehmensführung zur Beschwichtigung der Kunden, welches aber zur allgemeinen Verunsicherung beiträgt und Verbraucherschützer auf den Plan gerufen hat. Eindringlich warnen spezialisierte Anwälte davor, ohne Rechtsberatung außergerichtliche Vereinbarungen bezüglich ausstehender Gelder zu unterschreiben. Stattdessen wird empfohlen, Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich eintreiben zu lassen.
BaFin verbietet UDI-Gesellschaften unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte
Auch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung (BaFin) ist in der Causa UDI aktiv geworden. Mit Bescheid vom 18. Februar 2021 wurde die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts für die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG angeordnet. Die Finanzmarktaufsicht stellte fest, dass die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG ein Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben hat, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Die Rückabwicklung der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ist aber nur ein Beispiel für die Schieflage der Unternehmensgruppe. Am 10. Mai 2021 ordnete die BaFin die Rückabwicklung bei der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, Chemnitz an. Es folgten Rückabwicklungsbescheide für die UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG (10.05.2021), UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG (27.05.2021), UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG (27.05.2021), UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG (27.05.2021) und UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG (27.05.2021).
Offenbar laufen die Geschäfte bei der Unternehmensgruppe so sehr aus dem Ruder, dass die BaFin Anlegern explizit dazu rät, sich juristische Unterstützung zu nehmen. Da sich nach Kenntnis der BaFin das UDI-Management mit Abtretungsangeboten an Anleger gewandt hat, warnt die Finanzmarktaufischt explizit davor, die Angebote ohne Prüfung anzunehmen: „Anleger sollten sich vor dem Anschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.“
„Für die geschädigten Anleger geht es derzeit um Schadensbegrenzung, nicht mehr um die versprochenen Gewinne oder Renditen“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Walter Späth die aktuelle Situation. Seine Kanzlei vertritt geschädigte Anleger der UDI-Unternehmensgruppe. Eine anwaltliche Erstberatung ist für Geschädigte UDI-Investoren kostenfrei.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB
Kurfürstendamm 102
D-10711 Berlin
Telefon: 03088701617
Fax: 03088729461
E-Mail: [email protected]
Webseite: http://www.dr-spaeth.com/
Impressum UDI.de:
UDI GmbH
Unternehmenssitz: Kellerweg 12, 91154 Roth
Büroadresse: Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 0911 – 92 90 550
Telefax: 0911 – 92 90 555
E-Mail [email protected]
Geschäftsführung: Rainer J. Langnickel
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 MDStV: Rainer J. Langnickel
Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg HRB 29076
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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