„Seit 19.08.2018 versuche ich vergeblich eine Erstattung bezüglich einer Flugverspätung von TUI und TUIFlyzu erhalten.“
Herr Benjamin K. schrieb uns am 17.6.19:
Betreff: Keine Rückantwort seit Januar bezüglich Erstattung Flugverspätung von TUI und TUIFly
Seit 19.08.2018 versuche ich vergeblich eine Erstattung bezüglich einer Flugverspätung zu erhalten.
Anfang Januar habe ich eine Antwort von TUI bekommen, dass ich mich an TUIFly wenden soll.
Diese haben mir seit Januar auf keine Mail geantwortet, noch konnte ich einen Zahlungseingang feststellen.
Ich bitte Sie daher in meinem Fall zu vermitteln.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Benjamin K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.6.19 an ‚[email protected]‘, Herrn Elie Bruynickz (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr K. schrieb uns am 22.7.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bisher habe ich noch keine Meldung seitens TUI erhalten.
Ist den, aus Ihrer Erfahrung heraus, mit einer Antwort zu rechnen?
Als nächster Schritt würde mir nur noch die Klage übrig bleiben.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin K.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr K.
wir haben auch keine Antwort erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen. Ich hatte ja einen Termin für die Stellungnahme gegeben.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.
Die Fluggesellschaften wiegeln bei Forderungen wegen Verspätung immer ab bzw. reagieren auf Anfragen/Forderungen nicht. Herr Bejamin K. hat mit seiner Forderung viel zu lange gewartet!
Ich habe bei einer Verspätung meine Ansprüche bei der Fluggesellschaft angemeldet und eine Frist von 4 Wochen für die Erstattung gesetzt. Es erfolgte keine Reaktion und ich habe den Fall der „Schlichtungsstelle für den öff. Personenverkehr“ gemeldet. Nach ca. 10 Woch. hatte meine Entschädigung.