Trotz Antrag auf Schwerbehinderung –
Bussgeld für das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
Ist das Willkür oder sinnvoll?
Am Freitag, den 17.01.2014 um 11:00 Uhr musste ich mit meinem Vater zum MRT im Kernspinzentrum am Rathausplatz.
Mein Vater, 87 Jahre alt, hatte vor zwei Jahren zwei schwere Schlaganfälle, die einen Gesichtsfeldausfall auf beiden Augen und schwere Gehstörungen hinterließen.
Da es meinem Vater aus diesen Gründen sehr schwer fällt, sich in der Stadt vorwärts zu bewegen, denn jeder Absatz, jede Stufe stellt für ihn ein Hindernis dar, beantragten wir vor einem Jahr einen Schwerbehindertenausweis, um möglichst nah an unserem Ziel, welches meistens der Besuch von Ärzten ist, parken zu können. Auto fahren kann mein Vater im Übrigen selbst auch nicht mehr.
So also auch am Freitag. Daher parkte ich auf dem Behindertenparkplatz, der sich in der Nähe des Kernspinzentrums befindet.
Ich legte den Antrag auf Schwerbehinderung, der immerhin aus Januar 2012 datiert, in die Windschutzscheibe, davon ausgehend, dass dies akzeptiert würde.
Als wir eine Stunde später wiederkamen fand ich jedoch einen Strafzettel an der Windschutzscheibe mit dem Vermerk „Ein Antrag ist keine Bewilligung“.
Selbstverständlich werde ich das Bußgeld bezahlen, und wie ich im Nachhinein feststellen musste, muss ich mich sogar bei dem Polizisten bedanken, dass das Fahrzeug nicht abgeschleppt wurde.
Ich möchte hiermit mein Bedauern darüber aussprechen, dass die Polizei in so einem Fall nicht kulanter und umsichtiger, sondern nur nach Schema F verfährt, und gleichzeitig die Frage aufwerfen, ob hier nicht ein Umdenken stattfinden sollte.
Immerhin wurde der Schwerbehindertenausweis ja nicht ohne Grund beantragt, und bedeutet, dass der Antragsteller erhebliche gesundheitliche Probleme und körperliche Einschränkungen aufzuweisen hat.
Zudem ist es ja auch nicht tragbar, dass die Behörde nun bereits über ein Jahr benötigt, um diesen Antrag abschließend zu bearbeiten.
Abschließend möchte ich betonen, dass ich niemals diesen Behindertenparkplatz belegt hätte, ohne die vorgenannten Gründe.
Denn bedingt durch die persönliche Situation mit meinem Vater weiß ich, wie wichtig diese Plätze für wirklich Behinderte sind.
Zudem gibt es noch ein Problem- das Parken auf einem Parkplatz mit Parkschein (andere gibt es ja inzwischen nicht mehr) ist begrenzt auf eine Stunde.
Jeder weiß, dass ein Arztbesuch nicht in einer Stunde zu bewerkstelligen ist.
Also ist schon der nächste Bußgeldzettel vorprogrammiert.
Müssen wir nun immer mit dem Taxi fahren??
Gunda Lauckenmann
Dieses Schreiben wurde auch an den Justizminister Herrn Heiko Maas und den Gesundheiztsminister Herrn Hermann Gröhe gesandt:
Sehr geehrter Herr Gröhe, sehr geehrter Herr Maas,
da mein Anliegen in das Resort Gesundheit, als auch Justiz fällt, übersende ich meine Anfrage an beide Ministerien.
Ich denke, dass dieses Thema kein Einzelproblem ist, und daher hierfür eine Lösung gefunden werden sollte.
Diese könnte meiner Meinung nach nur bedeuten, dass auch auf Antrag auf Schwerbehinderung zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, oder die Übersendung eines vorübergehenden Berechtigungsscheins nach Eingang des Antrages bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
Mit freundlichen Grüßen
Gunda Lauckenmann
Sorry, aber so verständlich die Situation auch ist, ich muss leider sagen, dass der Polizist RICHTIG gehandelt hat und auch so handeln MUSSTE. Ein Antrag ist nun mal keine Bewilligung. Sonst müsste man ja nur ein ausgefülltes Antragsformular ins Auto legen und einen Behindertenparkplatz nutzen.
Was man aber tatsächlich ändern sollte ist die hier definitiv viel zu lange Bearbeitungszeit des Antrages…