Durch einen systemtechnischen Fehler bucht die Telekom weiter die monatlichen Gebühren trotz fristgerechter Kündigung ab und korrigiert dies auf Nachfrage von Verbraucherschutz.de.
Frau Lucia B. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Geehrtes Team vom Verbraucherschutz,
durch meinen neuen Telefonanbieter wurde bei der Telekom fristgerecht zum 12.03.2013 gekündigt. Die Richtigkeit und Wirksamkeit der Kündigung wurde mir von der Telekom mehrmals telefonisch bestätigt. Trotzdem buchte die Telekom den Monatsbeitrag für den vollen März, April und Mai 2013 von meinem Konto ab. Diese Abbuchung habe ich zurückgeholt, da ein Vertragsverhältnis mit der Telekom nicht mehr bestand.
Mehrmalige Gespräche und E-Mails mit Mitarbeitern der Telekom führten leider zu nichts. Die Telekom wollte mir eine Schlussrechnung über die 12 Tage im März senden, diese habe ich bis heute nicht erhalten. Stattdessen wurde weiter der volle Beitrag für März/April und Mai abgebucht. Nun habe ich ein Schreiben des Rechtsanwalts der Telekom erhalten, den Betrag für diese Monate nach der Kündigung zu bezahlen. Einen Betrag, der ohne Vertragsgrundlage eingefordert wird. Ich bitte um Ihre Hilfe. Ich bin seit dem 12.03.2013 kein Kunde mehr der Telekom.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Telekom weiter und erhielt folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben an den Vorstand der Telekom Deutschland GmbH. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich Frau Lucia B. sofort telefonisch kontaktiert habe. Bedauerlicherweise wurde der Anschluss nach der Portierung der Rufnummer systemtechnisch weiterberechnet. Frau B. hat meine Kontaktdaten erhalten und wurde von mir informiert, dass ich mich um das Anliegen persönlich kümmere.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Sie erreichen mich auch telefonisch unter unserer Rufnummer […] in der Zeit 10 bis 18 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
M. W.
Serviceteam Vorstand
Bereits einen Tag später meldete sich Frau B. wieder bei Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich meiner Angelegenheit angenommen haben. Nachdem Sie sich eingeschaltet hatten, hat (seltsamerweise) die Telekom sofort reagiert. Meine Bemühungen mit der Telekom waren leider über Monate hinweg fruchtlos.
Frau W. von der Telekom hat mir heute die „Niederschlagung“ der Forderung schriftlich (per Mail) bestätigt. Auch wurde bestätigt, dass Sie diese Niederschlagung der Anwaltskanzlei, die ja bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hatte, weiter gegeben hat.
Die Sache mit der Telekom sollte somit erledigt sein.
Noch einmal vielen vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Lucia B.
Die Telekom ist so ein Saftladen! Bei mir wird auch gerade trotz schriftlicher Kündigunsbestätigung weiter abgebucht und die einzige Kontaktmöglichkeit ist die 90min. Wartezeit Hotline (auf eine Mail bekam ich leider keine Reaktion)..
Bin drauf und dran die einfach weitermachen zu lassen bis es vor Gericht geht und dann meine schriftliche Kündigungsbestätigung vorzulegen. Hoffentlich wirds für die möchtegern Mafiosis teuer!
Abbuchung trotz Kündigung?
Da fällt mir direkt ein, eine Abmahnung an die Rechtsabteilung des Telekommunikationsunternehmens zu senden.
Bei der nächsten Belastung des Kundenkontos wird es dann richtig teuer… für das Telekommunikationsunternehmen.
Passt auf das Ihr keinen unberechtigten Schufa Eintrag habt! – Lasst Euch das schriftlich bestätigen!!!